Was ist die verpflichtende Direktvermarktung?

Mit der EEG-Novelle 2014 wurde die verpflichtende Direktvermarktung für Anlagen ab einer bestimmten Anlagengröße eingeführt. Betreiber von Neuanlagen sind seit dem 01.01.2016 verpflichtet, ihren erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Darunter fallen allerdings nur Erneuerbare-Energie-Anlagen, die eine installierte Leistung von 100 kW(p) besitzen. Für Betreiber von Bestandsanlagen besteht weiterhin die Option, von der fixen EEG-Einspeisevergütung in die freiwillige Direktvermarktung zu wechseln. Sie bietet Betreibern von Photovoltaikanlagen und anderen EEG-Anlagen den Vorteil, höhere Erlöse gegenüber der Einspeisevergütung zu erzielen.

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Wie kann ich die Fernsteuerbarkeit meiner Anlage realisieren?

Damit eine Photovoltaikanlage an der Direktvermarktung teilnehmen kann, ist eine wichtige technische Voraussetzung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz zu erfüllen: die Fernsteuerbarkeit. Dabei ist zwischen einer technischen Einrichtung für den Netzbetreiber und einer zweiten Schnittstelle für den Direktvermarktungsanbieter zu unterscheiden.

Mithilfe einer Fernwirktechnik ist es dem Direktvermarktungsanbieter möglich, die Ist-Einspeisung der Anlage abzufragen und die Anlagenleistung im Bedarfsfall zu reduzieren. Spezialisierte Dienstleister kümmern sich darum, Ihre Anlage mit der notwendigen Technik auszustatten und an das virtuelle Kraftwerk von Mark-E anzubinden.

Welche Anlagen fallen unter die EEG-Förderung?

Die wichtigsten erneuerbaren Energieträger stellen Windkraft und Sonnenenergie dar. Die Förderung durch das EEG umfasst außerdem Anlagen, die Strom aus Biomasse, Biogas, Wasserkraft und Erdwärme produzieren. Dazu zählen unter anderem Photovoltaikanlagen, Windparks, Klärgasanlagen und Gezeiten-Kraftwerke.

Was sind Vorteile für Anlagenbetreiber aus der Direktvermarktung?

Das EEG fördert die direkte Vermarktung der Erneuerbaren Energien – denn dadurch lassen sich Produktionsmengen verlässlicher voraussagen und die Produktion bedarfsgerecht steuern. Eine sichere Energieversorgung und ein stabiles Stromnetz tragen wesentlich dazu bei, die Energiewende voranzubringen.
Anreize für Anlagenbetreiber schafft die Marktprämie, die etwaige Verluste gegenüber der fixen Vergütung bei schwankenden Börsenpreisen ausgleicht.

Bei der verpflichtenden Direktvermarktung von PV-Anlagen und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen sorgt das Marktprämienmodell somit dafür, dass der Betreiber keine finanziellen Nachteile erfährt. Vielmehr besteht durch eine erlösorientierte Direktvermarktung die Möglichkeit, Mehrerlöse zu erwirtschaften. Dabei profitieren Sie von der Erfahrung und Handelskompetenz eines Direktvermarkters, der für Sie den Strom an der Energiebörse verkauft.

Die direkte Vermarktung von Strom lohnt sich häufig auch für Betreiber von Bestandsanlagen, die dazu nicht gesetzlich verpflichtet sind. Mit der freiwilligen Direktvermarktung machen Sie Ihre Anlage zukunftsfähig und stellen einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb sicher.