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Gasanbieter wechseln: Das sollten Sie wissen

Ein Umzug, das Ende der Preisgarantie* oder der Wunsch nach planbaren Heizkosten: Es gibt viele Gründe, den Gasanbieter zu wechseln. Trotzdem schieben viele einen Wechsel auf, weil sie Aufwand oder eine Versorgungslücke befürchten. Mit Mark-E geht das einfach und schnell. Sie wählen mit wenigen Angaben einen passenden Gastarif, Mark-E kündigt bei Ihrem bisherigen Versorger und Ihre Heizung läuft ohne Unterbrechung weiter. Hier erfahren Sie, wann sich ein Wechsel lohnt bzw. möglich ist, welche Fristen gelten und wie Sie Ihr Gas Schritt für Schritt wechseln.

Veröffentlicht: 12.12.2017
Zuletzt aktualisiert: 29.10.2026
Kategorie: Tipps
3 Min. Lesezeit
Eine Person sitzt auf einem Sofa und benutzt einen Laptop, auf dessen Bildschirm ein Vertragsformular angezeigt wird

Das Wichtigste in Kürze

  1. Der Wechsel ist kostenlos. Ihre Gasversorgung läuft ohne Unterbrechung weiter.

  2. Sie müssen nicht selbst kündigen. Mark-E übernimmt die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger.

  3. Ihr bisheriger Vertrag ist häufig kündbar. Nach der Mindestlaufzeit gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat.

  4. Als Mieter brauchen Sie einen eigenen Gaszähler. Dann können Sie Ihren Anbieter frei wählen.

  5. Sie brauchen nur Ihre letzte Jahresabrechnung für einen Wechsel. Dort finden Sie die Zählernummer, Ihren bisherigen Versorger und den Jahresverbrauch.

Wann lohnt sich ein Gasanbieterwechsel?

Ihr Gastarif sollte zu Ihrem Zuhause und Ihren Plänen passen. Ein Wechsel lohnt sich vor allem in diesen Situationen:

  • Sie ziehen um

    Melden Sie Ihr Gas am neuen Wohnort direkt bei Mark-E an. Online geht das in wenigen Minuten.

  • Ihre Preisgarantie* oder Mindestlaufzeit endet

    Ein guter Zeitpunkt, um sich erneut Planungssicherheit zu sichern, zum Beispiel mit 24 Monaten Preisgarantie* im Fix Gas Tarif.

  • Ihr Anbieter passt die Preise an

    Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Mark-E kümmert sich um die Kündigung, damit Sie rechtzeitig wechseln können.

*Mark-E garantiert die Nettopreise bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Preisgarantiezeit. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Veränderungen und Neueinführungen von Steuern und gesetzlichen sowie gesetzlich regulierten Abgaben, Gebühren oder hoheitlich veranlassten Umlagen, auf die Mark-E keinen Einfluss hat („staatliche Preisbestandteile“, derzeit Umsatzsteuer, Energiesteuer auf Erdgas, CO2-Kosten gem. BEHG, Regelenergieumlage).

In 5 Schritten den Gastarif wechseln

Der Wechsel zu Mark-E lässt sich in Ruhe vorbereiten. Für die Preisberechnung reichen Postleitzahl und Jahresverbrauch, persönliche Daten brauchen Sie dafür erstmal nicht. So vergleichen Sie Tarife unverbindlich und bestellen erst, wenn Sie sich entschieden haben. Die Angaben für die Bestellung finden Sie auf Ihrer letzten Gasabrechnung.

  1. Preis berechnen: Geben Sie Postleitzahl und Gasverbrauch in den Tarifrechner ein.

  2. Tarif wählen: zum Beispiel Fix Gas mit 24 Monaten Preisgarantie*.

  3. Bestellformular ausfüllen: bisheriger Versorger, Zählernummer, Jahresverbrauch, Bankverbindung und Ihr Wunschtermin.

  4. Bestellung bestätigen: Sie erhalten eine E-Mail mit Bestätigungslink. Achten Sie darauf, dass diese E-Mail von Mark-E nicht in Ihrem Spam-/Junk-Mail-Ordner landet.

  5. Mark-E übernimmt den Rest: Mark-E kündigt bei Ihrem bisherigen Anbieter.

Gas lieber persönlich wechseln?

Sie haben Fragen zum Gaswechsel oder möchten Ihren Tarif lieber gemeinsam mit uns auswählen? Unser Kundenservice berät Sie persönlich.

Welcher Gastarif passt zu Ihnen?

TarifFür wenPreisgarantie*Verfügbarkeit
Fix GasAlle, die möglichst lange Planungssicherheit wollen24 MonateDeutschlandweit
Top GasAlle, die einen einfachen Tarif mit kürzerer Bindung wollen12 Monate (Erstlaufzeit)Deutschlandweit

*Mark-E garantiert die Nettopreise bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Preisgarantiezeit. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Veränderungen und Neueinführungen von Steuern und gesetzlichen sowie gesetzlich regulierten Abgaben, Gebühren oder hoheitlich veranlassten Umlagen, auf die Mark-E keinen Einfluss hat („staatliche Preisbestandteile“, derzeit Umsatzsteuer, Energiesteuer auf Erdgas, CO2-Kosten gem. BEHG, Regelenergieumlage).

Gas von Mark-E: Ihre Vorteile

  • Kein Papierkram

    Mark-E übernimmt die Kündigung beim alten Anbieter und kümmert sich um alle weiteren Wechselformalitäten.

  • Icon Smiley

    Planbare Heizkosten

    Der Mark-E Tarif Fix Gas hat 24 Monate Preisgarantie*.

  • Alles auf einen Blick

    Ihr Vertrag lässt sich in einem Kundenkonto im Online Center und in der Mark-E App verwalten.

Fazit: Ihr Gasanbieterwechsel in wenigen Minuten

Ihren Gasanbieter zu wechseln ist einfacher, als viele denken. Als Mieter sollten Sie vorher nur prüfen, ob Ihre Wohnung einen eigenen Gaszähler hat. Dann können Sie Ihren Gasvertrag selbst abschließen. Sie berechnen Ihren Preis über den Tarifrechner, bestellen online und Mark-E kümmert sich um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger. Ihre Heizung läuft dabei ohne Unterbrechung weiter.

Antworten auf Fragen
zum Anbieterwechsel

  • Nein. Ihr Gaszähler bleibt angeschlossen, es kommt kein Techniker und der Zähler wird nicht getauscht. Sollte ein Anbieter einmal nicht liefern können, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger Ihre Versorgung.

  • Nein, Mark-E übernimmt die Kündigung für Sie.

    • Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, unterliegen der "Faire-Verbraucher-Regelung". Die Erst-Vertragslaufzeit dieser Verträge darf maximal 2 Jahre betragen. Danach darf sich der Vertrag jeweils nur um einen Monat verlängern. Ältere Verträge können längere Fristen haben.

    • Aus der Grundversorgung können Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist wechseln.

    • Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    • Nur bei einem Umzug müssen Sie Ihre alte Wohnung selbst beim bisherigen Anbieter abmelden.

     

  • Anders als bei Strom gibt es für Gas keinen 24-Stunden-Wechsel. Wann Ihre Belieferung durch Mark-E beginnt, hängt vor allem von der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags und Ihrem Wunschtermin ab. Mark-E informiert Sie über den genauen Liefertermin.

  • Ja, wenn Ihre Wohnung einen eigenen Gaszähler hat. Ihr Vermieter muss dem Wechsel nicht zustimmen. Werden die Heizkosten über die Nebenkosten abgerechnet, ist Ihr Vermieter Vertragspartner des Versorgers und ein eigener Wechsel ist nicht möglich.

  • Ja. Sie wechseln Ihren Tarif im Online Center oder fordern ein Angebot per E-Mail oder telefonisch an.

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