Gas FAQ
Allgemein
Sie sollten möglichst Fenster und Türen weit öffnen und den Raum anschließend sofort verlassen. Vermeiden Sie unbedingt alles, was zu Funkenbildung führen könnte: Betätigen Sie keine Lichtschalter, ziehen Sie keine Stecker, benutzen Sie im Haus kein Telefon oder Handy. Verlassen Sie das Haus.
Warnen Sie ggf. auch andere Hausbewohner (nicht klingeln, lieber klopfen). Rufen Sie dann von außerhalb die Störungs-Hotline für Gas und die Feuerwehr an. Die Störungshotlines hängen von dem Ort Ihres Gasbezugs ab.
Für die ENERVIE Vernetzt, in Hagen und dem Märkischen Kreis finden Sie diese unter: https://www.enervie-vernetzt.de/Home/Service/Gas-Verbraucher-Tipps.aspx
Gaspreise
Ihr Gaspreis teilt sich in einem Anteil für Beschaffung, Vertrieb und Service sowie einem Anteil für Netzentgelte (damit das Gas zu Ihnen ins Haus transportiert wird) und Steuern, Abgaben und Umlagen, die wir an den Staat abführen.
Das hängt von dem Tarif ab, den Sie gewählt haben. Bei einem Vertrag mit Gaspreisgarantie bleibt Ihr Preis bis zum Ablauf der Preisgarantie erhalten. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Preisgarantiezeit können Sie in ein anderes Angebot wechseln.
Der Arbeitspreis ist der Preis für jede Kilowattstunde (kWh) Gas, die Sie tatsächlich verbrauchen. Er wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben.
Auf Gas wird eine Verbrauchssteuer erhoben, genauso wie auf Heizöl oder Benzin. Diese Steuer heißt Energiesteuer für Erdgas. Die Steuer fällt an, wenn Sie Gas im deutschen Steuergebiet verbrauchen. Die Energieversorger erheben diese Steuern und führen Sie an den Staat ab.
Die Preisgarantie gilt für 24 Monate ab Vertragsbeginn. Während dieser Zeit bleibt der vereinbarte Arbeitspreis konstant. So haben Sie volle Kostenkontrolle und Planungssicherheit.
Der Gas Tarif bietet Ihnen einen festen Preis pro Kilowattstunde (kWh) über die gesamte Vertragslaufzeit. Das bedeutet, dass Ihr Gaspreis so lange stabil bleibt – unabhängig von Preisschwankungen am Markt.
Mark-E garantiert die Nettopreise bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Preisgarantiezeit. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Veränderungen und Neueinführungen von Steuern und gesetzlichen sowie gesetzlich regulierten Abgaben, Gebühren oder hoheitlich veranlassten Umlagen, auf die Mark-E keinen Einfluss hat („staatliche Preisbestandteile“, derzeit Umsatzsteuer, Energiesteuer auf Erdgas, CO2-Kosten gem. BEHG, Regelenergieumlage).
Der Verbrauch wird volumenbezogen (pro Kubikmeter) gemessen, jedoch thermisch (in Kilowattstunden) abgerechnet. Grund dafür: Der Brennwert von Erdgas hängt von der Temparatur und dem Luftdruck, z.B. im Gebirge ab. Dies wird über eine Zustandszahl berücksichtigt, die von Verbrauchsort zu Verbrauchsort variiert. So wird ermittelt wie viel Kilowattstunden (kWh) ein Kubikmeter (m³) an Ihrem Verbrauchsort enthält. Dementsprechend werden Ihre Kilowattstunden abgerechnet und egal, wo Sie wohnen: Ihre Kiowattstunde Gas ist vom Energiegehalt überall gleich.
Gaszähler
Der Gaszähler befindet sich in der Regel entweder in Ihrer Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller. Ihr Vermieter kann Ihnen den genauen Standort nennen.
Ihre Zählernummer finden Sie auf der letzten Gasrechnung und/oder auf dem Gaszähler. Meist ist die Zählernummer bei Neueinzug auch auf dem Übergabeprotokoll vermerkt.
Sie finden die Zählernummer meist im oberen Bereich, oft in der Nähe des Barcodes. Den Zählerstand entnehmen Sie dem Zählwerk. Er wird in „m³“ (Kubikmetern) gemessen.Sie müssen nur die Zahl bis zur Kommastelle ablesen. Die Nachkommastellen werden nicht benötigt.
Ihren Zählerstand können Sie auch digital über die Mark-E App erfassen oder über unser Online-Center übermitteln.
Für den Zähler ist der Netz-/Messstellenbetreiber verantwortlich. Im Grundversorgungsgebiet der Mark-E ist das die ENERVIE Vernetzt.
In jeder Stadt, Gemeine oder Region gibt es einen Netzbetreiber für Strom und/oder Erdgas. Dieser ist für Ihren Hausanschluss zuständig. In weiten Teilen des Grundversorgungsgebietes von Mark-E ist der örtliche Netzbetreiber ENERVIE Vernetzt.
Ökogas
Das bedeutet, dass durch einen Ausgleich von CO2-Ausstoß am Ende kein zusätzliches CO2 in die Atmosphäre gelangt. Treibhausgase schaden überall auf der Welt. Für den Klimaschutz ist es egal, wo Emissionen entstehen oder vermieden werden. Deshalb können unvermeidbare Emissionen an einem Ort durch zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen an einem anderen Ort ausgeglichen werden.
Mit Ihrer Entscheidung für Ökogas leisten Sie Ihren persönlichen Beitrag zum Klimaschutz, denn Sie kompensieren das durch Ihren Erdgasverbrauch freigesetzte CO2 durch die Unterstützung von internationalen Klimaschutzprojekten. So wir Ihr Erdgasverbrauch “klimaneutral”. Je mehr Kunden auf Ökogas umsteigen, desto mehr CO2-einsparende bzw. ausgleichende Klimaschutzprojekte werden gefördert.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner KlimaInvest Green Concepts aus Hamburg lassen wir die CO2-Emissionen, die durch Heizungsanlagen und Produktionsprozesse bei Erdgasverbrauch entstehen, berechnen. Die erfassten Verbräuche werden mit entsprechenden Emissionsfaktoren multipliziert, die das Institut für angewandte Ökologie e. V. und das Umweltbundesamt veröffentlichen. Die so ermittelten CO2-Emissionen werden durch die Investition in zertifizierte Klimaschutzprojekte kompensiert. Die Einhaltung der Standards werden zusätzlich von unabhängigen Gutachtern wie z. B. dem TÜV überprüft.
Nein. Unser Ökogas ist kein Biogas, sondern ein Erdgastarif , der den CO2-Ausstoß Ihres Verbrauchs ausgleicht. Das nennt man klimaneutral stellen.
Nein. Klima Fair Gas ist normales Erdgas, dass durch die Nachhaltigkeitsagentur KlimaInvest neutral gestellt wird. Das heißt: Es wird berechnet wieviel CO2 Ihr Gasverbrauch ausstoßen würde. Diese Menge CO2 wird dann durch Projekte ausgeglichen, die den CO2-Ausstoß reduzieren. Das kann zum Beispiel der Ausbau von Wasserkraftwerken in Indien sein. Die Projekte von KlimaInvest haben neben dem ökologischen Nutzen auch eine soziale Komponente, verbessern Standards in Dritte-Welt- und Schwellenländern. Da Klimaschutz eine globale Herausforderung ist, tragen diese Projekte auch zur Verbesserung des Klimaschutzes in Deutschland bei.
Vertrag
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren Vertrag zu widerrufen. Alle dafür notwendigen Informationen finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung:
Widerrufsbelehrung downloadenNatürlich. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss haben Sie die Möglichkeit, Ihre Entscheidung zu widerrufen. Senden Sie einfach eine kurze schriftliche Nachricht an privatkunden@mark-e.de
Ja, wir behalten uns das Recht vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
Als Ihr lokaler Energieversorger bieten wir eine zuverlässige und sichere Gasversorgung – unabhängig von Turbulenzen am Energiemarkt. Dies begründet sich u.a. in unserer langfristigen Beschaffungsstrategie, bei der wir bereits frühzeitg Zulieferverträge für den Erdgasbedarf unserer Kunden abschließen.
Das ist die Zeit, in der Sie an den gewählten Tarif gebunden sind. Der Zeitraum beginnt ab dem Tag, an dem wir Sie erstmals beliefern.
In Deutschland hat jeder Haushaltskunde Anspruch darauf, mit Strom und - wo vorhanden - Gas beliefert zu werden. Diesen Service leisten die Grundversorger. In jeder Stadt oder Gemeinde Deutschlands ist ein Anbieter Grundversorger. Das ist der Anbieter, der in dem Verteilnetzgebiet der Stadt oder Gemeinde die meisten Haushaltskunden beliefert.
Um Gas von einem Grundversorger zu erhalten, muss man keinen eigenen Vertrag abschließen: Man wird Kunde, sobald man Gas verbraucht. Die Grundversorgung ist praktisch, denn dank ihr hat man beim Einzug in eine neue Wohnung sofort Gas. Außerdem bindet man sich nicht durch eine lange Vertragslaufzeit.Die Grundversorgungsverordnung regelt, zu welchen Bedingungen Haushaltskunden Gas von ihrem Grundversorger beziehen. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Anbieter und Kunde. Diese Verordnung gilt in ganz Deutschland. Jeder Grundversorger veröffentlicht für Grundversorgungskunden Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise.
Keine Sorge: Sie erhalten weiterhin Gas, denn der Vertrag verlängert sich jetzt jeweils um einen Monat. Sie können nun jederzeit in ein neues Gas-Angebot von uns wechseln - oder einfach bei Ihrem Vertrag bleiben.
Wechsel
Nutzen Sie unser Online-Center oder rufen Sie unseren Kundenservice an 0800 123 1000.
Nur wenn Sie im Rahmen eines Umzugs zu uns wechseln, ist die alte Wohnung beim bisherigen Versorger abzumelden. In allen anderen Fällen übernehmen wir das für Sie. Lesen Sie dazu auch unsere Tipps zu Um- und Einzug.
Das ist gut! Im Bestellformular fragen wir Sie, ob Sie schon gekündigt haben. Bitte beantworten Sie diese Frage in diesem Fall mit "Ja". Nur so können wir den Wechsel besonders schnell bearbeiten.
Ja! Die Bestellung und der Wechsel sind für Sie immer kostenfrei. Wir übernehmen die Kündigung bei Ihrem aktuellen Strom- oder Gasversorger. Sie brauchen keine Briefe zu schreiben oder gar Bestätigungsschreiben abzuwarten.
Bei Gas handelt es sich in Miethäusern oft um eine Zentralheizung, d.h. häufig haben Mieter keinen eigenen Gaszähler. Wenn Sie aber auch einen eigenen Gaszähler haben, können Sie auch Ihren Gasanbieter frei wählen.
Wir fragen Sie bei der Bestellung, zu welchem Termin Sie Gas von Mark-E haben wollen. Sobald wir den Termin bestätigen können, benachrichtigen wir Sie. Das kann (wenn auch sehr selten) länger dauern, weil
die Kündigungsfrist bei Ihrem alten Anbieter noch einige Wochen in der Zukunft liegt. Keine Sorge, wir vergessen Sie nicht. Sobald wir Ihr Anbieter werden können, benachrichtigen wir Sie.
Ihr Noch-Versorger unsere Kündigung (in Ihrem Auftrag) nicht akzeptiert. Ein Grund dafür: Die Rest-Vertragslaufzeit ist zu lang. Wir benachrichtigen Sie auch in diesem Fall.
Das alles ist für Sie kostenfrei.
Die Preisstellung ändert sich entsprechend des von Ihnen gewählten Tarifs, die Abschlagstermine und der Termin für die Jahresrechnung bleiben aber erhalten. Dies gilt jedoch nur für den Tarifwechsel bei Mark-E. Wenn Sie von einem anderen Versorger zu uns Wechseln, gilt das nicht.
Nein. Denn egal, wer Ihr Anbieter ist, Ihr Zähler bleibt immer angeschlossen. Mit dem Wechsel des Anbieters wird nur der Verbrauch, den der Zähler misst, von Ihrem Anbieter geliefert. Und wenn dieser nicht liefern kann? Dann muss der örtliche Grundversorger einspringen. Das ist gesetzlich geregelt. So sind Sie jederzeit mit Gas versorgt.
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Noch offene Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne. Wir beantworten all Ihre Fragen rund um das Thema Gas.
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