Zum Hauptinhalt

Redispatch 2.0

Ihre Lösung für die Umsetzung

decorative
Mann sitzt am Schreibtisch und schaut sich Dokumente und Modelle von Windrädern an.

Redispatch 2.0: Mit Mark-E schnell und sicher umgesetzt

Der zunehmende Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz macht es immer komplexer, die Netzstabilität aufrechtzuerhalten. Hier kommt das Konzept „Redispatch“ ins Spiel.

Redispatch bezeichnet die gezielte Anpassung der Stromerzeugung, um Netzengpässe zu vermeiden und die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten.

Als zuverlässiger Partner unterstützt Mark-E Sie bei der Erfüllung der Pflichten und übernimmt für Sie alle erforderlichen Rollen.

Was bedeutet Redispatch 2.0?

Beim Redispatch steuern Netzbetreiber die Stromerzeugung, damit das Stromnetz stabil bleibt. Sie erhöhen oder senken die Leistung genau dort, wo es nötig ist. So werden Netz-Engpässe verhindert. Der Redispatch 2.0 gilt seit dem 1.10.2021 und bezieht auch kleinere Anlagen ein, unter anderem:

  • alle konventionellen Kraftwerke

  • Erneuerbare-Energien-Anlagen ab 100 kW Leistung

  • KWK‑Anlagen ab 100 kW

  • Anlagen, die der Netzbetreiber fernsteuern kann

Durch die Einbindung vieler Anlagen bleibt das Stromnetz flexibel. Der Netzbetreiber kann bedarfsgerecht auf Veränderungen reagieren. Und Kunden profitieren von einer sicheren und zuverlässigen Stromversorgung.

Zwei Personen schauen sich einen Plan einer Erneuerbaren-Energie-Anlage an.

Mark-E unterstützt Anlagenbetreiber beim Redispatch 2.0, auch wenn Sie kein Kunde in der Direktvermarktung sind.

Für Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen: Mark-E übernimmt alle Marktrollen

Als Besitzer einer Anlage zur Stromerzeugung möchten Sie sicherstellen, dass alles zuverlässig läuft. Deshalb übernehmen wir für Sie im Redispatch 2.0 sowohl die Rolle des Einsatzverantwortlichen als auch die Rolle des Betreibers der technischen Ressource.

Der Einsatzverantwortliche (EIV)

Der Einsatzverantwortliche übernimmt im Redispatch 2.0 die Verantwortung für alle Anlagen‑ und Einsatzdaten. Er pflegt die Stammdaten, liefert Prognosen und meldet Nichtbeanspruchbarkeiten. Zudem stellt er die Datenqualität sicher und kommuniziert mit den Netzbetreibern. Seine Rolle ist vor allem planungs‑ und datenorientiert.

Der Betreiber der technischen Ressource (BTR)

Der Betreiber der technischen Ressource setzt die Redispatch‑Vorgaben technisch an der Anlage um. Er stellt Fernsteuerbarkeit und technische Verfügbarkeit sicher, führt Leistungsanpassungen aus und übermittelt die Ist‑Werte zurück. Damit ist er die operative Schnittstelle, die die Maßnahmen physisch realisiert und dokumentiert.

Redispatch 2.0 ohne Stress -
Wir kümmern uns darum

Maximieren Sie Ihre Effizienz und vermeiden Sie unnötige Kosten. Mark-E sorgt für eine einfache, schnelle Umsetzung ohne zusätzlichen Aufwand.

Zwei Männer mit Helmen stehen vor einer Photovoltaikanlage und schauen nach links. Ein Mann hat Bauarbeiterkleidung und eine Bohrmaschine in der Hand, der andere hat ein Tablet in der Hand.

Ihre Vorteile mit Mark-E als Partner beim Redispatch 2.0

Mit Mark-E haben Sie einen erfahrenen Partner für die Abwicklung der erforderlichen Maßnahmen für den Redispatch 2.0 an Ihrer Seite. Wir übernehmen gern für Sie die Rollen des Einsatzverantwortlichen (EIV) und des Betreibers Technische Ressource (BTR). Dabei kümmern wir uns um die vollständige Übermittlung sämtlicher Daten an den Netzbetreiber.

Sprechen Sie uns an, gern helfen wir Ihnen weiter.

Welche Bilanzierungsmodelle gibt es bei Mark-E?

Im Rahmen des Redispatch 2.0 gibt es zwei Bilanzierungsmodell: Das Prognosemodell und das Planwertmodell. Bei Mark-E wird standardmäßig das Prognosemodell mit dem Kunden abgestimmt.

  • Prognosemodell

    Mit dem Prognosemodell erhalten Sie als Betreiber einer Erneuerbaren-Energien-Anlage eine transparente und faire Abrechnung.

    Sowohl der Einsatzverantwortliche als auch der Netzbetreiber erstellen eine Prognose zur Leistung Ihrer Anlage. Sollte ein Redispatch-Einsatz notwendig sein, wird der Ausfall (auch Ausfallarbeit genannt) vom Netzbetreiber auf Grundlage meteorologischen Daten und der festgelegten Abrechnungsmethode genau ermittelt. Sie haben zudem die Möglichkeit, den Ausfall zu prüfen, um sicherzustellen, dass alles korrekt abgerechnet wird.

    Für die Ausfallmenge, die beispielsweise bei einer Herunterregelung Ihrer Anlage entsteht, erhalten Sie eine Vergütung. Diese wird zunächst dem Direktvermarkter gutgeschrieben und Ihnen anschließend vom Einsatzverantwortlichen rückerstattet. So profitieren Sie von einer effizienten und transparenten Abwicklung.

  • Planwertmodell

    Das Planwertmodell bietet Ihnen als Betreiber eine präzise Möglichkeit zur Abrechnung, ist jedoch komplexer und erfordert eine engere Abstimmung beim finanziellen Ausgleich für den Anlagenbetreiber. Daher empfehlen wir in der Regel das Prognosemodell, das einfacher und schneller zu handhaben ist.

    Falls Sie sich doch gegen das Prognosemodell entscheiden, erstellt beim Planwertmodell der Einsatzverantwortliche ebenfalls eine Prognose zur Leistung Ihrer Anlage für einen bestimmten Zeitraum.

    Der wesentliche Unterschied liegt im finanziellen Ausgleich: Hier wird die Differenz zwischen der tatsächlich geregelten Energiemenge und der möglichen Menge mit dem Preisindex ID-AEP bewertet. Abhängig davon, ob der Preisindex positiv oder negativ ausfällt, erhalten Sie als Anlagenbetreiber eine entsprechende finanzielle Vergütung. So haben Sie eine transparente Möglichkeit, die Auswirkungen auf Ihre Einnahmen genau nachzuvollziehen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Auch bei der Abrechnung haben Sie die Möglichkeit, aus verschiedenen Modellen zu wählen. Die von Ihnen gewählte Variante wird im Rahmen des Redispatch 2.0 für ein gesamtes Jahr festgelegt und kann erst nach Ablauf dieses Zeitraums geändert werden. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Abrechnung stets Ihren Anforderungen entspricht.

  • Spitzabrechnungsverfahren

    Die Ausfallarbeit Ihrer Anlage – also die abgeregelte, ungenutzte Energie – wird mithilfe des Einstrahlungsmessverfahrens ermittelt. Dabei kommen Wetterdaten für Ihre Anlage zum Einsatz, sofern diese vorliegen.

  • Spitz-Light-Abrechnungsverfahren

    Sollten für Ihre Anlage keine Wetterdaten vorliegen, können die Daten von Referenzanlagen zur Berechnung herangezogen werden. So stellen wir sicher, dass auch in diesem Fall eine genaue und faire Ermittlung der Ausfallarbeit erfolgt.

  • Pauschalverfahren

    Für Anlagen ohne Wetterdaten können bei der Abrechnung auch die letzten 15 Minuten vor einer Redispatch-Maßnahme als Pauschalleistung herangezogen werden. Diese Abrechnungsvariante ist jedoch ausschließlich im Prognosemodell zulässig.

Mark-E, als erfahrener Direktvermarkter, empfiehlt Ihnen das „Prognosemodell“ in Kombination mit dem „Pauschalabrechnungsverfahren“. Diese Dienstleistungen bieten wir Ihnen zu einem kleinen Aufpreis in den aktuellen Tarifen unserer Direktvermarktung an.

Häufige Fragen zum Redispatch 2.0 mit Mark-E

  • Seit dem 01. Oktober 2021 gilt Redispatch 2.0: Alle konventionellen Kraftwerke und Erneuerbare-Energien-Anlagen ab 100 kW(p) sowie alle Verteilnetzbetreiber müssen daran teilnehmen. Das bedeutet für Sie als Anlagenbetreiber, dass Sie Ihre Einspeisung vorausschauend steuern und netzstabilisierende Maßnahmen umsetzen müssen.

  • Für Sie als Anlagenbetreiber entstehen durch Redispatch 2.0 keine finanziellen Nachteile.

    Wird Ihre Anlage hoch- oder heruntergeregelt, erhalten Sie eine Entschädigung, die Ihrer entgangenen Vergütung aus dem Stromverkauf entspricht.

  • Nein. Die Fernsteuertechnik, die für alle Erneuerbare-Energien-Anlagen ab einer Leistung von 100 kW(p) und einem Baujahr ab 2016 bereits vorgeschrieben ist, reicht aus.

    Für ältere Anlagen, die noch nicht mit Fernsteuerbarkeitstechnik ausgestattet sind, ist eine Nachrüstung erforderlich, wenn sie am Redispatch 2.0 teilnehmen möchten. Diese Anlagen benötigen jedoch nicht die teure Fernsteuerungstechnik, die für die Direktvermarktung erforderlich ist. Ein einfacher Rundsteuerempfänger vom jeweiligen Netzbetreiber genügt.

  • Im Fall eines Engpasses gibt es zwei Optionen für die Anlagensteuerung:

    • “Duldungsfall”: Der Verteilnetzbetreiber (VNB) sendet ein Signal an Ihre Anlage und regelt diese selbstständig nach oben oder unten.

    • “Aufforderungsfall”: Der VNB sendet einen Sollwert an den Einsatzverantwortlichen Ihrer Anlage. Dieser übernimmt dann die Steuerung.

    Wir empfehlen den „Duldungsfall“, da dieser am einfachsten umzusetzen ist. Sie können ihn sich wie ein SEPA-Lastschriftsmandat vorstellen: Der Anlagenbetreiber stimmt zu, dass der Netzbetreiber die Anlage bei Bedarf selbständig regelt.

    Im „Aufforderungsfall“ müssen Sie die Steuerung selbst übernehmen, nachdem der Netzbetreiber den Sollwert übermittelt hat. Ein Vorteil: Es ist keine Fernsteuerbarkeitstechnik erforderlich, was für ältere Anlagen, die nicht zur Fernsteuerbarkeit verpflichtet sind, von Interesse sein kann.

    Mark-E unterstützt Sie dabei, die für Ihre Anlage passende Steuerungsmethode zu wählen. Diese kann auch jedes Jahr neu festgelegt werden. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie mehr darüber erfahren möchten.

Sie haben noch Fragen oder möchten sich zum Redispatch 2.0 beraten lassen?

Kontaktieren Sie und ganz einfach über das Formular - wir finden die beste Lösung für Sie!

Anrede *
Titel
Einwilligungserklärung *
Datenschutz *