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Ladelösungen für Mehrparteien-Häuser

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Wallboxen oder Ladesäulen - Mit Mark-E zur passenden Ladelösung für alle Bewohner

Die Zukunft ist elektrisch – und sie beginnt direkt vor Ihrer Haustür. Wir bringen die E‑Mobilität in Ihr Mehrfamilienhaus und machen den Ausbau der Ladeinfrastruktur einfach, effizient und zukunftssicher. Egal ob erste Wallbox oder kompletter Ausbau für alle Stellplätze: Mit Mark-E schaffen Sie die Grundlage für nachhaltige Mobilität und steigern gleichzeitig die Attraktivität Ihrer Immobilie.

In drei Schritten zu der passenden Ladelösung für Ihre Mehrfamilienhäuser!

Unsere Lösungen wachsen mit Ihrem Bedarf. Von der Planung bis zur Umsetzung liefern wir alles aus einer Hand – intelligent und bereit für morgen. So treiben Sie die Energiewende in Ihrem Wohnquartier aktiv voran – komfortabel für Bewohner und wirtschaftlich für Eigentümer.

  • 1

    Voraussetzungen prüfen

    Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, ob Ihr Projekt die Anforderungen erfüllt. Bitte stimmen Sie sich dazu in Ihrer Eigentümerversammlung oder mit Ihrer Verwaltung ab – ein gemeinsames "Ja" ist die Grundlage für den Ausbau Ihrer Ladeinfrastruktur.

  • 2

    Anfrage stellen

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt? - Prima! Dann starten Sie jetzt Ihre Anfrage und bringen Sie Ihr Mehrfamilienhaus oder Wohnquartier auf den Weg zur modernen Ladeinfrastruktur. Einfach jetzt anfragen - Daten eingeben und wir melden uns bei Ihnen.

  • 3

    Beratung erhalten

    Sie haben die Anfrage gestellt? - Perfekt! Sie haben die wichtigsten Schritte geschafft. Wir begleiten Sie persönlich und unterstützen Sie dabei, Ihr Ladeinfrastruktur-Projekt erfolgreich umzusetzen.

Ladeinfrastruktur ausbauen und bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt Förderung sichern*

Für die neue Förderung zur Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern stehen bis zu 500  Millionen Euro bereit. Gefördert werden Projekte, bei denen ein Teil der Stellplätze bereits vorverkabelt ist und mehrere Ladepunkte vollständig eingerichtet werden. Die Förderung pro Stellplatz kann – abhängig von der technischen Ausstattung wie Wallbox oder bidirektionalem Laden – bis zu 2.000  Euro betragen. Die Antragstellung startete am 15. April  2026 über ein digitales Portal.

Wohnungseigentümergemeinschaften und kleinere Eigentümergruppen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt, größere Wohnungsunternehmen über ein wettbewerbliches Verfahren.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website zur Bundesförderung. Informieren Sie sich hier:

*Für eine Förderung müssen mindestens 20 % der Stellplätze vorverkabelt sein und mindestens sechs Stellplätze vollständig elektrifiziert werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der technischen Ausstattung, etwa einer Wallbox oder der Möglichkeit zum bidirektionalen Laden.

Alles Wichtige rund um Ihr Ladeinfrastruktur-Projekt

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben. Die nebenstehende Checkliste bietet Ihnen einen kompakten Überblick um optimal vorbereitet zu sein. Unser Tipp: starten Sie frühzeitig mit der Planung. Bitte beachten Sie, dass Förderanträge vor Beginn der Maßnahme gestellt werden müssen.

Selbstverständlich begleiten und beraten wir Sie dabei gerne – von der ersten Planung bis hin zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Ladeinfrastruktur.

Nutzen Sie gerne das Informationsschreiben für Ihre nächste Eigentümerversammlung:

  • Bedarfsklärung (Anzahl der Ladeplätze festlegen)

  • Standort (vorhandene Stromanschlüsse prüfen, Standort festlegen)

  • Finanzierung (Kosten ermitteln, Fördermöglichkeiten prüfen)

  • Umsetzung (Beauftragung, Inbetriebnahme)

Vom Angebot zum Auftrag

  •  Projektplanung

    Ist Ihr Projekt intern abgestimmt? - Super, dann sind wir dran!

    Wir entwickeln für Sie eine durchdachte Planung – mit klaren Lösungen, Zeitrahmen und einem transparenten Angebot.

  • Angeboterstellung

    Sie fragen sich, welche Kosten auf Sie zukommen?

    Auf Basis Ihrer Anforderungen geben wir Ihnen eine erste Orientierung, damit Sie von Anfang an planen können.

     

  • Umsetzung

    Sie sind bereit für den nächsten Schritt?

    Nach Ihrer Entscheidung kümmern wir uns um die Umsetzung. Wir begleiten Sie zuverlässig bis zur fertigen Ladeinfrastruktur.

  • Betriebsführung

    Ihre Ladeinfrastruktur ist erfolgreich in Betrieb?

    Wir kümmern uns um die Überwachung, Wartung und Abrechnung, sodass Ihre Ladepunkte dauerhaft effizient, sicher und wirtschaftlich funktionieren.

Einfach laden im Mehrparteienhaus – mit der DriveCard

Die DriveCard ist die optimale Ergänzung für Ihre Ladelösung: Laden Sie Ihr Elektroauto an über 380.000 Ladepunkten europaweit im Ladenetz.de‑Verbund – bargeldlos und mit monatlicher Abrechnung.

Ideal für Mieter und Eigentümer: transparent, flexibel und komfortabel – zuhause und unterwegs.

Jetzt DriveCard sichern und überall entspannt laden.

Finger halten eine mark-E DriveCard

Fragen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur?

Häufig gestellte Fragen rund um den Ausbau von Ladeinfrastruktur.

  • Ein Ladekonzept schafft Transparenz und Planungssicherheit für alle Beteiligten. Es zeigt auf, wie die Ladeinfrastruktur technisch, wirtschaftlich und zukunftssicher umgesetzt werden kann. Dabei werden unter anderem die vorhandene elektrische Infrastruktur, die verfügbare Netzanschlussleistung sowie mögliche Erweiterungen berücksichtigt. 

    Durch ein Ladekonzept können spätere Umbauten, unnötige Kosten und technische Engpässe vermieden werden. Zudem dient es Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Eigentümern als fundierte Entscheidungsgrundlage für die Beschlussfassung. 

  • Eine vorausschauende Planung ermöglicht die spätere Erweiterung weiterer Ladepunkte ohne aufwendige Umbauten. Dadurch werden Investitionskosten reduziert und die Immobilie langfristig auf die steigende Nachfrage nach Elektromobilität vorbereitet.

  • Ein Ladekonzept umfasst die Analyse der bestehenden Elektroinfrastruktur, die Ermittlung des Leistungsbedarfs, die Planung der Ladeinfrastruktur, Empfehlungen zum Lastmanagement.

  • Ein Lastmanagementsystem überwacht die verfügbare Anschlussleistung und verteilt diese automatisch auf die angeschlossenen Fahrzeuge. Dadurch werden Netzüberlastungen vermieden und zusätzliche Netzanschlusskosten reduziert. 

    • Geringere Investitionskosten pro Ladepunkt  

    • Effiziente Nutzung der vorhandenen Netzanschlussleistung  

    • Einheitliche Abrechnung und Verwaltung  

    • Zukunftssichere Lösung für die gesamte Immobilie  

  • Ja. Nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG haben Wohnungseigentümer grundsätzlich das Recht, die Installation einer Lademöglichkeit für ihr Elektrofahrzeug zu verlangen. Dazu zählen beispielsweise Wallboxen, Ladesäulen sowie die hierfür erforderliche Ladeinfrastruktur.

  • Nein. Auch wenn grundsätzlich ein Anspruch besteht, ist für die Umsetzung ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Die Gemeinschaft kann jedoch nicht grundsätzlich über das „Ob“ entscheiden, sondern nur über das „Wie“ der Umsetzung. 

  • Die Kosten für Planung, Installation, Betrieb, Wartung und Verwaltung trägt grundsätzlich der Eigentümer, der die Maßnahme beantragt. Nutzen mehrere Eigentümer die Ladeinfrastruktur, werden die Kosten entsprechend aufgeteilt.

  • Ja. Der Anspruch umfasst nicht nur die Ladestation selbst, sondern auch notwendige Stromleitungen, Schutz- und Regelungseinrichtungen sowie gegebenenfalls Erweiterungen der bestehenden Infrastruktur.

  • Nein. Der Anspruch bezieht sich ausschließlich auf die Lademöglichkeit. Die Nutzung eines Stellplatzes muss separat geregelt sein, beispielsweise durch Eigentum, Sondernutzungsrechte oder Mietvereinbarungen. 

  • Eine begrenzte Netzkapazität führt nicht automatisch zur Ablehnung des Vorhabens. Mögliche Lösungen sind der Ausbau von Netzanschluss, Lastmanagementsysteme, oder Nutzungsregelungen. 

  • Möchten mehrere Eigentümer Ladepunkte errichten, kann die Maßnahme in der Regel mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.  

  • Die Ladestationen sollten den geltenden technischen Normen entsprechen, über die erforderlichen Sicherheitsfunktionen verfügen und mit der vorhandenen Elektroinfrastruktur kompatibel sein. Für eine zukunftssichere Lösung empfehlen wir intelligente, vernetzbare Ladestationen mit Lastmanagement und eichrechtskonformer Abrechnung.

  • Der Leistungsbedarf hängt vom Nutzungsverhalten der Bewohner ab. Für die meisten Anwendungsfälle sind Ladeleistungen zwischen 11 kW und 22 kW ausreichend. 

  • Die Abrechnung kann individuell pro Nutzer erfolgen. Unsere Ladelösungen ermöglichen die Zuordnung der geladenen Energiemengen über Mark-E Drivecard oder Apps. Die Kosten können anschließend transparent und verursachungsgerecht abgerechnet werden. 

  • Nein. In vielen Fällen reicht es aus, wenn zunächst nur ein Teil der Eigentümer eine Ladelösung benötigt. Dennoch empfiehlt sich eine vorausschauende Planung der Infrastruktur, damit zukünftige Ladepunkte ohne größere Umbauten ergänzt werden können. 

  • Ja. Eine professionelle Planung berücksichtigt bereits zukünftige Anforderungen. Dadurch können zusätzliche Ladepunkte bei Bedarf unkompliziert ergänzt werden, ohne die gesamte Infrastruktur neu aufbauen zu müssen. 

Fragen zu Ladelösungen für Mehrparteienhäuser?

Unser Team hilft Ihnen gern weiter. Jetzt individuell beraten lassen!

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