Grundversorgung – Die sichere Wahl für Ihre Energieversorgung
Egal, ob Sie neu in der Region sind oder noch keinen Stromvertrag abgeschlossen haben – mit der Grundversorgung von Mark-E sind Sie jederzeit sicher versorgt.

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Mark-E ist in Hagen, Herdecke und der Märkischen Region Grundversorger. Damit leistet Mark-E einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz. Denn Grundversorgung findet zum Beispiel dann statt, wenn Sie beim Einzug Strom nutzen, aber noch keine Gelegenheit hatten, sich bei uns anzumelden. Und auch, wenn ein anderer Anbieter nicht liefern kann, sorgt Mark-E dafür, dass sie weder im Dunkeln sitzen noch vor Kälte zittern müssen. Aber wer will schon die sprichwörtliche "Katze im Sack" kaufen? – Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Grundversorgung mit Komfort Strom und Komfort Gas haben wir hier zusammengestellt.
Sie finden hier:
Grundversorgung mit Komfort Strom (unterhalb 10.000 kWh)
Grundversorgung bezieht sich auf sogenannte Haushaltskunden. Das sind Verbraucher, die Energie für den Bedarf im Haushalt benötigen. Aber auch Kunden, die für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke Energie beziehen und nicht mehr als 10.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, erhalten Grundversorgung. Diese tritt immer ein, wenn Sie keinen Stromvertrag haben oder Ihr Anbieter nicht liefern kann. So sind Sie mit Mark-E stets auf der sicheren Seite.
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Preise und Bedingungen zum Download
Preise und Bedingungen zum Download
Grundversorgung in Hagen, Hemer, Plettenberg und Werdohl
Die Grundversorgung mit Gas gilt ebenfalls für Haushaltskunden. Haushaltskunden sind nicht nur Verbraucher, die Energie für den Bedarf im Haushalt benötigen. Auch Kunden, die für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke Energie beziehen, erhalten Grundversorgung. Allerdings nur, wenn sie nicht mehr als 10.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, . Grundversorgung tritt immer ein, wenn Sie keinen Gasvertrag haben oder Ihr Anbieter nicht liefern kann. So sind Sie mit Mark-E stets bestens versorgt.
Die Preise ab dem 01.02.2025 gelten auch für die Kunden der Stadtwerke Hemer - sowohl in der Grundversorgung Gas als auch in der Ersatzversorgung Gas.
Preise und Bedingungen zum Download
Preise und Bedingungen zum Download - Grundversorger für unsere Kunden in Hagen, Plettenberg und Werdohl
Mark-E ist Grundversorger für Strom in Altena, Hagen, Halver, Herdecke, Herscheid, Kierspe, Neuenrade, Nachrodt-Wiblingwerde, Meinerzhagen, Plettenberg, Werdohl. Für Gas ist Mark-E Grundversorger in Hagen, Hemer, Werdohl und Plettenberg.
Die Grundversorgungsverordnung regelt, zu welchen Bedingungen Haushaltskunden Strom bzw. Gas von ihrem Grundversorger beziehen. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Anbieter und Kunde. Diese Verordnung gilt in ganz Deutschland. Jeder Grundversorger veröffentlicht für Grundversorgungskunden Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise.
In Deutschland hat jeder Haushaltskunde Anspruch darauf, mit Strom und - wo vorhanden - Gas beliefert zu werden. Diesen Service leisten die Grundversorger. In jeder Stadt oder Gemeinde Deutschlands ist ein Anbieter Grundversorger. Das ist der Anbieter, der in dem Verteilnetzgebiet der Stadt oder Gemeinde die meisten Haushaltskunden beliefert.
Um Strom oder Gas von einem Grundversorger zu erhalten, muss man keinen eigenen Vertrag abschließen: Man wird Kunde, sobald man Strom oder Gas verbraucht. Die Grundversorgung ist praktisch, denn dank ihr hat man beim Einzug in eine neue Wohnung sofort Strom oder Gas. Außerdem bindet man sich nicht durch eine lange Vertragslaufzeit.
In jeder Stadt oder Gemeinde gibt es einen Grundversorger. Dieser Anbieter ist verpflichtet, jedermann zu beliefern. Dafür gelten "Allgemeine Preise". Jeder dieser Anbieter muss einen Tarif mit "Allgemeinen Preisen" anbieten. Mark-E ist Grundversorger in Hagen, Herdecke und einem großen Teil des Märkischen Kreises. Unsere Tarife mit "Allgemeinen Preisen" heißen Komfort Strom und Komfort Gas. Das Besondere: In diesen Tarifen gibt es keine Vertragsbindung und sehr kurze Kündigungsfristen. Viele Kunden schätzen auch die Flexibilität, keine Anmeldefristen zu haben.
"Allgemeine Preise" ist der vom Gesetzgeber festgelegte Begriff für Grundversorgungstarife.
Unsere Tarife mit "Allgemeinen Preisen" heißen Komfort Strom und Komfort Gas.
Das Besondere: In diesen Tarifen gibt es keine Vertragsbindung und sehr kurze Kündigungsfristen. Viele Kunden schätzen auch die Flexibilität, keine Anmeldefristen zu haben.
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Bei allen Fragen rund um Grundversorgung und Ersatzversorgung können Sie uns jederzeit ansprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr. Besuchen Sie uns auch im Online Center.