Energiespar-Programm

Exklusiv für unsere Kunden in zertifizierten Ökostromtarifen

Keine Frage: Ökostrom zu nutzen, ist wichtig für den Klimaschutz. Aber echte Umweltfreunde wollen mehr. Bei Mark-E geht mehr: Mit unseren zertifizierten Öko-Tarifen. Denn exklusiv für Kunden in diesen Öko-Tarifen gibt es das Energiespar-Programm. 

Das Energiesparprogramm

Die Eco-Programme moderner Wasch- und Spülmaschinen sparen Energie

Das Energiespar-Programm ist eine Förderung der Mark-E. Es gilt exklusiv für Privatkunden in unseren zertifizierten Ökostromtarifen. Sie erhalten Zuschüsse für private Anschaffungen, die die persönliche CO2-Bilanz verbessern bzw. zum Energiesparen im Haushalt beitragen.

Für die Anschaffung von Haushaltsgeräten orientiert sich Mark-E am neuen EU-Energielabel.  Lesen Sie unsere Infos zum neuen Energielabel

So erhalten Sie Ihre Prämie

Wichtige Hinweise

Geänderte Prämien aufgrund der gesetzlichen Strom- und Gas-/Wärmepreisbremse

Mit der Einführung der Strom- und Gas-/Wärmepreisbremse will der Gesetzgeber die Verbraucher mindestens bis Ende 2023 kontinuierlich von den hohen Energiepreisen entlasten.

Um Mißbrauch vorzubeugen, dürfen Energieversorger wie Mark-E seit dem 01.01.2023 weder unmittelbare noch mittelbare Vergünstigungen oder Zugaben gewähren, die insgesamt einen Wert von 50 EUR übersteigen.  Ausnahme bilden Zugaben, die der Energieeinsparung bzw. Energieeffizienz dienen. Für derartige Zugaben beträgt die maximal mögliche Zugabe 100 Euro.

Dies gilt jedoch nur, wenn der vertraglich festgelegte Preis oberhalb der gesetzlich festgelegten Referenzpreise liegt (40 Cent/kWh Haushaltsstrom bzw. 36,04 Cent/kWh für Heizstrom). 

Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlagen haben wir die Prämien des Energiespar-Programms angepasst. Diese neuen Prämien gelten für Kunden, die vor dem 01.01.2023 noch nicht Kunde im KlimaFair-, Digital- oder Wärmepumpen Fix- Strom Tarif waren und deren Preis pro Kilowattstunde oberhalb der gesetzlich festgelegten Referenzpreise liegt.

Erfahren Sie mehr in unseren Teilnahmebedingungen

Diese Tarife sind prämienberechtigt

Um eine Prämie erhalten zu können, müssen Sie bei Mark-E einen Liefervertrag in einem der folgenden Privatkundentarife abgeschlossen haben:

  • Klima Fair Gas (Exklusiv)
  • KlimaFair Strom (Exklusiv)
  • Klima Fair Strom (getrennte Messung)
  • KlimaFair Strom (gemeinsame Messung)
  • Digital Strom
  • Fresh Energy Ökostrom
  • Wärmepumpe Fix Strom (Exklusiv)

Diese Prämien gibt es im Energiespar-Programm

Sehen Sie, was wir aktuell unterstützen. Bitte beachten Sie: Seit März 2021 gibt es für Haushaltsgeräte ein neues Energielabel. Für alle Geräte, die seit März 2021 ein neues Label tragen müssen, gilt: Mark-E fördert ausschließlich Anschaffungen mit dem neuen Label. Das neue Energielabel stellt deutlich höhere Anforderungen an die Effizienz. Was bis dato noch A+++ war, ist jetzt oft in den Klassen C, D oder E. Mehr Hintergründe zum Energielabel im FAQ

Für sparsame Haushaltgeräte gibt es 100 Euro

100 Euro Prämie für Haushaltsgeräte

  • Waschmaschine
    Neues Energie-Label Klasse A
  • Wäschetrockner
    Altes Energielabel: A+++
  • Geschirrspüler
    Neues Energie-Label Klasse C oder besser
  • Kühl- oder Gefrierschrank bzw. Kühl-Gefrierschrank-Kombi
    Neues Energie-Label Klasse C oder besser

*Mindestprämie gilt für Kunden, die vor dem 01.01.2023 noch nicht Kunde in einem der prämienfähigen Tarif waren und deren Arbeitspreis pro Kilowattstunde oberhalb des gesetzlich festgelegten Referenzpreises (gem. § 5 Abs.2 oder Abs.3 Strompreisbremsegesetz) liegt. Kunden, die bereits vor dem 01.01.2023 in einem prämienberechtigten Tarif waren und Kunden, deren Arbeitspreis unterhalb des gesetzlich festgelegten Referenzpreises (gem. § 5 Abs.2 oder Abs.3 Strompreisbremsegesetz) liegt, erhalten die bisherigen Prämien (200 Euro für steckerfertige Solaranlage; 250 Euro für Kito-Elektroroller, Elektrofahrrad oder Wallbox von Mark-E und 500 Euro für eine Wärmepumpe).

steckerfertige Solaranlage von Mark-E

Steckerfertige Solaranlagen (mind. 100 Euro Prämie*)

Aufstellen, einstecken und den selbst erzeugten Solarstrom nutzen. Die neuen Minisolaranlagen für Balkon, Garten oder Terrasse machen es möglich. Aber aufgepasst: Eine solche Steckerfertige PV-Anlage ist nicht vergleichbar mit einem Haushaltsgerät, wie z. B. einem Kühlschrank. 

Für das Mini-Kraftwerk im eigenen Haushalt sind daher technischen Vorschriften und Sicherheitsanforderungen an die Installation zu beachten.

Weitere Informationen unter Stecker-Solaranlage

*Mindestprämie gilt für Kunden, die vor dem 01.01.2023 noch nicht Kunde in einem der prämienfähigen Tarif waren und deren Arbeitspreis pro Kilowattstunde oberhalb des gesetzlich festgelegten Referenzpreises (gem. § 5 Abs.2 oder Abs.3 Strompreisbremsegesetz) liegt. Kunden, die bereits vor dem 01.01.2023 in einem prämienberechtigten Tarif waren und Kunden, deren Arbeitspreis unterhalb des gesetzlich festgelegten Referenzpreises (gem. § 5 Abs.2 oder Abs.3 Strompreisbremsegesetz) liegt, erhalten die bisherigen Prämien (200 Euro für steckerfertige Solaranlage; 250 Euro für Kito-Elektroroller, Elektrofahrrad oder Wallbox von Mark-E und 500 Euro für eine Wärmepumpe).

Das neue Energielabel

Seit März 2021 wird schrittweise ein neues Energielabel eingeführt. Die bereits eingeführten Änderungen im Überblick:

  • Die Klassen A+++, A++ und A+ entfallen. Die neuen EU-Energielabel haben nur noch die Klassen A bis G.
  • Geräte aus der bisherigen Klasse „A+++“ sind zum Teil jetzt in den Effizienzklassen C, D oder E. Grund dafür: Die EU hat die Kriterien für das Erreichen einer Klasse grundlegend verändert.
  • Im (Online-) Handel sind die neuen Energielabel seit dem 1. März 2021 im Einsatz. Alte Etiketten sind für die bereits umgestellten Geräte nicht mehr gültig. Deshalb fördert Mark-E diese Geräte nur noch nach dem neuen Energie-Label.
Altes und neues Energielabel für einen Geschirrspüler

Das neue Label sieht nicht nur etwas anders aus. Die Ansprüche an die höchste Klasse „A“ sind so hoch, dass die Geräte, die Anfang 2021 noch mit bester Klasse ausgezeichnet waren, diese nicht mehr erreichen werden. Viele A+++-Geräte werden nach dem neuen Label nur noch Klasse „B“, „C“ oder noch niedriger erreichen.

Für welche Geräte gilt das neue Label?

Seit 21. März 2021 werden folgende Geräte mit dem neuen Label verkauft:

FAQ zum Energielabel und unserem Energiespar-Programm

Woran sehe ich, ob es sich um das alte oder das neue Label handelt?

Das neue Energielabel hat

  • einen QR-Code oben in der Leiste
  • keine+-Zeichen in der Skala von Grün nach Rot
  • eine Skala von A bis G
Wozu kann man den QR-Code einsetzen?

Wer den QR-Code mit dem Smartphone oder Tablet scannt, kann darüber zusätzliche Infos zum Produkt (Produktdatenblatt) abrufen. Diese sind in einer Datenbank der EU. DIe Hersteller der labeltragenden Geräte sind verpflichtet, die Daten ihrer Haushaltsgeräte dort zu hinterlegen.

Auf was sollte ich jetzt beim Neukauf eines Haushaltsgeräts achten?
  1. Informieren Sie sich, welches die Geräte mit der besten Energieeffizienzklasse sind.
  2. Lassen Sie sich eine Quittung ausstellen, aus der hervorgeht:
  • Energie-Effizienzklasse
  • Kaufdatum
Warum fördert Mark-E nach dem neuen Label Geräte in den Klassen A, B und sogar C?

Der Energiespar-Effekt mit dem neuen Gerät ist ein Kriterium für uns. Ein Weiteres ist: Es muss genug Auswahl geben. Denn wir möchten unseren Kunden die Wahl lassen, welche Marke bzw. welchen Hersteller Sie wählen. Zudem haben sich die Bemessungsgrundlagen geändert. Geräte mit Verbräuchen in der alten Klasse A+++ erfüllen nach dem neuen Label oft nur noch die Anforderungen für Klasse B oder C.

Trotzdem handelt es sich um ein Gerät, das gegenüber dem Verbrauch eines 10 bis 20 Jahre alten Haushaltsgeräts sparsam ist. 

Brauche ich einen Elektro-Fachbetrieb für den Anschluss?

Ja. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch entsprechend ausgebildete Fachhandwerker ausgeführt werden.

Was muss ich beim Kauf beachten?

Es ist die Pflicht des Anlagen-Verkäufers sicherzustellen, dass die Stecker-PV-Anlage der Niederspannungsrichtlinie („LVD“ – 2014/35/EU) entspricht. Als Käufer einer solchen Anlage achten Sie auf

  • eine Erklärung, die auf die Niederspannungsrichtlinie („LVD“ – 2014/35/EU) Bezug nimmt
  • das CE-Zeichen

Zudem sollte mit der Anlage eine leicht verständliche Gebrauchsanweisung geliefert werden, die auf die Voraussetzungen für den Aufbau und den Betrieb der Anlage hinweist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
  • Grundsätzlich ist nur ein einziges Stecker-PV-Gerät an einem Endstromkreis erlaubt.
  • Prüfung des Stromkreises, an das das Gerät angeschlossen werden soll durch einen Fachbetrieb.
  • Es muss ein Festanschluss oder einen spezielle Einspeise-Steckdose durch einen Fachbetrieb installiert werden. Wird eine Einspeise-Steckdose installiert, ist diese mit dem maximal zulässigen Einspeise-Strom für diesen Endstromkreis zu kennzeichnen.
  • Außerdem sollten bauliche Gegebenheit vorab geprüft werden, beispielsweise die Tragfähigkeit der Balkonbrüstung und die Windlastfestigkeit.
Kann ich als Wohnungsbesitzer oder Mieter auch eine Steckersolaranlage auf meinem Balkon installieren?

Die Erlaubnis für das Anbringen und Betreiben ist unbedingt beim Hauseigentümer bzw. einer Eigentümergemeinschaft einzuholen. Der Wohnungseigentümer ist für die Sicherheit der Elektroinstallation verantwortlich. Mieter müssen somit eine Genehmigung des Wohnungseigentümers einholen. Die Zustimmung liegt im Ermessen des Wohnungseigentümers.

Bei Mietwohnungen darf zudem die Gebäudesubstanz nicht beschädigt werden. Und zu berücksichtigen sind natürlich auch örtliche Bauvorschriften.

Wo muss ich die Anlage anmelden?

Strom erzeugende Anlagen müssen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Für die Mini-PV-Anlagen bis 600 Watt Leistung gibt es aber ein vereinfachtes Verfahren. Im Gebiet der Mark-E können Sie die Anlage online bei der ENERVIE Vernetzt anmelden unter:

www.enervie-vernetzt.de/Home/tabid-157/Hausanschluss.aspx

Was muss bei der Montage des PV-Moduls noch beachtet werden?

Alle Arbeiten an elektrischen Anlagen sind nur durch einen Elektrofachbetrieb auszuführen. Zudem sollten die baulichen Gegebenheiten geprüft werden: Wie tragfähig ist die Vorrichtung (Balkon, Carportdach etc.), wo das Solarmodul angebracht wird? Hält die Befestigung auch Wind und Wetter stand?