Ihre EEG-Anlage mit Mark-E als Anbieter vermarkten

Mit Mark-E setzen Sie auf einen Partner, der langjährige Erfahrung im Energiehandel mitbringt. Wir unterstützen Sie in der EEG-Direktvermarktung als zuverlässiger Anbieter und helfen, den erzeugten Strom Ihrer Anlage gewinnbringend zu vermarkten. Wir nutzen das Marktprämienmodell und arbeiten dabei transparent, sicher und planbar.

Wir erklären Ihnen hier, wie die Direktvermarktung funktioniert und worauf es bei der Wahl des richtigen Anbieters ankommt. Erfahren Sie jetzt, von welchen Vorteilen Sie als Betreiber einer Photovoltaik-, Biomasse- oder Windkraftanlage bei Mark-E profitieren!

Was ist die Direktvermarktung nach EEG?

Der Begriff Direktvermarktung nach EEG bezeichnet den direkten Verkauf von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energiequellen (z. B. Photovoltaik‚ Wind, Biogas oder Wasser) an der Strombörse. Ziel der direkten Vermarktung ist es, erneuerbare Energie wettbewerbsfähig zu machen.

Als Anlagenbetreiber können Sie dabei wählen, ob Sie den Strom selbst vermarkten möchten oder diese Aufgabe in die Hände eines professionellen Dienstleisters, eines sogenannten Direktvermarkters – wie etwa Mark-E – geben.

Entscheiden Sie sich für Mark-E als Ihren Direktvermarkter, verkaufen wir den Strom an der Strombörse, den Sie mit Ihrer EEG-Anlage erzeugen. Für Ihren EEG-Strom erhalten Sie die Erlöse, die in der Vermarktung erzielt werden. Wir erhalten lediglich eine kleine Dienstleistungspauschale für unsere professionelle Direktvermarktung, ganz ohne versteckte Zusatzkosten. Denn unser Ansatz lautet: transparent und einfach zur Direktvermarktung.

Jetzt individuelle Dienstleistungsgebühr berechnen

Grundlagen der EEG-Direktvermarktung

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Die Basis für die Direktvermarktung bildet das EEG, das im Jahr 2000 in Deutschland eingeführt wurde. Ziel ist es, im Sinne von Klima- und Umweltschutz den Ausbau von erneuerbaren Energien voranzutreiben. Das Gesetz wurde mehrfach erneuert und erweitert, aktuell gilt das EEG 2021. Betreiber sind seit dem Jahr 2016 verpflichtet, bei EEG-Neuanlagen ab einer installierten Leistung von 100 kW(p) den Strom direkt zu vermarkten. Von der verpflichtenden Direktvermarktung sind nur ältere Bestandsanlagen ausgenommen, die vor 2014 genehmigt und in Betrieb genommen wurden.

Technische Voraussetzung: Fernsteuerbarkeit

Jede EEG-Anlage, die direktvermarktet werden soll, muss fernsteuerbar sein. Die Fernsteuerbarkeit ist gesetzlich im EEG geregelt und ermöglicht es Ihrem Direktvermarkter, jederzeit die aktuellen Einspeisewerte abzurufen und die Anlage nach Bedarf zu regeln. So kann über die Fernsteuerbarkeit beispielsweise eine marktbedingte Abregelung bei negativen Strompreisen vorgenommen werden. Mark-E unterstützt Sie bei der Realisierung der Fernsteuerbarkeit: Wir arbeiten mit über 40 Partnern, z. B. Emsys, Solarlog oder meteocontrol, zusammen, die Sie dabei unterstützen, Ihre Anlage an unser virtuelles Kraftwerk anzubinden.

Marktprämie: das Erlösmodell für Direktvermarktung

Mit dem EEG 2012 wurde die sogenannte Marktprämie eingeführt: Sie wird jedem EEG-Anlagenbetreiber ausgezahlt, wenn er nicht (mehr) die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien erhält.

Die Marktprämie dient dazu, die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert und dem monatlich schwankenden Verkaufserlös an der Strombörse (Marktwert) auszugleichen. Der anzulegende Wert wird ebenfalls im EEG definiert und garantiert dem Betreiber der EEG-Anlage eine fixe Vergütung für 20 Jahre.

Melden Sie sich jetzt in unserem Kundenportal an und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot für Ihre EEG-Anlage. Haben Sie Fragen zur Direktvermarktung? Wir helfen Ihnen gern per Telefon oder E-Mail weiter. 

Team Direktvermarktung
Telefon 02331– 123 28800
Telefax 02331– 123 18800
direktvermarktung@mark-e.de

Ihre Vorteile mit Mark-E als Anbieter

Wir sind bereits seit dem Jahr 2012 in der Direktvermarktung als Anbieter aktiv und ein zuverlässiger Partner für kleine wie große EEG-Anlagenbetreiber. Unser Portfolio umfasst knapp 1.000 Anlagen mit 1.000 MW Anlagenleistung. Überzeugen Sie sich jetzt von Ihren vielen Vorteilen bei uns:

So funktioniert die EEG-Direktvermarktung bei Mark-E

Ihr Weg in die Direktvermarktung ist denkbar einfach. Sie fordern kostenlos und völlig unverbindlich Ihr Angebot an – als Betreiber einer Anlage bis zu 750 kW(p) Leistung sogar ganz einfach direkt online. So läuft’s mit uns als Anbieter:

  1. Melden Sie sich in unserem Kundenportal an …
  2. … und registrieren Sie Ihre Anlage.
  3. Sie erhalten Ihren individuellen Preis für die Direktvermarktung …
  4. … und schließen einen Vertrag mit uns ab.
  5. Sie laden Ihre Dokumente (Vertrag etc.) ins Kundenportal hoch.
  6. Sie laden Ihre Unterlagen zur Fernsteuerbarkeit ins Kundenportal. Wir stellen Ihnen Kontakte zu qualifizierten Partnern bereit. Diese sorgen dafür, dass Ihre Anlage fernsteuerbar ist.
  7. Wir vermarkten Ihren Strom erlösorientiert und sicher an der Börse.
  8. Sie können jeden Monat ihre Abrechnung im Kundenportal einsehen und Ihre Anlage/n bequem verwalten.

Direktvermarktung von Strom aus Anlagen mit bis 750 kW(p) Leistung

Als Betreiber einer Anlage mit weniger als 750 kW(p) installierter Leistung starten Sie ganz unkompliziert in die Direktvermarktung – Sie können einfach online unseren Rechner nutzen und direkt ein Angebot anfordern. Erfahren Sie hier, welche technischen Anforderungen gelten, wie Sie die Anlage zum Eigenverbrauch nutzen können und was Sie steuerlich beachten sollten.

Anlagen <750 kW(p) Leistung

Direktvermarktung von Strom aus Anlagen mit mehr als 750 kW(p) Leistung

Nutzen Sie als Unternehmer das Potenzial der Direktvermarktung. Bei Großanlagen beraten wir Sie individuell zum Eigenverbrauch, der optimalen Auslegung Ihrer Photovoltaikanlage und erstellen ein individuelles Angebot auf Basis von simulierten Anlagendaten. Informieren Sie sich jetzt über aktuelle Bedingungen fürs Gewerbe und mögliche Förderungen.

Anlagen >750 kW(p) Leistung

Was kostet die professionelle Direktvermarktung bei Mark-E?

Die Kosten für die Direktvermarktung bei Mark-E richten sich individuell nach der jeweiligen Anlagengröße. Mithilfe unseres Erlösrechners können Sie ganz einfach und unkompliziert herausfinden, welcher Preis sich für Sie ergibt und wie hoch Ihre Erlöse in den kommenden Jahren ausfallen – ohne versteckte Kosten!

Jetzt individuelle Kosten berechnen

Wir unterstützen Sie beim Redispatch 2.0!

Seit 01.10.2021 ist der so genannte “Redispatch 2.0” für alle Erneuerbare-Energien-Anlagen ab 100 kW(p) verpflichtend. Ein Redispatch ist eine Maßnahme zur Bekämpfung von Stromnetz-Engpässen. Dabei werden Kraftwerke, die sich vor und hinter dem Engpass befinden, herauf- oder heruntergeregelt. Für die verpflichtende Teilnahme am Redispatch 2.0 müssen Anlagenbetreiber einige Daten übermitteln sowie zwei Rollen definieren: die des Einsatzverantwortlichen (“EIV”) und des Betreibers technische Ressource (“BTR”). Der Einsatzverantwortliche übermittelt z.B. die notwendigen Daten der Anlage an den Netzbetreiber.

Ein Mann mit Brille in der Hand sitzt an einem Holztisch und schaut auf seinen Laptop.

Wir stehen Ihnen im Rahmen des Redispatch 2.0 gerne als Dienstleister zur Verfügung! Gerne übernehmen wir die Rollen “EIV” und “BTR” für Sie. Sprechen Sie uns an.

Team Direktvermarktung
Telefon 02331– 123 28800
Telefax 02331– 123 18800
direktvermarktung@mark-e.de

Häufige Fragen zur Direktvermarktung mit Mark-E

Welche Anlagen sind zur Direktvermarktung geeignet/ verpflichtet?

Verpflichtet sind Erneuerbare-Energien-Anlagen die

  • eine installierte Leistung ab 100 kW(p) aufweisen und
    ab dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden.
  • Zusätzlich sind nur Anlagen zur Direktvermarktung geeignet, die mit einer Fernwirktechnik ausgestattet werden können.

Anlagen, die eine Leistung von 100 kW oder mehr aufweisen und vor dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden, können freiwillig an der Direktvermarktung teilnehmen.

Welche Fristen sind bei der Anmeldung einer Erneuerbare-Energien-Anlage einzuhalten?

  • Neuanlage (Anlage noch nicht im Betrieb)
    Das Anmeldedatum darf nur ein Monatserster sein. Das Eingangsdatum muss mindestens 1 Monat vor dem Anmeldedatum liegen.
  • Bestandsanlage ohne Direktvermarktung
    Das Anmeldedatum darf nur ein Monatserster sein. Das Eingangsdatum muss spätestens der 5. Werktag vor dem Anmeldedatum sein.
  • Bestandsanlage in Direktvermarktung
    Das früheste Anmeldedatum ist 10 Werktage in der Zukunft.

 

Wo und wie wird mein Strom vermarktet?

Wir vermarkten den Strom an der EPEX-Spot: Die europäische Strombörse EPEX (European Power Exchange) mit Sitz in Paris ist die zentrale Stromhandelsplattform für Deutschland, Frankreich, Österreich und die Schweiz. Die Vermarktung am Spotmarkt geschieht 15-Minuten-scharf durch unsere Händler. Diese haben ihren Sitz im Frontoffice des Energiehandels der Mark-E in Hagen (Westf.).

Ab wann erhalte ich die erste Abrechnung und Auszahlung von der Mark-E?

Bei der Direktvermarktung wird immer ein vollständiger Monat abgerechnet. Startet die Direktvermarktung Ihrer Anlage am 01.01. eines Jahres, so erhalten Sie Ihre erste Abrechnung zum 15.02.

Hier finden Sie eine Abrechnungserläuterung

Sind meine Daten geschützt?

Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns oberste Priorität. Wir halten uns an die Vorgaben, die die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) macht. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.