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Photovoltaik FAQ

Wozu haben Sie Fragen?

Photovoltaikanlage

  • Möglich sind fast alle Dachformen von Flach-, Pult- bis Satteldach und auch fast alle Dachbedeckungen. Eine PV Anlage auf Flachdach lässt sich in der Regel durch eine spezielle Unterkonstruktion optimal ausrichten, um den besten Winkel für die Solarmodule zu gewährleisten. Auch eine Solaranlage auf dem Garagendach ist eine effiziente Lösung, insbesondere für Haushalte mit begrenztem Platz auf dem Hauptdach.

    Bitte beachten Sie auch den Sanierungszustand Ihres Daches:
    Wenn eine Anlage auf einem Dach errichtet wird, sollte sie dort lange Zeit problemlos stehen können. Es wäre natürlich möglich, die Anlage für Arbeiten am Dach abzubauen, aber das verursacht Kosten.

  • Als Faustregel für Satteldächer gilt: Pro 10 m2 Fläche lässt sich ca. 1 kWp Photovoltaik installieren. Auf einem Flachdach ist eher eine etwas größere Fläche erforderlich, weil ausreichend Platz zwischen den Modulreihen eingehalten werden muss, um eine gegenseitige Verschattung zu verhindern.

  • Anmeldung beim Netzbetreiber

    In der Regel meldet Ihr Installationsbetrieb die Photovoltaikanlage beim Stromnetzbetreiber an. Der Netzbetreiber ist für den Anschluss ans Stromnetz zuständig. Er nimmt außerdem den Überschussstrom ab und vergütet Ihnen jede eingespeiste Kilowattstunde nach den Vergütungssätzen des EEG.


    Anmeldung im Marktstammdatenregister

    Die müssen Ihre Photovoltaikanlage und – falls vorhanden – auch den Batteriespeicher bei der Bundesnetzagentur ins Marktstammdatenregister eintragen. Meldepflichtig sind die Inbetriebnahme, die Stilllegung, technische Änderungen und auch der Wechsel des Betreibers.


    Kleine Photovoltaikanlagen sind seit 2023 einkommensteuerfrei
Dies gilt für bestehende und neue Photovoltaikanlagen. Photovoltaikanlage auf Wohngebäuden bis 30 kWp müssen nun bei der Einkommenssteuer generell nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Die Höhe der Vergütung, die der Netzbetreiber laut EEG für den ins Netz eingespeisten Strom zahlt, ist abhängig von der Leistung und der Art Ihrer Anlage.

    Für PV-Anlagen, die vom 1.02.2025 bis 31.07.2025 in Betrieb genommen werden, gilt:
    PV-Anlagen an Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit Teileinspeisung (Anlage für Eigenverbrauch, Einspeisung von Überschuss)

    • bis 10 kWp: 8,34 Cent/kWh

    • ab 40 kWp: 7,28 Cent/kWh

    • ab 100 kWp: 6,02 Cent/kWh

    Sonstige Anlagen mit einer Leistung über 100 kWp erhalten eine Einspeisevergütung von 6,86 Cent/kWh.

    PV-Anlagen an Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit Volleinspeisung

    • bis 10 kWp: 13,00 Cent/kWh

    • ab 40 kWp: 10,96 Cent/kWh

    • ab 100 kWp: 10,96 Cent/kWh

    Sonstige Anlagen mit einer Leistung über 100 kWp erhalten eine Einspeisevergütung von 6,79 Cent/kWh.

    Die EEG-Vergütung muss vorab nicht beantragt werden. Der Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Strom abzunehmen und nach den gesetzlichen Vorgaben zu vergüten. Im ersten Jahr gilt die festgesetzte Einspeisevergütung ab der Inbetriebnahme bis zum Jahresende und anschließend für weitere 20 Jahre volle Kalenderjahre. Voraussetzung ist aber eine Anmeldung im Marktstammdatenregister.

    Fördersatze der Vergangenheit sind zu finden unter

    ARCHIVIERTE EEG-VERGÜTUNGSSÄTZE BEI DER BUNDESNETZAGENTUR

Balkonkraftwerke

  • Wie hoch die Stromrechnung ist, hängt davon ab, wie viele Kilowattstunden (kWh) Strom ein Haushalt verbraucht. Sind es durchschnittlich 2.000 bis 2.500 kWh im Jahr, kann ein Balkonkraftwerk gute 20 % des Verbrauchs decken. Haben Sie Platz zum Stellen einer zweiten Anlage, können Sie diesen Anteil erhöhen. 

  • Die Voraussetzungen für ein Balkonkraftwerk, auch Stecker-Solaranlage oder Mini-PV-Anlage, betreffen einerseits die Elektroinstallation und sind andererseits von der individuellen Wohnsituation abhängig. Als Mieter dürfen Sie zwar ein Balkonkraftwerk anschließen, aber keine baulichen Veränderungen vornehmen. Unsere Empfehlung: Sprechen Sie vorab mit Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Hausverwaltung.

  • Grundsätzlich dürfen Sie das. Das große „Aber“: Wenn zur Installation (z.B. am Balkon) bauliche Veränderungen notwendig sind, brauchen Sie die ausdrückliche Genehmigung. Deshalb sollten Sie auf jeden Fall vor der Anschaffung mit Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Hausverwaltung sprechen.

  • Der Wechselrichter sorgt dafür, dass der erzeugte Strom direkt in Ihren Haushalt eingespeist wird.

  • Ein Platz mit viel Sonneneinstrahlung und frei von Verschattung ist natürlich der ideale Standort für ein Balkonkraftwerk. Aber es hängt auch davon ab, wann Sie in Ihrem Haushalt am meisten Strom benötigen. So kann für Berufstätige, bei denen vor allem in den frühen Abendstunden alle Haushaltsgeräte auf „Hochtouren“ laufen, eine Süd-West-Ausrichtung vorteilhaft sein.

  • Vor der Anschaffung sollten Sie prüfen, ob die technischen Voraussetzungen für ein Balkonkraftwerk erfüllt sind. Wichtig ist beispielsweise: 

    • es ist jeweils nur ein einziges Balkonkraftwerk an einer Steckdose erlaubt

    • an einem Endstromkreis dürfen maximal Geräte/Anlagen mit 800 Watt Leistung angeschlossen werden

  • Ja, er muss ausgetauscht werden. Aber übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die herkömmlichen Zähler (Ferraris-Zähler) nutzen.
    Seit Inkrafttreten des „Solarpaket I“ müssen herkömmliche Zähler ohne Rücklaufsperre innerhalb von vier Monaten nach Inbetriebnahme vom Netzbetreiber durch einen Zweirichtungszähler/digitalen Stromzähler ausgetauscht werden. Der Wechsel erfolgt automatisch und muss nicht separat beauftragt werden. Aber: Vergessen Sie bitte die Anmeldung im Marktstammdatenregister nicht.

  • An einem Endstromkreis dürfen Balkonkraftwerke mit maximal 800 Watt Wechselrichter-Leistung angeschlossen werden.

  • Nein. Seit 1995 sind alle Wechselrichter mit einer selbstwirkenden Freischaltstelle ausgerüstet (ENS). Diese Funktion verhindert, dass bei einem Abschalten des Stromnetzes der Wechselrichter weiter Strom einspeist. Der Wechselrichter benötigt eine Netzfrequenz von 50 Hertz, die vom öffentlichen Stromnetz geliefert wird. Ohne diese Netzfrequenz produziert die Stecker-Solaranlage keinen Strom, da der Wechselrichter selbst die Netzfrequenz nicht erzeugen kann.

  • Bestens lassen sich elektrische Geräte mit geringer Leistung über das Balkonkraftwerk betreiben. Dazu zählen beispielsweise der Kühlschrank und die vielen kleinen nützlichen Helfer im Haushalt, die oftmals im Standby-Modus betrieben werden. Hier kann eine Stecker-Solaranlage die Verbräuche bestens abfedern. Als Hilfestellung hier ein paar Beispiele zur typischen Standby-Leistung kleiner Geräte in unseren Haushalten:

    • Radiowecker: 4 Watt

    • Hifi-Anlage: 15 Watt

    • PC: 15 Watt

    • Telefonanlage: 5 Watt

    • elektrische Zahnbürste: 3 Watt

    • Handyladegerät: 5 Watt

    • DVD-Recorder: 8 Watt

    • Router: 7 Watt

    • Gaming Konsole: 10 Watt in Standby -200 Watt in Betrieb


    Sie können aber auch die Waschmaschine oder Spülmaschine bei Sonnenschein anstellen und so Ihren Eigenverbrauch erhöhen.

Mann mit kurzen dunklen Haaren und Bart, lächelnd, trägt ein hellblaues Hemd, Arme verschränkt, steht vor einem schlichten weißen Hintergrund.

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