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Mark-E übernimmt alle anfallenden Pflichten für Anlagenbetreiber.

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Wer als Betreiber einer EEG-Anlage seinen Strom an der Börse vermarkten möchte oder muss, ist mit der Direktvermarktung von Mark-E gut beraten. EEG-Direktvermarktung heißt: Der Strom, den Sie in Ihrer EEG-Anlage erzeugen und ins öffentliche Stromnetz einspeisen, verkauft Mark-E für Sie an der Strombörse.
Mit Mark-E setzen Sie auf einen erfahrenen Direktvermarkter, mit dem bereits über 600 Anlagenbetreiber ihre Windenergie-, Wasserkraft-, Photovoltaik- sowie Biomasse- und Biogas-Anlagen erlösorientiert vermarkten.
Ihre Einnahmen können höher sein als die EEG-Vergütung. Sie haben die Chance auf mehr Erlöse.
Mark-E nutzt die langjährige Erfahrung als Direktvermarkter mit eigenem Energiehandel, um die besten Preise an den europäischen Strombörsen zu erzielen.
Im Kundenportal können Sie live die Einspeisung Ihrer EEG-Anlagen sehen und Ihre Abrechnungen und Gutschriften jederzeit im Blick behalten.
Wir informieren Sie transparent über unsere Dienstleistungsentgelte und bieten Planungssicherheit ohne versteckte Kosten.
Sie erhalten die Stromverkaufserlöse von Mark-E und die Marktprämie vom Netzbetreiber, was das Risiko minimiert.
Wir unterstützen Sie bei der Anbindung Ihrer Anlage und beantworten Ihre Fragen zur EEG-Direktvermarktung persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
Für EEG-Anlagen, die Strom mit Hilfe von Photovoltaikanlagen, Windrädern, Biomasse, Biogas oder Wasserkraft erzeugen und mehr als 100 kW(p) Leistung aufweisen, ist die Strom-Direktvermarktung Pflicht. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2014 wurde festgelegt, dass EEG-Anlagen die ab dem 01.01.2016 in Betrieb gehen und mehr als 100 kW(p) Leistung aufweisen, ihren Strom direkt vermarkten müssen.
Für ältere Anlagen mit mehr als 100 kW(p) Leistung, die vor dem 01.01.2016 in Betrieb gegangen sind, kann die EEG Direktvermarktung eine attraktive Alternative zur Einspeisevergütung sein: Wenn Sie in das Marktprämienmodell wechseln, erhalten Sie zusätzlich zu den Börsenerlösen eine Marktprämie . Das bietet Ihnen die Möglichkeit, höhere Erträge als bei der Einspeisevergütung zu erzielen.
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Ob freiwillige oder verpflichtende Direktvermarktung von Strom: Bitte beachten Sie, dass eine Fernsteuerbarkeit von EEG-Anlagen (Photovoltatik, Wind etc.) für die Direktvermarktung gegeben sein muss. Diese Voraussetzung ist im EEG geregelt.
Die Fernwirktechnik ermöglicht es dem Direktvermarkter, die Stromerzeugung bei Bedarf zu drosseln und damit negativen Börsenpreisen entgegenzuwirken.
Mark-E arbeitet mit über 40 Technologiepartnern zusammen, die Ihnen die Fernwirktechnik einrichten und Ihre Anlage für unsere Direktvermarktung anbinden.
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Sie betreiben eine EEG-Anlage mit Eigenverbrauch und einer Leistung zwischen 100 und 1.000 kW(p)? Dann profitieren Sie bei Mark-E von einem unkomplizierten Einstieg in die EEG-Direktvermarktung. Auch wenn Sie den erzeugten Strom teilweise selbst nutzen, können Sie langfristig attraktive Erlöse zu erzielen – inklusive Marktprämie und monatlicher Abrechnung.
Für EEG-Anlagen von 100 bis 1.000 kW(p)
Nutzen Sie unseren Erlösrechner, um eine Prognose für die Vermarktung Ihrer EEG-Anlage zu erhalten.
Registrieren Sie Ihre Anlage direkt am Ende des Erlösrechners oder unabhängig davon in unserem Portal, um die Direktvermarktung mit Mark-E anzubahnen.
Nach Vertragsabschluss kümmern wir uns um die Anmeldung der Direktvermarktung beim zuständigen Verteilnetzbetreiber.
Sie kümmern sich um die gesetzlich vorgeschriebene Fernsteuerbarkeit für uns als Vermarkter.
Wir vermarkten den Strom aus Ihrer EEG-Anlage erlösoptimiert und zuverlässig direkt an der Strombörse. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Marktverständnis.
Mark-E steht für Transparenz: Sie erhalten von uns eine monatliche Abrechnung der Direktvermarktung. Die Marktprämie erhalten Sie direkt von Ihrem Netzbetreiber. Komplizierte Verrechnungsmodelle? Nicht mit uns!
Die Direktvermarktung mit Mark-E ist sicher. Überprüfen Sie unverbindlich den Erlös für Ihre Photovoltaik-Anlage.
Große EEG-Anlagen erfordern ein hohes Maß an Energiehandelskompetenz und individuellen Lösungsansätzen. Als Direktvermarkter mit eigenem Handelsteam übernimmt Mark-E die professionelle Direktvermarktung von Strom aus Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraft-Anlagen sowie Biogas- und Biomasse-Anlagen.
Die EEG-Direktvermarktung über 1.000 kW(p) Leistung wickeln wir für Sie sicher und professionell ab. Sie profitieren von direktem Marktzugang, maßgeschneiderten Services und Planungssicherheit – ideal für Projektierer, Stadtwerke oder Betreiber größerer Anlagen.
Starten Sie mit der Direktvermarktung über 1.000 kW(p) und erzielen Sie durch den Betrieb Ihrer EEG-Anlage z. B. mit Photovoltaik oder Wind zusätzliche Gewinne. Mark-E stellt als Direktvermarkter die Schnittstelle zwischen Ihnen als Stromproduzenten und den entsprechenden europäischen Strombörsen dar. Die Vermarktung erfolgt durch unseren eigenen Energiehandel, der seit über 20 Jahren an den europäischen Energiemärkten erfolgreich ist.
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Nehmen Sie als Betreiber einer Großanlage bitte Kontakt zu unserem Direktvermarktungs-Team auf. Wir erstellen für Sie ein individuelles Angebot, das anhand Ihrer Anlagendaten optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Gern beraten wir Sie auch individuell zu Ihrem Eigenverbrauch. Dazu benötigen wir:
Ihren Anlagentyp
Installierte Leistung
Koordinaten Ihrer Anlage(n)
Datum der Inbetriebnahme
EEG-Anlagenschlüssel
15-Minuten-scharfer Lastgang
Die EEG-Direktvermarktung ist der direkte Verkauf von Strom aus Erneuerbaren Energien (Solar, Biomasse, Wind- und Wasserkraft) an der Strombörse. Die Vermarktung erfolgt entweder durch den Anlagenbetreiber selbst oder erlösoptimiert und professionell durch einen Dienstleister, einem sogenannten Direktvermarkter.
Mark-E ist bereits seit 2012 Dienstleister für die EEG-Direktvermarktung: schnell, unkompliziert und mit höchster Transparenz für Sie – denn für kleinere Anlagen bis 1.000 kW zahlen Sie bei uns lediglich eine monatliche Pauschale.
Je nach Anlagengröße erhalten Anlagenbetreiber
den erzielten Verkaufserlös der anlagenspezifischen Stromproduktion oder
den technologiespezifischen Marktwert* vom Direktvermarkter.
Hinzu kommt die sogenannte Marktprämie. Diese bezahlt der zuständige Verteilnetzbetreiber.
Der Direktvermarkter erhält für die Vermarktung einen kleinen Teil des Ertrags, das Dienstleistungsentgelt, das vom Erlös abgezogen wird. Bei Mark-E beläuft sich dieses Entgelt auf eine feste, von der Anlagengröße abhängige Pauschale – ohne versteckte Kosten!
Sie erzielen Erlöse durch das Marktprämienmodell: Die Marktprämie wurde mit dem EEG 2012 eingeführt. Sie wird jedem Betreiber einer EEG-Anlage ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass der Anlagenbetreiber nicht (mehr) die Einspeisevergütung für erneuerbaren Strom erhält. Durch die Marktprämie werden Unterschiede zwischen den Börsenpreisen und dem sogenannten anzulegenden Wert ausgeglichen.
Die Marktprämie ist eine Zahlung, die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Solar, Wind, Biogas und Wasser) im Rahmen der Direktvermarktung vom Netzbetreiber erhalten. Da der an der Strombörse gehandelte Preis pro Kilowattstunde (kWh) stetig schwankt und auch mal unterhalb der Einspeisevergütung liegen kann, bekommt der Anlagenbetreiber einen Ausgleich vom Netzbetreiber ausgezahlt. Die Marktprämie hängt somit davon ab, ob der monatlich erzielte Erlös des Stroms an der Börse höher oder niedriger ausfällt.
Maßgeblich für die Höhe der Marktprämie ist er anzulegende Wert. Bei der Berechnung der Marktprämie gilt:
Anzulegender Wert – Marktpreis an der Börse = Marktprämie
Auch noch wichtig zu wissen: Die Marktprämie unterliegt nach § 33g EEG nicht der Umsatzsteuer, da sie als reiner Zuschuss gilt – das ist ein weiterer finanzieller Vorteil.
Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. So erhielten vor der Direktvermarktungspflicht alle Anlagenbetreiber für 20 Jahre eine konstante Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom. Dies war unabhängig davon, ob am Markt viel oder wenig EEG-Strom verfügbar war.
Die Marktprämie ist ebenfalls im EEG geregelt, jedoch keine konstante Vergütung. Vielmehr setzt sie sich aus dem anzulegenden Wert und dem erzielten Börsenerlösen zusammen. So richtet sich die Vergütung nach den Preisen auf dem freien Markt.
Haben Sie Fragen zur EEG-Direktvermarktung oder wünschen eine individuelle Beratung? Ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort – unser Team ist gerne für Sie da.