Das bedeutet, dass die Wallbox den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. Der § 14a EnWG regelt: Sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ (wie z.B. Wallboxen) müssen sich dimmen lassen können. Um eine Überlastung des lokalen Stromnetzes zu verhindern, darf der Netzbetreiber den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung vorübergehend reduzieren. Dies gilt jedoch ausschließlich für Geräte, die viel Leistung benötigen. Der "normale" Haushaltsstrom ist nicht betroffen. Außerdem gilt: Dimmen ja, abschalten nein! Das heißt: Ihr E Auto wird weiter geladen.
Ihr Profit: Im Gegenzug reduzieren sich für Sie die Netzentgelte. Die genauen Regelungen zu Kostenverrechnung bzw. Rückerstattung können Sie bei Ihrem Netzbetreiber erfahren. Wenn Sie Strom von Mark-E beziehen, brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern. Der Netzbetreiber rechnet die reduzierten Netzentgelte mit uns ab und für Sie wird es dann günstiger.*
*Energielieferanten wie Mark-E sind gesetzlich verpflichtet den Preisvorteil "1:1" weiterzugeben.