Direktvermarktung kurz erklärt

Direktvermarktung heißt: Der Strom, den Sie mit Ihrer EEG-Anlage erzeugen, wird von uns an der Strombörse verkauft. Für Neuanlagen ab 100 kWp ist die Direktvermarktung Pflicht. Aber auch als Betreiber einer Bestandsanlage profitieren Sie von der Direktvermarktung.

Für Ihren EEG-Strom erhalten Sie die Erlöse, die in der Vermarktung erzielt werden. Wir nehmen lediglich eine kleine Dienstleistungspauschale für unsere professionelle Direktvermarktung, ganz ohne versteckte Zusatzkosten. Denn unser Ansatz lautet: transparent und einfach zur Direktvermarktung.

Und selbstverständlich übernehmen wir auch alle Redisptch 2.0-Leistungen für Sie.

So einfach ist die Direktvermarktung bei Mark-E

Voraussetzung für die Direktvermarktung

Fersteuerbarkeit - auch mit Ihrer Anlage kompatibel

Ihre Anlage muss fernsteuerbar sein. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Wir stellen Ihnen gerne Kontakte bereit.

In 5 Schritten zu attraktiven Direktvermarktungserlösen

  1. Sie schließen einen Vertrag mit uns ab.
  2. Wir melden Sie beim zuständigen Verteilnetzbetreiber an.
  3. Wir stellen Ihnen Kontakte zu qualifizierten Partnern bereit. Diese sorgen dafür, dass Ihre Anlage fernsteuerbar ist.
  4. Wir vermarkten Ihren Strom erlösorientiert und sicher an der Börse.
  5. Sie erhalten jeden Monat eine Abrechnung.

 

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Und selbstverständlich übernimmt Mark-E alle Redispatch 2.0-Aufgaben für Sie!

Unsere Schritt für Schritt Anleitung können Sie sich bequem downloaden.

Ihre Vorteile der Direktvermarktung bei Mark-E

Schnell und unkompliziert: Direktvermarktung einfach online anfragen!

Persönliche Betreuung: Wir unterstützen Sie bei der Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage, übernehmen Prognoseverpflichtungen und tragen Handelsrisiken. Und selbstverständlich alle Redispatch 2.0 Aufgaben!“

Erfahrener, zuverlässiger Partner: Wir sind seit 2012 Direktvermarkter und betreuen rund 590 Kunden mit fast 900 Anlagen.

Verlässliche Preise: feste Dienstleistungsentgelte ohne Ausnahme – keine versteckten Kosten für Sie!

Höchste Transparenz: durch Zugang zum Kundenportal und nachvollziehbare Auszahlungswege.

Ob für Ihre eigene Photovoltaikanlage, Solarfarm, Windkraftanlage, Biogasanlage, Ihr Wasserkraftwerk, Ihr BHKW oder als starker Partner für die Projekte Ihrer Kunden: Wir bieten Ihnen eine verlässliche Komplettlösung und gewährleisten, dass die Abläufe stets sicher und transparent sind.

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Das sagen unsere Kunden zur Direktvermarktung bei Mark-E

Mark-E als Partner für Ihre Direktvermarktung

Mit Mark-E setzen Sie auf einen Partner, der mit über 100 Jahren Erfahrung im Energiemarkt konsequent innovative Energielösungen für das nächste Jahrhundert mitgestaltet. Das Unternehmen mit Sitz in Hagen (Westf.) ist zu mehr als 80 % in kommunalem Besitz und deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab – von der Erzeugung bis zum Vertrieb. Im Geschäftsfeld Energiehandel ist das Unternehmen bereits seit 2012 in der Direktvermarktung aktiv. Heute verfügen wir über ein konstantes Portfolio von rund 1.000 MW Anlagenleistung.

Noch Fragen zur Direktvermarktung?

Erfahren Sie mehr Details über die Direktvermarktung von unseren Experten in unserem Themenspecial zur EEG-Direktvermarktung.

EEG-Direktvermarktung

 

Antworten auf Fragen unserer Kunden finden Sie hier:

Direktvermarktung allgemein

Welche Anlagen sind zur Direktvermarktung geeignet/ verpflichtet?

Verpflichtet sind Erneuerbare-Energien-Anlagen die

  • eine installierte Leistung ab 100 kW(p) aufweisen und
  • ab dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden.

Zusätzlich sind nur Anlagen zur Direktvermarktung geeignet, die mit einer Fernwirktechnik ausgestattet werden können.

Anlagen, die eine Leistung von 100 kW oder mehr aufweisen und vor dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden, können freiwillig an der Direktvermarktung teilnehmen.

Welche Fristen sind bei der Anmeldung einer Erneuerbare-Energien-Anlage einzuhalten?
  • Neuanlage (Anlage noch nicht im Betrieb)
    Das Anmeldedatum darf nur ein Monatserster sein. Das Eingangsdatum muss mindestens 1 Monat vor dem Anmeldedatum liegen.
  • Bestandsanlage ohne Direktvermarktung
    Das Anmeldedatum darf nur ein Monatserster sein. Das Eingangsdatum muss spätestens der 5. Werktag vor dem Anmeldedatum sein.
  • Bestandsanlage in Direktvermarktung
    Das früheste Anmeldedatum ist 10 Werktage in der Zukunft.
Wo und wie vermarkten Sie meinen Strom?

Wir vermarkten den Strom an der EPEX-Spot. Dies geschieht 15-Minuten-scharf durch unsere Händler. Diese haben ihren Sitz im Frontoffice des Energiehandels der Mark-E in Hagen (Westf.).

Wie erhalte ich Zugriff auf das Betreiberportal der Mark-E?

Sie finden das Portal unter:

HTTPS://DVPORTAL.ENERGYMETEO.COM/MARKE/

Ihr Benutzername ist in der Regel Ihre bei uns angegebene E-Mail Adresse.

Ab wann erhalte ich die erste Abrechnung und Auszahlung von der Mark-E?

Bei der Direktvermarktung wird immer ein vollständiger Monat abgerechnet. Startet die Direktvermarktung Ihrer Anlage am 01.01. eines Jahres, so erhalten Sie Ihre erste Abrechnung zum 15.02.

Sind meine Daten geschützt?

Die Sicherheit deiner Daten hat für uns oberste Priorität. Wir halten uns an die Vorgaben, die die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) macht. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.mark-e.de/datenschutz

Für die Online-Direktvermarktung von Anlagen bis 750 kW

Besteht die Möglichkeit, eine Erneuerbare-Energien-Anlage mit Eigenverbrauch über die Mark-E direkt zu vermarkten?

Ja, diese Option besteht. Die Mark-E vergütet Ihnen dann nur den Strom, den Ihre Anlage ins öffentliche Netz einspeist. Das Dienstleistungsentgelt verändert sich hierbei nicht.

Welche Vorteile habe ich bei der Online Direktvermarktung bei Mark-E?
  • schnelle unkomplizierte Abwicklung
  • planbare Ausgaben für Sie (Preissicherheit), da gleichbleibende Dienstleistungsentgelte
  • Anmeldung beim Netzbetreiber durch Mark-E
  • tagtägliche Vermarktung Ihrer Anlage durch unsere Händler am Strommarkt
  • tägliche Prognoseerstellung durch uns und eine einfache Abrechnung
  • Übernahme des Risikos für die Ausgleichsenergiekosten
    (Diese kommen durch Abweichungen in der Verlässlichkeit der Stromerzeugung zustande)
  • Zugang zu einem von uns bereitgestellten Kundenportal (auf Wunsch): transparente Informationen und Meldungen zu Ihrer Anlage
  • Persönliche Ansprechpartner bei Fragen
Was genau passiert, wenn ich die Online Direktvermarktung bei Mark-E abschließe?

Unsere Online-Direktvermartung ist in 3 Schritten erledigt

Schritt 1:
Sie füllen das hinterlegte Formular mit Ihren Anlagenstammdaten aus.

Schritt 2:
Wir übernehmen Ihre online eingegebenen Stammdaten und senden Ihnen eine E-Mail mit Ihrem Vertrag sowie dem Formular zur Erstanmeldung zu. Diese Daten prüfen und unterzeichnen Sie bitte und leiten sie an uns per Mail zurück. Wir kümmern uns dann um die Anmeldung bei Ihrem Verteilnetzbetreiber.

Schritt 3:
Anschließend erhalten Sie von uns eine Erklärung zur Fernsteuerbarkeit, welche Sie bitte ausfüllen und an uns zurücksenden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Ihre Anlage fernsteuerbar ist. Hierfür beauftragen Sie bitte einen entsprechenden Dienstleister. Vom Dienstleister erhalten Sie einen Einbaubeleg über seine Tätigkeit. Diesen senden sie bitte ebenfalls per Mail an uns zurück.

Wie berechnen sich meine Erlöse?

Sie erhalten für jede eingespeiste Kilowattstunde den jeweiligen stundenscharfen Börsenpreis. Dies entspricht bei einer durchschnittlichen Einspeisung mit geringem Eigenverbrauch ungefähr dem Monatsmarktwert Solar.

Welches Vertragsmodell nutzen Sie?

Schließen Sie bei uns einen Direktvermarktungsvertrag ab, rechnen wir Sie im Zwei-Strom-Modell ab. Das bedeutet, dass Sie die Marktprämie monatlich von Ihrem zuständigen Netzbetreiber erhalten, während Sie von uns die Verkaufserlöse (Marktwert), abzüglich des von uns erhobenen Dienstleistungsentgelts, für den von Ihnen produzierten Strom erhalten.

Was muss ich für die Fernsteuerbarkeit tun?

Die gesetzlichen Reglungen sehen vor, dass Sie die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage bereitstellen. Deshalb haben Sie die Aufgabe, einen dafür zuständigen Techniker zu kontaktieren und die Anbindung an das virtuelle Kraftwerk der Mark-E zu beauftragen. (Planen Sie  daher also einmalige Kosten zur Herstellung der Fernsteuerbarkeit ein)

Um eine reibungslose Anmeldung zu ermöglichen:
Lassen Sie uns bitte so schnell wie möglich alle relevanten Unterlagen, wie Fernsteuerbarkeitserklärung, Fernsteuerbarkeitseinbaubeleg und (wenn diese vorliegt) eine Projektnummer Ihrer Anlage, zukommen.

Hier finden Sie ein Muster für den Einbaubeleg der Fernsteuerbarkeit, den Sie sich von Ihrem zuständigen Installateur/Solateuer erhalten.

EINBAUBELEG

Was ist die Marktlokations-ID und wo finde ich sie?

Die Marktlokations-ID, kurz MaLo-ID, löst den Zählpunkt der Erneuerbaren-Energien Anlagen ab. Die Malo besteht im Vergleich zum Zählpunkt (DE+33 Zeichen) nur noch aus 11 Ziffern. Diese Marktlokation definiert nur den bilanziellen Punkt, an dem die erzeugte Energie ins Netz eingespeist wird und soll zudem die Marktkommunikation vereinfachen. Die MaLo finden Sie meist in den schriftlichen Dokumenten die Sie von Ihrem zuständigen Netzbetreiber erhalten. Werden Sie bereits von uns direktvermarktet, finden Sie Ihre Marktlokations-ID auch immer auf unserer Abrechnung.

Was ist die Projektnummer/ Registriernummer und wo finde ich sie?

Wenn Sie im Begriff sind eine neue Anlage zu bauen und beantragen dementsprechend einen Netzzugang, so wird Ihrer Anlage vom Netzbetreiber eine eindeutige Projektnummer bzw. Registriernummer zugeordnet. Diese Projekt-/Registriernummer wird für die Anmeldung Ihrer Erneuerbaren-Energien-Anlage zur Direktvermarktung immer häufiger vom Netzbetreiber angefordert.

Die Projektnummer finden Sie meist auf Ihrer Netzzugangsgenehmigung. Zusätzlich vergibt auch die Bundesnetzagentur eine Registriernummer, die für die Anmeldung zur Direktvermarktung allerdings nicht von Bedeutung ist.

Welche Verpflichtungen entstehen aus dem Vertrag für mich?
  • Sie verpflichten sich, dass alle Pflichten und gesetzlichen Voraussetzungen des EEG eingehalten werden.
  • Sie verpflichten sich, uns umgehend und unaufgefordert mitzuteilen:
    • alle anlagenspezifischen Besonderheiten
    • alle den Vertrag betreffende Umstände,  u.a. Wartungs-, Instandsetzungsmaßnahmen, etc. …
    • alle Auflagen/Bestimmungen, regelmäßige Abschaltungen, Leistungsreduzierungen
    • Veränderungen bzw. der Wegfall gesetzlicher Voraussetzungen für die Direktvermarktung sowie sonstiger Voraussetzungen, die die Durchführung des Vertrags beeinträchtigen.
    • Veräußerung Ihrer Anlage an einen Dritten: Teilen Sie uns dies mindestens 2 Monate im Voraus mit.
  • sowie die Mitteilung aller weiteren Veränderungen

Für die Direktvermarktung großer Anlagen ab 750 kW

Was benötigen Sie für eine individuelle Bewertung Ihrer Anlage?
  • 15-Minuten scharfe Lastgänge
  • Anlagentyp
  • Installierte Leistung
  • Koordinaten Ihrer Anlagen
  • Inbetriebnahmedatum
  • EEG-Anlagenschlüssel
  • Kurze Auflistung über Besonderheiten der Anlage: Abschaltung, Nachtabsenkung …
Wie berechnet sich Ihr Dienstleistungsentgelt?

Die Höhe des Dienstleistungsentgelts ist ein Abbild der so genannten Anlagenperformance.

Performance Anlage =EPEX-Spotpreise technologiescharfer volumeng.Mittelwert – Monatsmarktwert

Speist eine Anlage überdurchschnittlich viel zu Zeiten hoher Spotmarktpreise ein, mündet dies in einer guten Anlagenperformance und somit in einem geringen Dienstleistungsentgelt. Im Umkehrschluss ist die Anlagenperformance niedriger und das Dienstleistungsentgelt höher, wenn die Anlage zu Zeiten einspeist wenn die Spotmarktpreise niedrig sind.

In gewissen Fällen profitieren Anlagenbetreiber durch diese Herangehensweise sogar von negativen Dienstleistungsentgelten.

Mit der Bewertung viertelstundenscharfer Lastgangdaten wird gemäß dieser Überlegung das Einspeiseverhalten einer Einzelanlage im Vergleich zu allen anderen Anlagen dieser Energieart in Deutschland untersucht. Neuanlagen, die noch nicht anhand von historischen Lastgangdaten analysiert werden können, erhalten eine Bewertung anhand eines Standortvergleichsverfahrens.

Welche Einflussfaktoren wirken auf den Energieertrag der Anlage?
  • standortbedingter Energieertrag (Windhöffigkeit, Anlagenausrichtung)
  • technische Anlagendaten
  • Verfügbarkeit Ihrer Anlage
Welche Einflussfaktoren wirken auf die Anlagenperformance meiner Anlage und damit auf das Dienstleistungsentgelt?
  • Marktwertdifferenzen
  • netzbedingte Abregelungen (Einspeisemanagement-EinsMan/Eisman)
  • Nachtabsenkungen (z.B. durch Fledermaus-Schutz)
Was sind Einsman-Abschaltungen?

Einsman-Abschaltungen, auch Einspeisemanagement genannt, sind netzbedingte Abschaltungen. Wenn zu viel Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt wird, können einzelne Abschnitte eines Verteil- oder Übertragungsnetzes überlasten. Da die Versorgungssicherheit durch diese Engpässe bedroht ist und der Netzbetreiber dafür zu sorgen hat, dass die Stromnetze stabil bleiben, wird ihm das Recht eingeräumt, Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) zu regeln und eventuell abzuschalten. Diese Maßnahmen verhindern dann eine Überlastung des Stromnetzes.

Betreiber der EE-Anlagen werden für das Einspeisemanagement ihrer Anlagen vom Verteilnetzbetreiber entschädigt. Die entstandenen Kosten werden dann auf die Netznutzungsentgelte umgelegt.

Was sind marktbedingte Abregelungen?

Weht viel Wind oder gibt es viele Sonnenstunden, laufen die Windkraft- und die Photovoltaik Anlagen auf Hochtouren. Das bedeutet auch, dass die Strompreise am Markt sehr niedrig sind, da viel Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Der Direktvermarkter kann sich dann dazu entscheiden, diese Anlage abzuschalten, um mit der Anlage keine noch höheren Verluste zu erzielen.

Was ist die 6-Stunden-Regel bzw. was sagt §51 des EEGs aus?

Das EEG 2017 sieht vor, die Förderung der Erneuerbare-Energien-Anlagen auszusetzen, sobald die Strompreise am Day-Ahead-Markt der Börse in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ sind. Tritt dieser Fall ein, erhalten die Anlagen rückwirkend, ab der ersten Stunde mit negativen Spotpreisen keine Marktprämie mehr. Wenn die Anlage trotz Negativpreisen Strom ins Netz einspeist, ist der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber gegenüber verpflichtet, die Stromenge mitteilen, die für den Negativpreiszeitraum eingespeist wurde.

Diese Regelung gilt nicht für:

  • Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 01.01.2016
  • Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 3 MW
  • Pilotwindanlagen an Land und auf See
  • Alle anderen Anlagen (z.B. Photovoltaik, BHKW) mit einer installierten Leistung von weniger als 500 kW

Erfahren Sie mehr Details über die Direktvermarktung von unseren Experten in unserem Themenspecial zur EEG-Direktvermarktung.

EEG-Direktvermarktung