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Mark-E übernimmt alle anfallenden Pflichten für Anlagenbetreiber.

Viele Land- und Forstwirte sowie Grundbesitzer engagieren sich bereits heute in der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.
Der Bau eigener Anlagen erfordert jedoch hohe Investitionen. So kann die Verpachtung geeigneter Flächen attraktive wirtschaftliche Perspektiven bieten.
Verpachten Sie Ihre Flächen für den Bau von Windkraftanlagen an uns. So sichern Sie sich regelmäßige, langfristige Pachteinnahmen. Zudem bieten wir die Möglichkeit zur Beteiligung an der Windkraftgesellschaft.
Sie erhalten über die Pachtlaufzeit von 20 bis 30 Jahren einen vertraglich vereinbarten Pachtzins. Mark-E beteiligt Sie zudem am Umsatz des auf Ihrer Fläche erzeugten Stroms. Zusätzlich erhalten Sie Entschädigungs-Zahlungen für Zuwegungen, Kranstellflächen und Kabeltrassen.
Sie können auf Ihre Flächen nicht verzichten? Sie haben keine brach liegenden Grundstücke? – Erneuerbare Energien und Landwirtschaft schließen sich nicht aus. Wo immer möglich, sorgen wir dafür, dass Sie Ihre Flächen rund um Fundamente und Kranstellflächen bewirtschaften können.
Erneuerbare-Energien-Anlagen können langfristige wirtschaftliche Perspektiven bieten. Dabei denken wir auch an die Zeit nach dem Betrieb der Windkraftanlage: Den vollständigen Rückbau einschließlich des Fundaments und die Wiederherstellung der Fläche sichern wir durch eine Bürgschaft ab.
Mark-E übernimmt sämtliche Kosten und Risiken für Planung, Genehmigung und Bau der Windkraftanlage. Und selbstverständlich kümmern wir uns um Wartung, Instandhaltung und Versicherung der Anlage.
Die langfristigen Einnahmen aus dem Pachtvertrag sind vertraglich mit Ihrem Grundbesitz verbunden. Das kann den Verkehrswert Ihres Grundeigentums erhöhen.
Mark-E ermöglicht den Flächeneigentümern sich direkt an der Betreibergesellschaft zu beteiligen und so zusätzlich zum Pachtzins weitere Einnahmen zu generieren.
Mit Mark-E haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Seit über 100 Jahren bauen und betreiben wir Anlagen zur Energieerzeugung. Unser eigenes Portfolio umfasst u.a. Photovoltaik, Windkraft sowie Biomasseverstromung. Darüber hinaus übernehmen wir die Betriebsführung für privatwirtschaftliche Windkraftanlagen.
Partnerschaft bedeutet für uns: In der Vertragsgestaltung berücksichtigen wir Ihre individuelle Situation, so dass Ihr „Kerngeschäft“ – die Land bzw. Forstwirtschaft – nicht leidet. Zudem setzen wir in allen Phasen der Projektentwicklung und Umsetzung frühzeitig auf einen offenen Dialog – mit Ihnen, den Anwohnern und den zuständigen Behörden.
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Wir analysieren Windverhältnisse, Zugänglichkeit und rechtliche Voraussetzungen, um sicherzustellen, dass Ihre Fläche für Windkraft geeignet ist.
Passt ein langfristiger Pachtvertrag zu Ihrer Lebenssituation? Wie können wir unser Windkraftprojekt optimal auf Ihre Gegebenheiten ausrichten? Details, die wir mit Ihnen klären, bevor wir einen Vertrag abschließen.
Für die Projektplanung sprechen wir mit Gemeinden und Behörden. Gemeinsam mit der Gemeinde informieren wir die Öffentlichkeit und holen erforderliche Zustimmungen ein, etwa durch Gemeinderatsbeschlüsse.
Fachgutachten zu Natur- und Umweltschutz, Schall, Schatten und Sichtbarkeit werden erstellt und bei der zuständigen Behörde eingereicht. Nach behördlicher Prüfung erhalten wir die offizielle Genehmigung zum Bau der Windenergieanlage.
Wir errichten Zufahrtswege und Fundamente, verlegen Kabel, stimmen uns mit dem Netzbetreiber ab und planen, wie der erzeugte Strom in das Stromnetz eingespeist werden kann. Die Windenergieanlage wird aufgebaut.
Ab Beginn der Bauarbeiten erhalten Sie den vertraglich vereinbarten Pachtzins.
Vor der Inbetriebnahme wird die Technik umfassend geprüft, um die Sicherheit und Funktion zu gewährleisten. Sobald die Abnahme erfolgt ist, erzeugen wir auf Ihrer Fläche Strom aus Windkraft.
Acker- oder Weideland, brachliegendes Grabeland oder Freifläche in Waldgebieten können in Frage kommen. Entscheidend sind natürlich die Windverhältnisse sowie der Abstand zu angrenzenden Wohngebieten, der mindestens der zweifachen Gesamthöhe einer Windenergieanlage entsprechen muss. Dies entspricht einem Abstand von 400 bis 550 Metern.
Generell ausgeschlossen sind Flächen in Naturschutz- und Trinkwasserschutzgebieten.
1. Geeignete Lage:
Vorrangig in ausgewiesenen Windenergiegebieten oder Konzentrationszonen.
Außerhalb dieser Zonen nur möglich:
bei Zustimmung der Gemeinde zur Änderung des Flächennutzungsplans (Positivplanung)
im Rahmen eines Repowerings.
2. Abstand zur Wohnbebauung:
Mindestabstand: das Zweifache der Gesamthöhe der Anlage (ca. 400–550 m je nach Typ), zum Schutz vor Lärm und Schattenwurf.
3. Windhöffigkeit:
für einen wirtschaftlichen Betrieb ausreichende Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe erforderlich.
4. Natur- und Artenschutz:
Flächen in Schutzgebieten oder mit hoher ökologischer Sensibilität sind in der Regel ausgeschlossen.
5. Zugang und Erschließung:
Fläche muss für Bau und Wartung erreichbar sein,
und in der Nähe eines geeigneten Netzanschlusses liegen.
6. Wasserschutz:
Zone I: Errichtung ausgeschlossen.
Zone II: Errichtung im Einzelfall möglich.
Mark-E pachtet Ihre Fläche bis zu 30 Jahre.
Die Höhe Ihres Pachtzinses wird individuell ermittelt, wobei wir Ihnen stets marktübliche Preise zusichern. Sie erhalten eine ertragsunabhängige Mindestvergütung sowie eine ertragsabhängige Beteiligung, die im Wesentlichen von Faktoren wie Windhöffigkeit, Nabenhöhe und zu errichtender Infrastruktur abhängt.
Ja, die Fläche kann weiterhin land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
Nach der Inbetriebnahme wird ein Großteil der versiegelten Flächen zurückgebaut.
Übrig bleiben nur:
das Fundament der Anlage und
die Kranstellfläche.
Wir werden Sie über alle Schritte auf dem Laufenden halten. Darüber hinaus arbeiten wir zurzeit an einem online zugänglichen Tool, über das Sie dann jederzeit alle Daten und Informationen zu unserer Windenergie-Partnerschaft einsehen können.
Für diesen Fall haben Sie nach spätestens fünf Jahren ein Sonderkündigungsrecht.
Ja, im Rahmen einer Positivplanung (Änderung des Flächennutzungsplans) kann in Zusammenarbeit mit der jeweils zuständigen Standortgemeinde Planungsrecht für Windenergieanlagen geschaffen werden.
Langfristige Bindung: Ein Pachtvertrag läuft meist über 20 bis 30 Jahre. Es ist wichtig, dass Sie sich mit dieser langfristigen Entscheidung wohlfühlen.
Flächenverfügbarkeit: Auf den verpachteten Teilflächen stehen die Anlagen dauerhaft nicht für andere Nutzungen zur Verfügung. Landwirtschaft oder Forstwirtschaft auf den übrigen Flächen ist aber weiterhin möglich.
Veränderungen im Landschaftsbild: Windenergieanlagen sind weithin sichtbar und prägen die Umgebung. Für viele Eigentümer überwiegt aber der Beitrag zur Energiewende und die wirtschaftliche Sicherheit.
Behördliche Verfahren: Die Genehmigung ist komplex und dauert oft länger. Für Sie entstehen dabei aber keine Kosten und kein Aufwand – wir übernehmen sämtliche Schritte.
Steuerliche Rahmenbedingungen: Pachteinnahmen aus Windenergie unterliegen – wie andere Einnahmen auch – dem Steuerrecht. Änderungen im Steuerrecht können sich in Zukunft auf die konkrete Besteuerung auswirken. Wir empfehlen, dies mit Ihrem Steuerberater zu besprechen, damit Sie optimal vorbereitet sind.
Nein. Alle Kosten für Planung, Genehmigung, Bau, Betrieb und Rückbau trägt Mark-E. Auch Haftungsrisiken sind vertraglich klar geregelt – als Eigentümer tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko.
Der Rückbau ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von uns vertraglich abgesichert. Der Betreiber stellt bereits vor Baubeginn entsprechende Sicherheiten bereit, sodass der Rückbau in jedem Fall finanziert ist – unabhängig von der wirtschaftlichen Lage in 20 oder 30 Jahren.
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Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Windkraft-Partnerschaft mit Mark-E. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Weitere Dienstleistungen rund um die Erzeugung und die Vermarktung von Energie