FAQ Umzug & Wechsel
Wozu haben Sie Fragen?
Wechsel
Ganz einfach: Sie suchen sich über unseren Tarifrechner Strom und/oder Gas das für Sie passende Angebot raus und wählen “bestellen”. Für die Bestellung benötigen wir neben Ihren persönlichen Angaben Ihre Zählernummer, Ihren Vorjahresverbrauch und den Namen Ihres derzeitigen Versorgers. Nach Auftragserteilung erledigen wir alles Weitere für Sie. Gern stellen wir Ihnen aber auch ein Angebot auf herkömmlichem Wege. Schreiben Sie an privatkunden@mark-e.de oder rufen Sie unseren Kundenservice an.
Ja! Die Bestellung und der Wechsel sind für Sie immer kostenfrei. Wir übernehmen die Kündigung bei Ihrem aktuellen Strom- bzw. Gasversorger. Sie brauchen keine Briefe zu schreiben oder gar Bestätigungsschreiben abzuwarten.
Wenn Sie schon Strom- oder Gaskunde bei uns sind, können Sie im Online Center schnell und bequem einen Tarifwechsel vornehmen. Gern stellen wir Ihnen aber auch ein Angebot auf herkömmlichem Wege. Schreiben Sie an privatkunden@mark-e.de oder rufen Sie unseren Kundenservice an.
In der Regel ja. Nur wenn der Strom bzw. das Gas für Ihre Wohnung nicht über einen eigenen Zähler läuft, geht das nicht. Wenn Ihre Wohnung einen eigenen Zähler hat, können Sie den Anbieter frei wählen. Ihr Vermieter hat kein Mitspracherecht. Bei einer Gasheizung ist es häufig so, dass es nur einen einzigen Gaszähler gibt und die Verbräuche über die Nebenkostenabrechnung für die Wohnungen umgelegt werden. In diesem Fall können Sie leider keinen eigenen Gasvertrag mit uns abschließen.
Selbstverständlich. Auch mit den neuen digitalen Stromzählern (Smart Meter) sind Sie bei Mark-E herzlich willkommen.
Bei Mark-E ist zu jedem Vertrag ein Stromzähler zugeordnet. Schließen Sie deshalb für jeden Zähler einen eigenen Vertrag ab. Der Vorteil für Sie: Sie können für jeden Zähler das passende Angebot wählen. Aber: Wenn Sie einen Doppeltarifzähler haben oder eine Nachtspeicherheizung bzw. Wärmepumpe haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Nur wenn Sie im Rahmen eines Umzugs zu uns wechseln. In allen anderen Fällen übernehmen wir das für Sie.
Das ist gut! Im Bestellformular fragen wir Sie, ob Sie schon gekündigt haben. Bitte beantworten Sie diese Frage in diesem Fall mit "Ja". Nur so können wir den Wechsel besonders schnell bearbeiten.
Nein. Alles bleibt für Sie, wie es ist. Ihr Stromanschluss wird nicht verändert. Der Zähler wird nicht ausgetauscht. Nur die Menge, die der Zähler als Verbrauch misst, wird danach von uns abgerechnet.
Wir fragen Sie im Bestellvorgang, zu welchem Termin Sie Strom bzw. Gas von Mark-E haben möchten. Sobald wir den Termin bestätigen können, benachrichtigen wir Sie. Wenn die Kündigungsfrist bei Ihrem alten Anbieter noch weit in der Zukunft liegt, können wir Sie leider nicht sofort beliefern. Dann dauert es länger bis Sie eine Vertragsbestätigung erhalten. In einigen wenigen Fällen kann es vorkommen, dass Ihr Noch-Versorger die Kündigung nicht akzeptiert. Ein Grund dafür: Die Rest-Vertragslaufzeit dort ist zu lang. Wir benachrichtigen Sie auch in diesem Fall. Das alles ist für Sie kostenfrei.
Nein. Denn egal, wer Ihr Stromanbieter ist, Ihr Stromzähler bleibt immer angeschlossen. Mit dem Wechsel des Anbieters wird nur der Verbrauch, den der Zähler misst, von Ihrem Anbieter geliefert. Und wenn dieser nicht liefern kann? Dann muss der örtliche Grundversorger einspringen. Das ist gesetzlich geregelt. So sind Sie jederzeit mit Strom bzw. Gas versorgt.
Wenn die Bedarfsart „Haushalt“ überwiegt, erfolgt eine Abrechnung über die Privatkundentarife; wenn nicht, dann eine Abrechnung über den gewerblichen Bedarf.
Umzug
Sind Sie Kunde bei uns?
Dann melden Sie sich bitte spätenstens 14 Tage vor Ihrem Umzug bei uns. Wir melden Ihre jetzige Wohnung zum Auszug ab und beliefern Sie natürlich auch gern in Ihrer neuen Wohnung.Sie sind mit der alten Wohnung bei einem anderen Versorger
Sie kündigen Ihren Stromvertrag für die alte Wohnung bei Ihrem alten Versorger.
Sie schließen einen neuen Vertrag mit uns für Ihre neue Wohnung ab. Bitte melden Sie sich spätestens 3 Werktage vor der Schlüsselübernahme bei uns.
Hintergrund: Ein Stromvertrag ist immer an einen Stromzähler gekoppelt. In der neuen Wohnung hängt bereits ein anderer Stromzähler. Sie brauchen die Nummer des Zählers der neuen Wohnung, um den neuen Vertrag mit uns abzuschließen.
In der Regel ja. Nur wenn der Strom bzw. das Gas für Ihre Wohnung nicht über einen eigenen Zähler läuft, geht das nicht. Wenn Ihre Wohnung einen eigenen Zähler hat, können Sie den Anbieter frei wählen. Ihr Vermieter hat kein Mitspracherecht. Bei einer Gasheizung ist es häufig so, dass es nur einen einzigen Gaszähler gibt und die Verbräuche über die Nebenkostenabrechnung für die Wohnungen umgelegt werden. In diesem Fall können Sie leider keinen eigenen Gasvertrag mit uns abschließen.
Für die Beendigung Ihres bestehenden Vertrags benötigen wir: Geschäftspartnernummer, Zählernummer, Zählerstand (können Sie gern nachreichen). Bitte denken Sie daran, sich spätestens 14 Tage vor dem Umzug abzumelden.Es ist nicht mehr möglich, sich rückwirkend abzumelden. Denken Sie bitte auch daran, Ihre Zählerstände für die alte Wohnung am Tag der Schlüsselübergabe mitzuteilen.
Außerdem brauchen wir die Anschrift, unter der wir Sie erreichen können. Übrigens: Sie können Mark-E in Ihr neues Zuhause mitnehmen. Gern stellen wir Ihnen ein Angebot für Ihre neue Wohnung, auch bundesweit. Teilen Sie uns Ihre neue Anschrift, Ihre neue Zählernummer sowie den Zählerstand bei der Übernahme der Wohnung/des Hauses mit.Wenn Sie umziehen, können Sie uns "mitnehmen", denn wir liefern Strom und Gas bundesweit. Für die alte Wohnung melden Sie sich bitte spätestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe bei uns, um sich abzumelden und teilen Sie uns Ihren Zählerstand mit. Dann berechnen wir, wie viel Strom oder Gas Sie seit der letzten Abrechnung verbraucht haben. Anschließend ermitteln wir die Summe der Abschläge, die Sie an und bezahlt haben. Auf Basis dieser Daten erhalten Sie eine Abschlussrechnung. Gern stellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr neues Zuhause, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wir fragen Sie im Bestellvorgang, zu welchem Termin Sie Strom bzw. Gas von Mark-E haben möchten. Sobald wir den Termin bestätigen können, benachrichtigen wir Sie. Wenn die Kündigungsfrist bei Ihrem alten Anbieter noch weit in der Zukunft liegt, können wir Sie leider nicht sofort beliefern. Dann dauert es länger bis Sie eine Vertragsbestätigung erhalten. In einigen wenigen Fällen kann es vorkommen, dass Ihr Noch-Versorger die Kündigung nicht akzeptiert. Ein Grund dafür: Die Rest-Vertragslaufzeit dort ist zu lang. Wir benachrichtigen Sie auch in diesem Fall. Das alles ist für Sie kostenfrei.
Nein. Denn egal, wer Ihr Stromanbieter ist, Ihr Stromzähler bleibt immer angeschlossen. Mit dem Wechsel des Anbieters wird nur der Verbrauch, den der Zähler misst, von Ihrem Anbieter geliefert. Und wenn dieser nicht liefern kann? Dann muss der örtliche Grundversorger einspringen. Das ist gesetzlich geregelt. So sind Sie jederzeit mit Strom bzw. Gas versorgt.
Mark-E ist Grundversorger für Strom in Altena, Hagen, Halver, Herdecke, Herscheid, Kierspe, Neuenrade, Nachrodt-Wiblingwerde, Meinerzhagen, Plettenberg, Werdohl. Für Gas ist Mark-E Grundversorger in Hagen, Hemer, Werdohl und Plettenberg.
Vertragliches
Ja, wir behalten uns das Recht vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
Auf dem Strom- bzw. Gaszähler ist eine feste Nummer aufgebracht.
Die Zählernummer finden Sie in der Rechnung Ihres Versorgers, die Sie per Brief oder E-Mail bekommen haben. Oder Sie finden diese im Online-Kundenportal Ihres aktuellen Versorgers.Natürlich. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss haben Sie die Möglichkeit, Ihre Entscheidung zu widerrufen. Senden Sie einfach eine kurze schriftliche Nachricht an privatkunden@mark-e.de
Wenn die Bedarfsart „Haushalt“ überwiegt, erfolgt eine Abrechnung über die Privatkundentarife; wenn nicht, dann eine Abrechnung über den gewerblichen Bedarf.
Ihr Versorger ist berechtigt, Abschlagsanforderungen an Sie zu stellen, bis der Beginn der Belieferung durch Mark-E sichergestellt ist. Sobald wir eine Zustimmung von Ihrem Versorger erhalten haben, senden wir Ihnen ein Begrüßungsschreiben mit allen abrechnungsrelevanten Daten wie zum Beispiel Abschlagshöhe und Fälligkeiten zu. Falls Sie für Ihren bisherigen Versorger einen Dauerauftrag eingestellt haben, sollten Sie den zum dem Datum löschen, an dem wir von Mark-E Ihre Versorgung aufnehmen. Dieses Datum steht im Begrüßungsschreiben.
Nutzen Sie unser Online Center oder rufen Sie unseren Kundenservice an 0800 123 1000.
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Noch offene Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne. Wir beantworten all Ihre Fragen rund um die Themen Umzug & Wechsel.
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