FAQ

Antworten auf Ihre Fragen

Was bedeutet „Arbeitspreis“ und „Grundpreis“?

Der Grundpreis ist eine Pauschale für die fixen Kosten. Dazu zählen z.B. der Service rund um alle Vertragsangelegenheiten und die Abrechnung.

Der Arbeitspreis ist der Preis für jede Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas, die Sie tatsächlich verbrauchen. Er wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben.

Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?

Ihr Gaspreis teilt sich

  • in nicht ganz 50 % Anteil für Beschaffung, Vertrieb und Service.
  • etwas über 50 % Anteil für Netzentgelte (damit das Gas zu Ihnen ins Haus transportiert wird) und  Steuern, Abgaben und Umlagen, die wir an den Fiskus abführen.

Diese Steuern, Abgaben und Umlagen sind Teil des Gaspreises:

  • die Konzessionsabgabe (rund 5 %)
  • die Energiesteuer auf Erdgas (rund 8,5 %)
  • die Umsatzsteuer*

*Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 %. Ab dem 01. Januar 2021 wird der zu diesem Zeitpunkt gültige, gesetzliche Umsatzsteuersatz berechnet

 

Was sind Allgemeine Preise bzw. was ist der Allgemeine Tarif?

In jeder Stadt oder Gemeinde gibt es einen Grundversorger. Dieser Anbieter ist verpflichtet, jedermann zu beliefern. Dafür gelten  „Allgemeine Preise.“ Jeder dieser Anbieter muss einen Tarif mit „Allgemeinen Preisen“ anbieten. Mark-E ist Grundversorger in Hagen, Herdecke und einem großen Teil des Märkischen Kreises.

Unsere Tarife mit „Allgemeinen Preisen“ heißen Komfort Strom und Komfort Gas.

Das Besondere: In diesen Tarifen gibt es keine Vertragsbindung und sehr kurze Kündigungsfristen. Viele Kunden schätzen auch die Flexibilität, keine Anmeldefristen zu haben.

Was sind Nettopreise und Bruttopreise?

Im Nettopreis sind enthalten:

  • Der Preis für Strom, Gas oder Wasser
    und
  • Die Netzentgelte sowie diverse Steuern, Abgaben und Umlagen

Im Nettopreis ist NICHT enthalten ist die Umsatzsteuer*.

*Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 %. Ab dem 01. Januar 2021 wird der zu diesem Zeitpunkt gültige, gesetzliche Umsatzsteuersatz berechnet

Was umfasst die Strompreisgarantie?

Bei unserer Preisgarantie für Strom sind Änderungen und Neueinführungen der folgenden „staatlichen Preisbestandteile“ ausgenommen:

  • Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage )
  • Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG-Umlage)
  • Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkundenumlage)
  • Offshore-Haftungsumlage (§17 f EnWG)
  • Umlage für abschaltbare Lasten (gemäß §18 Abs. 1 AblaV)
  • Abgaben nach Strom- und Umsatzsteuergesetz

„Staatliche Preisbestandteile“: Steuern und gesetzliche sowie gesetzlich regulierte Abgaben, Gebühren oder hoheitlich veranlasste Umlagen, auf die Mark-E keinen Einfluss hat.

Warum sind die Strompreise und Gaspreise in einem Tarif von Ort zu Ort unterschiedlich?

Ihr Strompreis oder Gaspreis besteht nicht nur aus dem Preis für den reinen Strom oder das reine Gas. Auf diesen Preis kommen noch einige Kosten obendrauf: Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Abgaben und Steuern.

Vor allem die Netzentgelte sorgen für die Preisunterschiede. Diese sind vergleichbar mit einem Porto für den Transport des Stroms über das Stromnetz bzw. des Gases über das Rohrnetz zu Ihnen. Es gibt viele verschiedene Netzbetreiber in Deutschland. Jeder Netzbetreiber darf andere Netzentgelte erheben. Die Bundesnetzagentur reguliert diese Entgelte. Mark-E als Anbieter führt die Netzentgelte an die jeweiligen Netzbetreiber ab. Mit den Netzentgelten wird u.a. das Stromnetz bzw. Gasnetz Instand gehalten und ausgebaut. Zusätzlich verlangen Gemeinden eine Konzessionsabgabe. Das ist eine Art „Miete“ für öffentliche Wege, unter denen z.B. Strom- oder Gasleitungen verlegt sind. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Größe der Gemeinde.

 

Was sind die Stromsteuer bzw. Energiesteuer ?

Auf Strom und Gas werden Verbrauchssteuern erhoben, genauso wie auf Heizöl oder Benzin. Diese Steuern heißen Stromsteuer bzw. Energiesteuer für Erdgas. Die Steuer fällt an, wenn Sie Strom oder Gas im deutschen Steuergebiet verbrauchen. Die Energieversorger erheben diese Steuern und führen Sie an den Staat ab.

Die Gas-Tarife: Antworten auf häufige Fragen

Kann ich bei Mark-E Biogas bekommen?

Nein.

Was bedeutet Vertragslaufzeit?

Das ist die Zeit, in welcher Sie an den von Ihnen gewählten Tarif gebunden sind. Je nach Tarif hat der Vertrag bei uns eine Laufzeit von 12 oder 24 Monaten. Der Zeitraum beginnt ab dem Tag, an dem wir Sie erstmals beliefern.

Die Strom-Tarife: Antworten auf häufige Fragen

Was bedeutet Stromkennzeichnung bzw. Strom-Mix?

Stromanbieter sind dazu verpflichtet, den Strom-Mix anzugeben. Diese Stromkennzeichnung zeigt, aus welchen Energieträgern der Strom produziert wurde. Ausführliche Angaben dazu finden Sie unter Stromkennzeichnung.

Warum sehe ich bei manchen Stromangeboten noch fossile Energieträger in der Kennzeichnung?

Im Industriebereich sowie über den Energiehandel gibt es noch herkömmliche Sromprodukte, die wir in den verschiedenen Stromkennzeichnungen darstellen müssen.

Was bedeutet Vertragslaufzeit?

Bei einigen Stromangeboten gilt eine Erstlaufzeit des Vertrages. Diese dauert beispielsweise 12 oder 24 Monate. Der Zeitraum beginnt ab dem Tag, an dem wir Sie erstmals mit Strom beliefern. Nach der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um z.B. 12 oder 24 Monate.

Wo kann ich meinen Stromtarif ändern oder anpassen?

Nutzen Sie unser Online-Center oder rufen Sie uns an.

Die Grundversorgung: Antworten auf häufige Fragen

Was ist Grundversorgung?

In Deutschland hat jeder Haushaltskunde Anspruch darauf, mit Strom und Gas beliefert zu werden. Diesen Service leisten die Grundversorger. In jeder Stadt oder Gemeinde Deutschlands ist ein Anbieter Grundversorger. Das ist der Anbieter, der in dem Verteilnetzgebiet der Stadt oder Gemeinde die meisten Haushaltskunden beliefert.

Um Strom oder Gas von einem Grundversorger zu erhalten, muss man keinen eigenen Vertrag abschließen: Man wird Kunde, sobald man Strom oder Gas verbraucht.

Die Grundversorgung ist praktisch, denn dank ihr hat man beim Einzug in eine neue Wohnung sofort Strom oder Gas. Außerdem bindet man sich nicht durch eine lange Vertragslaufzeit.

Mark-E ist Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität in Hagen (Westfalen) und der Märkischen Region (auf Karte ansehen) In der Stadt Hagen (Westfalen) ist Mark-E zudem Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas.

Die aktuellen Preise für die Grundversorgung finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.

Ist Mark-E ein Grundversorger?

Ja. Mark-E liefert zwar bundesweit Strom und Gas, ist aber auch der Grundversorger für Strom (in Hagen und der Märkischen Region) und Gas (in Hagen).

Das Grundversorgungsgebiet der Mark-E ansehen.

Was ist die Grundversorgungsverordnung (GVV)?

Die Grundversorgungsverordnung regelt, zu welchen Bedingungen Haushaltskunden Strom bzw. Gas von ihrem Grundversorger beziehen. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Anbieter und Kunde. Diese Verordnung gilt in ganz Deutschland. Jeder Grundversorger veröffentlicht für Grundversorgungskunden Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise. Hier finden Sie die Allgemeinen Bedingungen von Mark-E.

Messstellenbetrieb und Hausanschluss: Antworten auf häufige Fragen

Was versteht man unter Messstellenbetrieb?

Ihr Verbrauch von Strom, Erdgas und Wasser wird gemessen. Dies geschieht an einer Messstelle, besser bekannt als Zähler. Dieser Zähler muss eingebaut und gewartet werden. Und auch der Verbrauch wird abgelesen. All diese Leistungen nennt man Messstellenbetrieb.

Auf Ihrer Jahresabrechnung finden Sie den Namen Ihres Netzbetreibers und/oder Messstellenbetreibers.

 

Wie erhalte ich Anschluss an das Versorgungsnetz?

Wenn Sie noch keinen Anschluss ans Strom- oder Gasnetz haben (z.B. bei einem Neubau), ist der Netzbetreiber vor Ort Ihr Ansprechpartner. In jeder Region gibt es nur einen Netzbetreiber. In weiten Teilen des Grundversorgungsgebietes von Mark-E ist der örtliche Netzbetreiber ENERVIE Vernetzt.

Wer gibt mir Informationen zum Hausanschluss?

In jeder Region gibt es einen Netzbetreiber für Strom und/oder Erdgas. Dieser ist für Ihren Hausanschluss zuständig. In weiten Teilen des Grundversorgungsgebietes  von Mark-E ist der örtliche Netzbetreiber ENERVIE Vernetzt.

Trinkwasser für Hagen: Anworten auf häufige Fragen

Wie setzt sich der Wasserpreis zusammen?

Mit dem Grundpreis werden die Kosten für den Betrieb der Anlagen bezahlt, damit das Wasser frisch in Ihr Haus gelangt. Die Höhe des Grundpreises richtet sich nach dem Dauerdurchfluss (früher auch  Nenndurchfluss) des Wasserzählers. Je höher der Wasserbedarf eines Hauses, desto größer ist der nötige Durchfluss des Zählers – und damit der Grundpreis.

Der Mengenpreis bezeichnet den Preis für einen verbrauchten Kubikmeter Wasser.

Auf beide Preisbestandteile wird die Umsatzsteuer (in der aktuell gültigen Höhe) erhoben.

Hinweis zur Umsatzsteuer: In den Bruttopreisen ist der von Juli bis Dezember 2020 reduzierte Umsatzsteuersatz aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung berücksichtigt. Ab dem 01. Januar 2021 wird der zu diesem Zeitpunkt gültige, gesetzliche Umsatzsteuersatz berechnet

Wo kommt das Hagener Trinkwasser her?

Mark-E betreibt zwei Wasserwerke: eines in Hagen-Hengstey, eines an der Hasper Talsperre.

Was bedeutet Wasserhärte?

Der Härtegrad des Wassers (Wasserhärte) gibt an, wie viel Kalzium und Magnesium im Wasser enthalten sind. Je höher der Anteil dieser Stoffe, desto härter das Wasser. Die Wasserhärte wird in Grad deutscher Härte (°d) oder in Millimol pro Liter (mmol/l) angegeben.

Weich, Hart, Mittel – Wie ist das Hagener Wasser?

Das Wasser in Hagen ist weich. Sie können deshalb Waschmittel sparsam dosieren. Das spart Geld. Und die Umwelt freut sich über weniger Belastung mit Waschmittelzusatzstoffen. Sie finden Empfehlungen zum Einsatz von Waschmittel auf jeder Packung. Die Wasserhärte in Hagen beträgt 0,6 – 1,5 Millimol Kalzium je Liter (mmol/l) bzw. 3,3 – 7,9°d, einer Einheit zur Angabe der Wasserhärte.

Kann ich Wasser aus der Leitung trinken?

Ja, das Wasser von Mark-E ist Trinkwasser. Trinkwasser aus der Leitung ist das am besten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland. Es wird täglich kontrolliert. Dabei wird geprüft, ob die strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung auch eingehalten werden.

Beachten Sie aber: Wenn Sie einen zusätzlichen, speziellen Wasseranschluss für Brauchwasser haben, z.B. für die Waschmaschine oder Toilettenspülung, ist dies oft kein Trinkwasser. Nutzen Sie dieses Wasser nicht zum Trinken oder Kochen.

Muss ich mein Wasser filtern?

Notwendig ist das grundsätzlich nicht. Trinkwasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel und wird im hygienisch einwandfreien Zustand zu Ihnen bis zum Hausanschluss nach Hause geliefert. Darüber werden tagtäglich Kontrollen durchgeführt.

Wie ist es um die Qualität bestellt?

Man soll sich ja bekanntlich nicht selbst loben, aber bei der Trinkwasserqualtität dürfen wir antworten: Bestens! Das Trinkwasser von Mark-E unterschreitet zu jeder Zeit die strengen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung. Überprüft wird das durch tägliche Laboruntersuchungen, die unter der Aufsicht des Gesundheitsamtes stehen. Mark-E verfügt über ein hauseigenes Labor und führt regelmäßig Kontrollen durch. Die Ergebnisse veröffentlichen wir regelmäßig: Möchten Sie sich selbst überzeugen? – Dann schauen Sie unter Wasserqualität in Hagen

Was bedeutet Dauerdurchfluss bzw. Nenndurchfluss?

Der Dauerdurch- bzw. Nenndurchfluss gibt an, wie viel Wasser in der Stunde durch einen Wasserzähler im normalen Betrieb fließen kann. Auf neueren Wasserzählern ist der Wert als Dauerdurchfluss (Q3) angegeben. Auf älteren Wasserzählern steht noch Nenndurchfluss (Qn).

Hintergrund der unterschiedlichen Bezeichnungen: Die Zulassung von Wasserzählern wurde 2015 EU-weit einheitlich geregelt. Neue Zähler gibt es nur noch mit der Angabe Q3. Der Wert für Q3 wird aber anders berechnet als der Wert für Qn. Wenn bei Ihnen ein Zähler „Qn 2,5“ gegen einen Zähler „Q3/4“ ausgetauscht wird, ändert sich für Sie nichts. Wann ein Austausch spätestens stattfinden muss, ist übrigens ebenfalls gesetzlich geregelt.

Was sind das für Stoffe in Ihren Wasser-Analysenberichten?

Wenn Mark-E das Rohwasser aus der Ruhr entnimmt, durchläuft es verschiedene Aufbereitungsstufen. Erst dann wird es als qualitativ hochwertiges Trinkwasser zu Ihnen geliefert. Bei der Aufbereitung werden Stoffe eingesetzt, die helfen, das Wasser zu reinigen und zu desinfizieren. Welche Stoffe zu welchem Zweck eingesetzt werden, machen wir öffentlich bekannt: Zusatzstoffe im Trinkwasser

Wie funktioniert das Hagener Wassernetz?

Das Wassernetz in Hagen wird von der ENERVIE Vernetzt GmbH betrieben. Das Unternehmen gehört wie Mark-E zur ENERVIE-Gruppe aus Hagen. Es verteilt im Jahr rund 13 Mio. Kubikmeter Trinkwasser an ca. 33.500 Wasserhausanschlüsse in Hagen. Dafür ist ein Netz aus rund 750 km Trinkwasserversorgungsleitungen nötig. Dieses wird ergänzt um 8 Hochbehälter mit einer Gesamtspeicherkapazität von ca. 23.000 m3. Da die Höhenunterschiede in Hagen sehr groß sind, werden 23 Pumpstationen in 28 Druckzonen eingesetzt.

Abschlag, Zahlung, Rechnung: Antworten auf häufige Fragen

Was ist der Abschlag?

Wenn wir Sie mit Strom oder Gas beliefern, erhalten Sie von uns einmal im Jahr eine Jahresabrechnung. Damit Sie den Jahresverbrauch nicht komplett im Voraus bezahlen müssen, berechnen wir eine monatliche Summe. Das nennen wir Abschlag. Diesen Service bieten viele Strom- und Gasanbieter.

Wie wird die Höhe des Abschlags berechnet?

Sie sind bereits bei uns Kunde? Dann nehmen wir Ihren bisherigen Jahresverbrauch und teilen ihn durch 12 Monate. So berechnen wir dann den monatlichen Abschlag. Wenn Sie noch nicht wissen, wie viel Strom oder Gas Sie verbrauchen werden: Kein Problem. Wir ermitteln einen fairen Abschlag auf Basis von Erfahrungswerten.

Mein Abschlag hat sich geändert. Warum?

Wenn sich Ihr Verbrauch im letzten Abrechnungsjahr geändert hat, ändert sich auch Ihr Abschlag. Zudem berechnen wir die Abschläge auf  Basis  energiewirtschaftlicher Erkenntnisse (z.B. Wissen über Abhängigkeit des Gasverbrauchs von Temperaturverläufen).

Ändert sich mein Abschlag, wenn sich der Strompreis oder der Gaspreis ändert?

Nein. Wenn sich Preise ändern, berücksichtigen wir das in der Jahresabrechnung. So können Sie sich das ganze Abrechnungsjahr auf einen gleichbleibenden Abschlag verlassen.

Hinweis zur Umsatzsteuer: Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 % (Strom/Gas) bzw. 5 % (Wasser). In Ihren Jahresabrechnungen wird der günstigere Steuersatz zeitanteilig berücksichtigt. Gerne können Sie eine Zwischenablesung Ihrer Zählerstände vornehmen und uns diese über das Online Center übermitteln. Einfach einmal registrieren und all Ihre Verträge mit uns immer im Blick haben:

Zum Online Center

Ab dem 01. Januar 2021 wird der zu diesem Zeitpunkt gültige, gesetzliche Umsatzsteuersatz berechnet</p>

Kann ich den Abschlag ändern, wenn ich mehr oder weniger Strom oder Gas verbrauche?

Ja. Als Privatkunde können Sie Ihre Abschläge selbst anpassen – in unserem Online Center. Registrieren Sie sich hier für das Online Center.

Wann kommt die Jahresabrechnung?

Das hängt von Ihrem Netzbetreiber ab. Dieser legt die Abrechnungszeitpunkte für das Netzgebiet fest, in dem er zuständig ist.

Kann ich den Termin für die Jahresabrechnung ändern?

Als Kunde können Sie auf ausdrücklichen Wunsch auch eine monatliche bzw. quartärliche Rechnung bekommen. Ferner gibt es auch noch die Möglichkeit,  eine Stichtagsabrechnung gegen Entgelt zu bekommen. Wenden Sie sich dafür an unseren Kundenservice.

Ich ziehe um bzw. wechsle den Anbieter. Wie wird abgerechnet?

Im Idealfall teilen Sie uns zu Ihrem Auszugs-/Wechseldatum Ihren Zählerstand mit. Dann berechnen wir, wie viel Strom oder Gas Sie seit der letzten Abrechnung verbraucht haben. Anschließend ermitteln wir die Summe der Abschläge, die Sie an uns bezahlt haben. Auf Basis dieser Daten erhalten Sie eine Abschlussrechnung. Sie bekommen entweder Geld von uns, oder wir bekommen noch Geld von Ihnen.

Wie kann ich zahlen?

Unser Tipp: Einzugsermächtigung
Sie haben ein Girokonto bei einem deutschen Geldinstitut? Dann empfehlen wir Ihnen die bequeme Zahlung per Einzugsermächtigung. Dazu füllen Sie einfach ein Formular aus, das Sie in unserem Online-Center finden. Damit erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat. Die Datenübertragung erfolgt natürlich verschlüsselt. Die Einzugsermächtigung können Sie jederzeit widerrufen.

Auch möglich: Überweisung/Dauerauftrag
Sie können den monatlichen Abschlag selbst überweisen, beispielsweise mit einem Dauerauftrag. Bitte bedenken Sie, dass Sie Änderungen des Abschlags oder Nachzahlungen selbst innerhalb der gesetzten Fristen erledigen müssen.

Stromanbieter wechseln: Antworten auf häufige Fragen

Ich werde im Bestellformular nach der Zählernummer gefragt. Wo finde ich die?
  1. Auf dem Stromzähler ist eine feste Nummer aufgebracht.
  2. Die Zählernummer finden Sie in jeder Stromrechnung, die Sie per Brief oder E-Mail bekommen haben. Oder Sie finden diese im Online-Kundenportal Ihres aktuellen Anbieters. 
Ist die Online-Bestellung sicher?

Mark-E nimmt die Sicherheit Ihrer Daten ernst. Deshalb findet der gesamte Online-Bestellvorgang über eine verschlüsselte Verbindung statt. Ihre Bestelldaten werden ausschließlich zum Zweck der Aufnahme der Belieferung und Vertragsdurchführung verarbeitet. Lesen Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung.

 

Ich habe mehr als 1 Stromzähler, kann im Bestellformular aber nicht z.B. 2 Zähler angeben. Was ist die Lösung?

Bei Mark-E ist zu jedem Vertrag ein Stromzähler zugeordnet. Schließen Sie deshalb für jeden Zähler einen eigenen Vertrag ab. Der Vorteil für Sie: Sie können für jeden Zähler das passende Angebot wählen. Aber:  Wenn Sie einen Doppeltarifzähler haben oder eine Nachtspeicherheizung bzw. Wärmepumpe haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Wie viel soll ich zahlen, und wie kann ich zahlen?

Mit der schriftlichen Bestätigung Ihres Vertrags erhalten Sie einen sog. Abschlagplan. Dieser weist die monatlichen Zahlungen an uns aus. Diese Beträge  haben wir für Sie berechnet. Die Grundlage: Der Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh), den Sie bei der Bestellung angegeben haben. Daraus ergibt sich eine Jahressumme, die wir durch 12 Monate teilen.

Wie Sie bezahlen können

Unser Tipp: Einzugsermächtigung
Sie haben ein Girokonto bei einem deutschen Geldinstitut? Dann empfehlen wir Ihnen die bequeme Zahlung per Einzugsermächtigung. Dazu füllen Sie einfach ein Formular aus, das Sie in unserem Online-Center finden. Damit erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat. Die Datenübertragung erfolgt natürlich verschlüsselt. Die Einzugsermächtigung können Sie jederzeit widerrufen.

Auch möglich: Überweisung/Dauerauftrag
Sie können den monatlichen Abschlag selbst überweisen, beispielsweise mit einem Dauerauftrag. Bitte bedenken Sie, dass Sie Änderungen des Abschlags oder Nachzahlungen selbst innerhalb der gesetzten Fristen erledigen müssen.

Wann erfahre ich, ab wann ich Strom von Mark-E bekomme?

Wir fragen Sie im Bestellvorgang, zu welchem Termin Sie Strom von Mark-E haben wollen. Sobald wir den Termin bestätigen können, benachrichtigen wir Sie. Wenn die Kündigungsfrist bei Ihrem alten Anbieter noch weit in der Zukunft liegt, können wir Sie leider nicht sofort beliefern. Dann dauert es länger, bis Sie eine Vertragsbestätigung erhalten. In einigen wenigen Fällen kann es vorkommen,  dass Ihr Noch-Versorger  die Kündigung nicht akzeptiert. Ein Grund dafür: Die Rest-Vertragslaufzeit ist zu lang. Wir benachrichtigen Sie auch in diesem Fall. Das alles ist für Sie kostenfrei.

 

Wenn Leute den Telefonanbieter wechseln, hört man schon mal von Ausfällen. Passiert das bei Strom auch?

Nein. Denn egal, wer Ihr Stromanbieter ist, Ihr Stromzähler bleibt immer angeschlossen. Mit dem Wechsel des Anbieters wird nur der Verbrauch, den der Zähler misst von Ihrem Anbieter geliefert. Und wenn dieser nicht liefern kann? Dann muss der örtliche Grundversorger einspringen. Das ist gesetzlich geregelt. So sind Sie jederzeit mit Strom versorgt.

 

Stimmt es, dass der Wechsel zu Mark-E nichts kostet?

Ja! Die Bestellung und der Wechsel sind für Sie immer kostenfrei. Wir übernehmen die Kündigung bei Ihrem aktuellen Stromversorger. Sie brauchen keine Briefe zu schreiben oder gar Bestätigungsschreiben abzuwarten.

 

Ich ziehe in eine neue Wohnung. Was muss ich tun?
  1. Sie sind Kunde bei uns: Dann melden Sie sich einfach bei uns. Wir melden Sie zum Auszug ab und beliefern Sie natürlich auch gern in Ihrer neuen Wohnung.
  2. Sie sind mit der alten Wohngung bei einem anderen Versorger:
    1. Sie kündigen Ihren Stromvertrag für die alte Wohnung.
    2. Sie schließen einen neuen Vertrag mit Mark-E ab, für Ihre neue Wohnung.

Hintergrund: Ein Stromvertrag ist immer an einen Stromzähler gekoppelt. In der neuen Wohnung hängt bereits ein anderer Stromzähler. Sie brauchen die Nummer des Zählers der neuen Wohnung, um den neuen Vertrag mit Mark-E abzuschließen.

Muss ich meinem aktuellen Stromanbieter kündigen?

Nur wenn Sie im Rahmen eines Umzugs zu uns wechseln. In allen anderen Fällen übernehmen wir das für Sie.

Ich habe meinem aktuellen Anbieter bereits selbst gekündigt. Was ist zu beachten?

Das ist gut! Im Bestellformular fragen wir Sie, ob Sie schon gekündigt haben. Bitte beantworten Sie diese Frage. Nur so können wir den Wechsel besonders schnell bearbeiten.

Kommt nach dem Wechsel ein Techniker vorbei?

Nein. Alles bleibt für Sie, wie es ist. Ihr Stromanschluss wird nicht verändert. Der Zähler wird nicht ausgetauscht. Nur die Menge, die der Zähler als Verbrauch misst, wird danach von uns abgerechnet.

Ich bin Mieter/-in. Kann ich dann auch zu Mark-E wechseln?

In der Regel ja. Nur wenn der Strom für Ihre Wohnung nicht über einen eigenen Zähler läuft, geht das nicht. Wenn Ihre Wohnung einem Zähler zugeordnet ist, können Sie den Stromanbieter frei  wählen. Ihr Vermieter hat kein Mitspracherecht.

Ich habe einen intelligenten Stromzähler. Kann ich auch zu Mark-E wechseln?

Selbstverständlich. Auch mit intelligenten/digitalen Stromzählern (Smart Meter) sind Sie bei Mark-E herzlich willkommen.