FAQ zu Rechnungen
Wozu haben Sie Fragen?
Abschlag & Preise
Nein. Wenn sich Preise ändern, ändern wir nicht Ihre Abschläge. Sie können diese jedoch jederzeit in der Mark-E App oder im Online Center für Kunden anpassen.
Ja. Als Privatkunde können Sie Ihre Abschläge selbst anpassen – in unserer Mark-E App oder im Online Center.
Sie sind bereits bei uns Kunde? Dann nehmen wir Ihren bisherigen Jahresverbrauch und teilen ihn durch 12 Monate. Dieses Zwölftel ist dann Ihr monatlicher Abschlag.
Wenn Sie noch nicht wissen, wie viel Strom oder Gas Sie verbrauchen werden: Kein Problem. Wir ermitteln einen fairen Abschlag auf Basis von Erfahrungswerten, weil wir in über 100 Jahren Energieversorgung gelernt haben, wie viel je nach Wohnungsgröße bzw. Personenzahl im Haushalt verbraucht wird. Übrigens: Wenn Sie uns regelmäßig Ihre Zählerstände (z.B. in unserer Mark-E App) mitteilen, können wir mit jeder Jahresrechnung den Abschlag sehr passgenau kalkulieren.Ihr Strompreis oder Gaspreis besteht nicht nur aus dem Preis für den reinen Strom oder das reine Gas. Auf diesen Preis kommen noch einige Kosten obendrauf: Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Abgaben und Steuern.
Vor allem die Netzentgelte sorgen für die Preisunterschiede. Diese sind vergleichbar mit einem Porto für den Transport des Stroms über das Stromnetz bzw. des Gases über das Rohrnetz zu Ihnen. Es gibt viele verschiedene Netzbetreiber in Deutschland. Jeder Netzbetreiber erhebt andere Netzentgelte. Die Bundesnetzagentur reguliert diese Entgelte. Mark-E als Anbieter führt die Netzentgelte an die jeweiligen Netzbetreiber ab. Mit den Netzentgelten wird u.a. das Stromnetz bzw. Gasnetz Instand gehalten und ausgebaut. Zusätzlich verlangen Gemeinden eine Konzessionsabgabe. Das ist eine Art „Miete“ für öffentliche Wege, unter denen z.B. Strom- oder Gasleitungen verlegt sind. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Größe der Gemeinde.
Sowohl für die Kilowattstunde Strom als auch für Gas müssen wir Steuern, Abgaben und Umlagen erheben, die wir selbst an die staatlichen Institutionen abführen müssen. Da wir auf diese sogenannten staatlichen Preisbestandteile keinen Einfluss haben, nehmen wir diese von unserer Preisgarantie aus. Grundsätzlich geben wir aber auch Vergünstigungen dieser staatlichen Preisbestandteile an Sie weiter.
Im Nettopreis enthalten sind:
Der Preis für Strom, Gas oder Wasser und
Netzentgelte sowie diverse Steuern, Abgaben und Umlagen
Im Nettopreis ist nicht enthalten die Umsatzsteuer von derzeit 19 % bzw. 7%. Der Preis inklusive Umsatzsteuer ist der Bruttopreis.
Abrechnung & Zahlung
Als Kunde können Sie als Zusatzleistung auch eine monatliche bzw. quartärliche Rechnung bekommen. Ferner gibt es auch noch die Möglichkeit, eine Stichtagsabrechnung gegen Entgelt zu bekommen. Wenden Sie sich dafür an unseren Kundenservice.
Wir haben ein rollierendes Abrechnungsverfahren, bei dem Sie immer einmal jährlich eine Jahresabrechnung bekommen.
Sollte aufgrund eines Umzugs oder eines anderen Umstands, der zu einem vorzeitigen Kündigungsrecht führt, eine unterjährige Abrechnung notwendig sein, wird der aktuelle Zählerstand mit den geleisteten Abschlägen abgeglichen.
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie in Ihrer Auftragsbestätigung Informationen über Höhe und Fälligkeit Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen. Einmal jährlich erhalten Sie eine Jahresverbrauchsabrechnung. Eine eventuell vorhandene Differenz zwischen der Menge der bezahlten und konsumierten Energie wird dann zeitnah beglichen (Gutschrift bzw. Forderung).
Sie können per SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) oder Überweisung bezahlen.
Unser Tipp: Einzugsermächtigung
Wenn Sie ein Girokonto bei einem deutschen Geldinstitut haben, empfehlen wir Ihnen die bequeme Zahlung per Einzugsermächtigung. Dazu erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat. Das können Sie zum Beispiel bei uns im Online-Center sicher erledigen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Abschläge immer rechtzeitig eingezogen werden. Wenn Sie dieses Konto auch für Gutschriften ermächtigen, werden auch Gutschriften automatisch überwiesen. Die Einzugsermächtigung können Sie jederzeit widerrufen.Auch möglich: Überweisung/Dauerauftrag
Sie können den monatlichen Abschlag selbst überweisen, beispielsweise mit einem Dauerauftrag. Bitte bedenken Sie, dass Sie Änderungen des Abschlags oder Nachzahlungen selbst innerhalb der gesetzten Fristen erledigen müssen.Mit der schriftlichen Bestätigung Ihres Vertrags erhalten Sie einen sogenannten Abschlagplan. Dieser weist die monatlichen Zahlungen an uns aus. Diese Beträge haben wir für Sie berechnet. Die Grundlage: Der Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh), den Sie bei der Bestellung angegeben haben. Daraus ergibt sich eine Jahressumme, die wir durch 12 Monate teilen.
Begriffserklärungen & Allgemeine Fragen
Eine Kilowattstunde - das bedeutet über 60 Minuten wird eine Leistung von 1.000 Watt erbracht. Mit einer Kilowattstunde Strom kann man zum Beispiel 70 Tassen Kaffee kochen oder 9 Liter Tee, 133 Scheiben Toast toasten oder 50 Stunden am Laptop arbeiten.
Statt der Größe des Wasserzählers bildet ab dem 01.01.2024 die abgenommene Jahresmenge an Trinkwasser bezogen auf 365 Tage die Grundlage für den Grundpreis. In acht Verbrauchsklassen wird dann abhängig vom Verbrauch eines Gebäudes bzw. Objektes der Grundpreis festgelegt.
Der Arbeitspreis ist der Preis für jede Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas, die Sie tatsächlich verbrauchen. Er wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben.
Der Grundpreis ist eine Pauschale für die fixen Kosten. Dazu zählen z.B. der Service rund um alle Vertragsangelegenheiten und die Abrechnung.
Die Zahl wird zur Umrechnung von in Kubikmetern gemessenen Erdgasverbrauch in Kilowattstunden benötigt. Denn der Brennwert für Erdgas ist davon abhängig, welche Temperaturen und welcher Luftdruck am Verbrauchsort vorherrschen. Damit alle Kunden mit einer Kilowattstunde Erdgas den gleichen Energiegehalt bekommen, wird dieser mithilfe der Zustandszahl berechnet.
Wenn Ihr Zählerstand nicht von einem Ableser oder durch Sie abgelesen wurde, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer „Schätzung“. Diese erfolgt aber auf Basis des Wissens um Ihre Vorjahresverbräuche (wenn vorhanden), des Wissens über typische Verbräuche für Ihren Haushaltstyp und unter Berücksichtigung der jahreszeittypischen Verbrauchsveränderungen. Es ist also eher eine Hochrechnung als eine "Schätzung".
Wenn wir Sie mit Strom oder Gas beliefern, erhalten Sie von uns einmal im Jahr eine Jahresabrechnung. Damit Sie den Jahresverbrauch nicht komplett im Voraus bezahlen müssen, berechnen wir eine monatliche Summe. Das nennen wir Abschlag. Diesen Service bieten viele Strom- und Gasanbieter.
Der Brennwert bezeichnet den im Erdgas enthaltenen Energiegehalt, der im wesentlichen vom Methangasanteil geprägt wird. Der Brennwert von Erdgas hängt von Luftdruck und Temperatur ab. Beides wird am Verbrauchsort als mithilfe der Zustandszahl in der Gasabrechnung berücksichtigt.
Gemeinden verlangen eine Konzessionsabgabe. Das ist eine Art „Miete“ für öffentliche Wege, unter denen z.B. Strom- oder Gasleitungen verlegt sind. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Größe der Gemeinde.
Das ist ein bilanzierungs- und abrechnungstechnisches Konstrukt und wird durch einen Anschlussnutzer bzw. Anlagenbetreiber für den Verbrauch bzw. die Erzeugung von Energie genutzt.
Das ist eine Abkürzung für die Art und weise, wie Ihr Zähler für die Rechnung abgelesen wurde. Die Bedeutung der Kürzel ist:
A = Ablesung durch Ableser
K = Ablesung durch Kunden
S = Maschinelle Schätzung
M = Manuelle SchätzungDas ist das Unternehmen, das Ihren Zähler bereitstellt und dafür sorgt, dass die von Ihnen verbrauchte Energie gemessen wird, in der Regel das Unternehmen, das auch die Strom- und Gasnetzte betreibt.
Das ist eine Stelle, an der Energie gemessen wird. Die Stelle beinhaltet alle technischen Einrichtungen, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind.
Messlokationen werden durch die Zählpunktbezeichnung identifiziert.
Um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen, nutzen wir bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber berechnet uns dafür ein Netznutzungsentgelt. Dieses Entgelt für den Netzzugang ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
In jeder Stadt, Gemeine oder Region gibt es einen Netzbetreiber für Strom und/oder Erdgas. Dieser ist für Ihren Hausanschluss zuständig. In weiten Teilen des Grundversorgungsgebietes von Mark-E ist der örtliche Netzbetreiber ENERVIE Vernetzt.
:quality(80))
Noch offene Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne. Wir beantworten all Ihre Fragen rund um Ihre Rechnung.
:quality(80))