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Strom FAQ

Strompreise

  • In jeder Stadt oder Gemeinde gibt es einen Grundversorger. Dieser Anbieter ist verpflichtet, jedermann zu beliefern. Dafür gelten „Allgemeine Preise.“ Jeder dieser Anbieter muss einen Tarif mit „Allgemeinen Preisen“ anbieten. Mark-E ist Grundversorger in Hagen, Herdecke und einem großen Teil des Märkischen Kreises.

    Unser Tarif mit „Allgemeinen Preisen“ heißt Komfort Strom.

    Das Besondere: In diesem Tarif gibt es keine Vertragsbindung und sehr kurze Kündigungsfristen. Viele Kunden schätzen auch die Flexibilität, keine Anmeldefristen zu haben.

  • Auf Strom wird eine Verbrauchssteuer erhoben, genauso wie auf Heizöl oder Benzin. Diese Steuer heißt Stromsteuer. Die Steuer fällt an, wenn Sie Strom im deutschen Steuergebiet verbrauchen. Die Energieversorger müssen diese Steuern mit der Rechnung erheben und an den Staat abführen.

  • Die Strom-Preisgarantie* von Mark-E garantiert Ihnen die Stabilität für die Preisbestandteile, die wir beeinflussen können. Jedoch setzt sich der Strompreis zu einen großen Teil aus Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen. Diese müssen wir selbst auch an die entsprechenden Organisationen, Behörden bzw. Anstalten abführen.

    
*Mark-E garantiert die Nettopreise bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Preisgarantiezeit. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Veränderungen und Neueinführungen von Steuern und gesetzlichen sowie gesetzlich regulierten Abgaben, Gebühren oder hoheitlich veranlassten Umlagen, auf die Mark-E keinen Einfluss hat („staatliche Preisbestandteile“, derzeit Umsatz- und Stromsteuer, Offshore-Haftungsumlage gemäß §17 EnWG, die Umlage für abschaltbare Lasten gemäß § 18 Abs. 1 AblaV, Umlage gemäß §19 StromNEV sowie Umlagen aus dem KWKG).

  • Unsere Strom-Preisgarantie bietet Ihnen Sicherheit. Im Fix Strom Tarif von Mark-E werden Sie volle 24 Monate zum gleichen Preis seriös versorgt – unabhängig davon, wie die Preise an der Strombörse schwanken. So können Sie Ihre Energiekosten zuverlässig planen und sind vor „Überraschungen“ geschützt.

  • Wenn die Umsatz- und Stromsteuer, die Umlage aus dem KWKG, die §19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage steigen bzw. sinken sollten, geben wir diese Be- bzw. Entlastung an Sie weiter. Darüber hinaus geben wir möglicherweise die Belastungen, die durch vom Gesetzgeber neu erhobene Steuern, Abgaben und Umlagen nach Vertragsabschluss entstehen, an Sie weiter.

  • Sie können den Vertrag weiterlaufen lassen und werden selbstverständlich weiter von Mark-E versorgt. Nach den 24 Monaten haben Sie eine Vertragsbindung von nur jeweils 1 Monat. Und Sie können dann jederzeit in eines unserer neuen preiswerten Strom-Angebote wechseln.

  • Nein. Wenn sich Preise ändern, ändern wir nicht Ihre Abschläge. Sie können diese jedoch jederzeit in der Mark-E App oder im Online Center für Kunden anpassen.

  • Ihr Strompreis besteht nicht nur aus dem Preis für den reinen Strom. Auf diesen Preis kommen noch einige Kosten obendrauf: Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Abgaben und Steuern.

    Vor allem die Netzentgelte sorgen für die Preisunterschiede. Diese sind vergleichbar mit einem Porto für den Transport des Stroms über das Stromnetz zu Ihnen. Es gibt viele verschiedene Netzbetreiber in Deutschland. Jeder Netzbetreiber erhebt andere Netzentgelte. Die Bundesnetzagentur reguliert diese Entgelte. Mark-E als Anbieter führt die Netzentgelte an die jeweiligen Netzbetreiber ab. Mit den Netzentgelten wird u.a. das Stromnetz Instand gehalten und ausgebaut. Zusätzlich verlangen Gemeinden eine Konzessionsabgabe. Das ist eine Art „Miete“ für öffentliche Wege, unter denen z.B. Stromleitungen verlegt sind. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Größe der Gemeinde.

Stromzähler

  • Der Stromzähler befindet sich in der Regel entweder in Ihrer Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller. Ihr Vermieter kann Ihnen den genauen Standort nennen. 



    Der analoge Stromzähler ist schwarz mit einer silbernen Drehscheibe. Bei digitalen Stromzählern, die nach und nach die analogen Zähler ersetzen, wird der Stromverbrauch mit digitaler Technik gemessen und der Zählerstand auf einem Display angezeigt.

  • Ihre Zählernummer finden Sie auf der letzten Stromrechnung und/oder auf dem Stromzähler. Meist ist die Zählernummer bei Neueinzug auch auf dem Übergabeprotokoll vermerkt. 


    Beim analogen Stromzähler finden Sie die Zählernummer meist im unteren Bereich, oft in der Nähe des Barcodes. Den Zählerstand entnehmen Sie dem Zählwerk, das sich dreht, wenn Sie Strom verbrauchen. Er wird in „kWh“ (Kilowattstunden) gemessen. 

    Bei digitalen Stromzählern wird der Zählerstand auf einem Display angezeigt. Die 14-stellige Zählernummer befindet sich unter dem Strichcode.

  • Sowohl beim analogen als auch beim digitalen Stromzähler müssen Sie nur die Zahl bis zur Kommastelle ablesen. Die Nachkommastellen werden nicht benötigt.

    Ihren Zählerstand können Sie anschließend digital über unser Online-Center oder die Mark-E App übermitteln.

  • Für den Zähler ist der Netz-/Messstellenbetreiber verantwortlich. Im Grundversorgungsgebiet der Mark-E ist das die ENERVIE Vernetzt.

  • Werden Ihnen zwei Zählerstände angezeigt, haben Sie einen Doppeltarifzähler. Vermutlich nutzen Sie dann eine Wärmepumpe oder eine Nachtstromheizung.

    In beiden Fällen haben Sie zwei unterschiedliche Stromtarife: einen Hochtarif (HT) für den Stromverbrauch tagsüber sowie einen Niedertarif (NT) für den Nachtstrom. Daher müssen Sie zwei Zählerstände ablesen.

    • HT ist eine Abkürzung für Hochtarifzeit, auch Haupttarifzeit genannt. Diese Tarifstellung gilt tagsüber.

    • NT steht für Niedertarifzeit, auch Nacht-, Neben- oder Schwachlasttarif genannt. Sie gilt ab dem Abend die ganze Nacht über.


    Den Zeitpunkt, an dem der Stromzähler jeden Tag vom Hochtarif auf den Niedertarif umschaltet, legt der örtliche Netzbetreiber individuell fest. Er kann sich also je nach Ort des Strombezugs unterscheiden.

  • Die Abkürzung steht für Eintarifzähler. Das ist der typische Stromzähler für Haushaltsstrom, den die meisten für das Messen Ihres Stromverbrauchs haben.

    Auf einem digitalen Zähler werden die Werte für den Bezug von Haushaltsstrom angezeigt, wenn im Display die Ziffer 1.8.0 erscheint.

  • Ein Zweirichtungszähler kann sowohl den Strombezug als auch die Einspeisung von Strom ins Netz (z.B. durch eine Photovoltaikanlage) messen. Digitale Zweirichtungszähler sind häufig an den pfeilähnlichen Symbolen zu erkennen, bei dem die Pfleile in entgegengesetzte Richtung zeigen. Die Ziffer 1.8.0 steht für den Bezug von Strom, die Ziffer 2.8.0 für Einspeisung (z. B. aus einer Solaranlage).

    Bitte beachten: Sie können auch einen Zweirichtungszähler haben, obwohl Sie gar keine Solaranlage besitzen. Das ist aber kein Problem, denn der Zähler misst dann einfach nur den Verbrauch und zeigt bei den Messwerten für die Einspeisung nichts an.

  • Der englische Begriff „Smart Meter“ wird allgemeinsprachlich bei uns für die neuen elektronischen Zähler mit digitaler Anzeige gebraucht. Aus Fachsicht gibt es jedoch Unterschiede: Eine moderne Messeinrichtung ist ein elektronischer Zähler mit digitaler Anzeige, aber nur eingeschränkten Funktionen. Ein intelligentes Messsystem (iMSys) hingegen ist mit einem Smart-Meter-Gateway ausgestattet, das ist eine Kommunikationseinheit für die Fernauslesung/Datenübertragung.

  • Beide Begriffe werden oft synonym gebraucht. Jedoch ist nicht jeder digitale Zähler auch ein intelligenter Zähler, der Daten übertragen kann. Die Fähigkeit, Daten zu übertragen ist aber Grundvoraussetzung für Tarife, die sich an aktuellen Börsenrpeisen orientieren.

  • Ein intelligenter Zähler verfügt über eine Vorrichtung, die Zählerwerte in Echtzeit via Mobilfunk zu übermitteln. Das ist z.B. für zeit- und lastvariable Tarife wie unseren Vario Strom Voraussetzung.

  • Ja, intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen unterliegen strengen Vorgaben der deutschen Eichbehörden und des Eichgesetzes.

  • Bei vielen digitalen Zählern wechseln die Anzeigearten automatisch. Sie sehen im Display:
    1.8.0 für den Verbrauch beim “normalen” Haushaltsstrom (Eintarif-Zähler, ET)
    1.8.1 und 1.8.2 für die Verbräuche bei Tarifen mit HT-/NT-Preisstellung

    2.8.x für die Einspeisung (z.B. von einer Solaranlage)
    Lesen Sie die Anzeige für Kilowattstunden (kWh) in der Verbrauchsart ab, die auf Sie zutrifft. In den meisten Fällen ist das bei der Anzeige des Verbrauchs in Anzeigeart 1.8.0 der Fall

  • In jeder Stadt, Gemeine oder Region gibt es einen Netzbetreiber für Strom und/oder Erdgas. Dieser ist für Ihren Hausanschluss zuständig. In weiten Teilen des Grundversorgungsgebietes von Mark-E ist der örtliche Netzbetreiber ENERVIE Vernetzt.

  • Bei Mark-E ist zu jedem Vertrag ein Stromzähler zugeordnet. Schließen Sie deshalb für jeden Zähler einen eigenen Vertrag ab. Der Vorteil für Sie: Sie können für jeden Zähler das passende Angebot wählen. Aber:  Wenn Sie einen Doppeltarifzähler haben oder eine Nachtspeicherheizung bzw. Wärmepumpe haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Ökostrom

  • Ja. Über unseren TÜV-zertifizierten Strom stellen wir sicher, dass Ihr Strom zu 100 % aus Erneuerbaren Energien stammt.

  • Rein von der Physik kann man nicht überprüfen, was bei Ihnen aus der Steckdose kommt. Aber mit unseren Zertifikaten ist sichergestellt, dass die Mengen an Strom, die unsere Ökostrom-Kunden verbrauchen auch wirklich in Erneuerbare-Energien-Anlagen produziert wurden. Je mehr Kunden Strom nutzen, der nachweislich aus Erneuerbaren Energien stammt, desto weniger konventionell erzeugter Strom wird gebraucht. So leisten Verbraucher einen Beitrag, die Energiewende voranzutreiben und zum Klimaschutz beizutragen.

  • Dass der Strom aus Windrädern, Solaranlagen, Wasserkraftwerken und ähnlichen Anlagen stammt. Dieser stammt zu einem großen Teil aus Anlagen, deren Betreiber wir persönlich kennen, da diese mit uns einen Vertrag haben, indem sie uns ihren Strom liefern, damit wir diesen am Markt verkaufen können. Da diese Anlagen aber bereits über das Gesetz finanziert/gefördert werden, das den Ökostrom voranbringen möchte (das EEG), dürfen Strommengen nicht mehr als Ökostrom verkauft werden, auch wenn sie aus Wind- bzw. Wasserkraftanlagen oder Solaranlagen stammen.

  • Das ist ein Verzeichnis, das vom Umweltbundesamt betrieben wird. Es stellt sicher, dass die Mengen an Strom, die als Ökostrom verkauft werden, auch wirklich Ökostrom sind.

    Ökostromerzeuger erhalten für die Mengen, die sie erzeugen, Zertifikate. Wer welche Zertifikate erhält, wird im Herkunftsnachweisregister dokumentiert. Die Zertifikate können dann Unternehmen wie Mark-E erwerben. Für die Mengen Ökostrom, die wir dann unseren Kunden liefern, müssen wir Zertifikate - wie eine Fahrkarte - entwerten. Das wird ebenfalls im Herkunftsnachweisregister dokumentiert. So kann der Weg des Ökostroms von der Erzeugung bis zur Stromlieferung nachvollzogen werden.

  • Das ist ein Ökostromsiegel von Bischoff & Ditze, der Dienstleister, der für uns den Ökostromzertifikatshandel erledigt.

    RenewablePLUS basiert auf Herkunftsnachweisen, die die regenerative Herkunft des Stroms eindeutig dokumentieren. Diese werden im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamts geführt.

  • Die Mengen an Strom, die Ökostromkunden beziehen, müssen aus Erneuerbare-Energien-Anlagen stammen. Je größer die Nachfrage nach Ökostrom ist, desto mehr Anlagen müssen errichtet werden.

    Hinzu kommt, dass zertfizierter Ökostrom wie unser Klima Fair Strom nur das begehrte Zertifikat erhält, wenn zusätzlich zur Abdeckung der Verbrauchsmenge für unsere Kunden der Ausbau von Enneuerbaren Energien gefördert wird. So wird der Anteil verfügbarer Erneuerbarer Energien immer größer.

Vertrag

  • Das ist die Zeit, in der Sie an den gewählten Tarif gebunden sind. Der Zeitraum beginnt ab dem Tag, an dem wir erstmals Strom an Sie liefern. Nach Ende der Vertragslaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten erhalten Sie weiter Strom. Ihr Vertrag verlängert sich dann monatsweise. Sie können dann jederzeit in ein anderes Angebot von uns wechseln.

  • Keine Sorge: Sie erhalten weiterhin Strom, denn der Vertrag verlängert sich jetzt jeweils um einen Monat. Sie können jetzt jederzeit in ein neues Strom-Angebot von uns wechseln - oder einfach bei Ihrem Vertrag bleiben.

  • In Deutschland hat jeder Haushaltskunde Anspruch darauf, mit Strom beliefert zu werden. Diesen Service leisten die Grundversorger. In jeder Stadt oder Gemeinde Deutschlands ist ein Anbieter Grundversorger. Das ist der Anbieter, der in dem Verteilnetzgebiet der Stadt oder Gemeinde die meisten Haushaltskunden beliefert.

    Um Strom von einem Grundversorger zu erhalten, muss man keinen eigenen Vertrag abschließen: Man wird Kunde, sobald man Strom verbraucht. Die Grundversorgung ist praktisch, denn dank ihr hat man beim Einzug in eine neue Wohnung sofort Strom. Außerdem bindet man sich nicht durch eine lange Vertragslaufzeit.

  • Die Grundversorgungsverordnung regelt, zu welchen Bedingungen Haushaltskunden Strom von ihrem Grundversorger beziehen. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Anbieter und Kunde. Diese Verordnung gilt in ganz Deutschland. Jeder Grundversorger veröffentlicht für Grundversorgungskunden Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise.

  • Ja, wir behalten uns das Recht vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen.

  • Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren Vertrag zu widerrufen. Alle dafür notwendigen Informationen finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung:


    Widerrufsbelehrung downloaden

  • Natürlich. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss haben Sie die Möglichkeit, Ihre Entscheidung zu widerrufen. Senden Sie einfach eine kurze schriftliche Nachricht an privatkunden@mark-e.de

Wechsel

  • Nutzen Sie unser Online-Center oder rufen Sie unseren Kundenservice an 0800 123 1000.

  • Nur wenn Sie im Rahmen eines Umzugs zu uns wechseln, ist die alte Wohnung beim bisherigen Versorger abzumelden. In allen anderen Fällen übernehmen wir das für Sie. Lesen Sie dazu auch unsere Tipps zu Um- und Einzug.

  • Ja! Die Bestellung und der Wechsel sind für Sie immer kostenfrei. Wir übernehmen die Kündigung bei Ihrem aktuellen Strom- oder Gasversorger. Sie brauchen keine Briefe zu schreiben oder gar Bestätigungsschreiben abzuwarten.

  • In der Regel ja. Wenn Ihre Wohnung einem eigenen Zähler zugeordnet ist, können Sie den Anbieter frei wählen. Ihr Vermieter hat kein Mitspracherecht. Wenn der Strom für Ihre Wohnung nicht über einen eigenen Zähler läuft, geht das leider nicht.

  • Selbstverständlich. Auch mit den neuen digitalen Stromzählern (Smart Meter) sind Sie bei Mark-E herzlich willkommen.

  • Wir fragen Sie bei der Bestellung, zu welchem Termin Sie Strom von Mark-E haben wollen. Sobald wir den Termin bestätigen können, benachrichtigen wir Sie. Das kann (wenn auch sehr selten) länger dauern, weil

    • die Kündigungsfrist bei Ihrem alten Anbieter noch einige Wochen in der Zukunft liegt. Keine Sorge, wir vergessen Sie nicht. Sobald wir Ihr Anbieter werden können, benachrichtigen wir Sie.

    • Ihr Noch-Versorger unsere Kündigung (in Ihrem Auftrag) nicht akzeptiert. Ein Grund dafür: Die Rest-Vertragslaufzeit ist zu lang. Wir benachrichtigen Sie auch in diesem Fall


    Das alles ist für Sie kostenfrei.

  • Der Preis hängt von dem Tarif ab, den Sie gewählt haben. Die Abschlagstermine und der Termin für die Jahresrechnung bleiben aber erhalten. Dies gilt jedoch nur für den Tarifwechsel bei Mark-E. Wenn Sie von einem anderen Versorger zu uns Wechseln, gilt das nicht.

  • Nein. Denn egal, wer Ihr Stromanbieter ist, Ihr Stromzähler bleibt immer angeschlossen. Mit dem Wechsel des Anbieters wird nur der Verbrauch, den der Zähler misst, von Ihrem Anbieter geliefert. Und wenn dieser nicht liefern kann? Dann muss der örtliche Grundversorger einspringen. Das ist gesetzlich geregelt. So sind Sie jederzeit mit Strom versorgt.

  • Wenn die Bedarfsart „Haushalt“ überwiegt, erfolgt eine Abrechnung über die Privatkundentarife; wenn nicht, dann eine Abrechnung über den gewerblichen Bedarf.

  • Das ist gut! Im Bestellformular fragen wir Sie, ob Sie schon gekündigt haben. Bitte beantworten Sie diese Frage in diesem Fall mit "Ja". Nur so können wir den Wechsel besonders schnell bearbeiten.

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Person sitzt an einem Laptop. Es sind nur die Hände zu sehen und auf dem Bildschirm ist die Mark-E Startseite geöffnet.
Mann mit kurzen dunklen Haaren und Bart, lächelnd, trägt ein hellblaues Hemd, Arme verschränkt, steht vor einem schlichten weißen Hintergrund.

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