Unter Marktkommunikation verstehen Energieanbieter wie Mark-E die Vorgänge, die notwendig sind, damit Kunden ihren Energie-Lieferanten frei wählen können. Es handelt sich dabei um den Austausch von Informationen zwischen den Energieversorgern, den Messstellenbetreibern sowie den Netzbetreibern.
Damit alle Marktteilnehmer die gleichen Chancen im Wettbewerb haben, ist der Zugang zum Stromnetz bzw. Gasnetz seit dem 1. August 2007 bundesweit einheitlich geregelt. Auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) bzw. Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) macht die Bundesnetzagentur folgende Vorgaben für
Im Rahmen der Lieferantenwechselprozesse GPKE und GeLi-Gas haben wir alle notwendigen Angaben in nebenstehenden Datenblättern zusammengefasst.
Unsere Zertifikate für die Verschlüsselung Ihrer Nachrichten an uns stehen unten bereit.
Im Rahmen der MaBiS (Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom) haben wir alle notwendigen Angaben des Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) sowie für das Bilanzkreismanagement Gas in nebenstehenden Informationen (siehe Downloads) zusammengefasst. Bei Problemen oder Fragen zum elektronischen Datenaustausch mit dem BKV im Rahmen der MaBiS wenden Sie sich bitte an das Team Bilanzkreismanagement. Um Ihre Nachrichten an uns verschlüsselt übermitteln zu können, stehen Ihnen unsere öffentlichen Schlüssel zum Download bereit.
Unter nachfolgenden Downloads finden Sie: