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Wärme FAQ

Fernwärme

  • Der Kunde kann bei Einzug, Auszug oder bei veröffentlichten Preismitteilungen zu den jeweiligen Zeitpunkten (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.) die Ablesewerte zur Abrechnung kostenfrei über die Service-Hotline Tel.: 0800.123-1000 oder über das Online Center mitteilen.

  • Dies können Sie im Online Center erledigen. Gern können Sie sich aber auch an unseren Kundenservice wenden.

  • Die gesetzliche Grundlage für die Fernwärmeversorgung ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV), die vom Bundesministerium für Wirtschaft erlassen worden ist.

    Sie regelt in 37 Paragrafen als Bestandteil des Versorgungsvertrages zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen und den Verbrauchern die Versorgungsbedingungen.

    Die Regelungen betreffen das gesamte Vertragsverhältnis vom Abschluss, Einrichtung bis Beendigung. Dabei werden u. a. detaillierte Regelungen über den Vertragsabschluss (§ 2), über Haftung (§ 6), über technische Anschlussbedingungen (§ 17), über Abrechnungen (§ 24) bis hin zur Einstellung der Versorgung und fristloser Kündigung (§ 33) getroffen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/avbfernw_rmev/index.html 

    Zusätzlich sind je nach Fernwärmenetz die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) vom Fernwärmenetzbetreiber vorgegeben. Dort werden die für ein Fernwärmenetz spezifischen Bedingungen vor Ort geregelt.

    Fernwärmenetzbetreiber sind im Regelfall nicht die gleichen Netzbetreiber wie für Strom, Gas und Wasser, bei Mark-E ist der Bereich Erzeugung zuständig.

Wärmepumpe

    • Beratung  und Planung durch unsere Experten

    • Installation durch Fachbetriebe aus der Region

    • Rundum-Service inkl. Wartung, Instandhaltung und Störungsdienst

  • Ja, es gibt staatliche Förderungen, und Mark-E unterstützt Sie bei der Antragstellung. Zusätzlich können Sie 500 Euro Zuschuss über das Energiespar-Programm von Mark-E erhalten.

  • Ja! Am Ende der Vertragslaufzeit haben Sie die Möglichkeit, die Wärmepumpe zum Restzeitwert zu übernehmen.

Gemietete Heizung

  • Sie bezahlen monatliche Abschläge für die Heizung und Ihren Wärmebedarf. Wie Sie es von Ihren Strom- und Gasverträgen kennen, erhalten Sie jährlich eine verbrauchsgenaue Abrechnung.

  • Nein, da die Heizung zunächst Eigentum der Mark-E bleibt, ist das leider nicht möglich.

  • Mit der Heizung zur Miete schließen Sie einen Vertrag ab, der Ihre Wärmeversorgung rundum abdeckt. Im Gegensatz zu einem (Erd-) Gasvertrag, erhalten Sie das Endprodukt: die Wärme. Der Wärmepreis beinhaltet schon die Umwandlung von Erdgas in Wärme, sowie alle damit verbundenen Aufgaben und Kosten.

  • Sie beträgt 10 Jahre.

  • Sie verlängern den Vertrag mit Mark-E oder kaufen die Heizung zum Restzeitwert.

  • Die Heizung zur Miete ist ein Komplettpaket. Daher können Sie den Anbieter nicht selbst wählen.

  • Die Kosten für Wartung und Reparatur übernimmt Mark-E, da sie im monatlichen Grundpreis der Heizung enthalten sind. Hier kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.

  • Um Qualität, Zuverlässigkeit und Bedienbarkeit der Heizungsanlagen sicherzustellen, arbeitet Mark-E mit Markenherstellern zusammen. Zudem spielt die Effizienz Ihrer Heizung für uns eine wichtige Rolle. Damit sparen Sie nicht nur hinsichtlich Ihres Wärmeverbauchs, sondern tun auch der Umwelt etwas Gutes.

  • Nein, wir übernehmen die Umstellung für Sie. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Sie erhalten eine Endabrechnung für die bisherige Erdgaslieferung. Bereits zur Inbetriebnahme der neuen Heizung beginnt die Abrechnung nach dem neuen Heizungs-Mietvertrag.

Mann mit kurzen dunklen Haaren und Bart, lächelnd, trägt ein hellblaues Hemd, Arme verschränkt, steht vor einem schlichten weißen Hintergrund.

Noch offene Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne. Wir beantworten all Ihre Fragen rund um das Thema Wärme.