Direktver­marktung für Solarteure

In Partnerschaft mit Mark-E

Als Solarteur setzen Sie sich für eine grüne Energiezukunft mit erneuerbaren Energien ein. Mit den von Ihnen realisierten Solaranlagen erzeugen Ihre Kunden Solarstrom – sowohl für den Eigenverbrauch als auch die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz. Sie sind Solarteur oder Projektierer regenerativer Erzeugungsanlagen und interessieren sich für die Direktvermarktung von PV-Strom? Dann lernen Sie Mark-E als verlässlichen Partner kennen: Erfahren Sie jetzt, welche Vorteile Ihnen eine Zusammenarbeit in der Direktvermarktung bietet!

Welche Vorteile habe ich als Solarteur aus der Zusammenarbeit mit Mark-E?

Entscheiden Sie sich für eine Partnerschaft mit Mark-E in der Direktvermarktung von Solarenergie – das schafft Mehrwert für Ihre Kunden und für Sie. Mit unserem Partnerschaftsmodell erweitern Sie Ihre Serviceleistungen und erleichtern Ihren Kunden den Einstieg in die EEG-Direktvermarktung. Außerdem profitieren Sie als Vermittler bei Mark-E von weiteren finanziellen Vorteilen.

Ihre Vorteile der Direktvermarktung mit Mark-E:

Wie kann ich als Solarteur mit Mark-E zusammenarbeiten?

Erweitern Sie Ihre Expertise als Profi für Strom aus Photovoltaikanlagen: Melden Sie sich einfach für die Direktvermarktung in unserem Dienstleisterportal bei Mark-E an und werden Sie Vermittlungspartner.

Sie haben noch Fragen zur Zusammenarbeit? Unser Direktvermarktungs-Team freut sich auf Ihre Anfrage und hilft Ihnen gerne weiter.

Ein Mann mit Brille in der Hand sitzt an einem Holztisch und schaut auf seinen Laptop.

Kontakt

Team Direktvermarktung
Telefon: 02331– 123 28800
Telefax: 02331– 123 18800
direktvermarktung@mark-e.de

Fortlaufende Betreuung: Unterstützung bei allen Schritten in der Direktvermarktung

Sobald Sie Ihre Anlage registriert und die unterschriebenen Dokumente hochgeladen haben, kann es losgehen. Unser Direktvermarktungs-Team hilft Ihnen als Solarteur gerne bei allen weiteren erforderlichen Schritten zur Direktvermarktung. Dazu gehören unter anderem:

  • die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber
  • die Abwicklung aller notwendigen Dokumente
  • Wir klären Sie darüber auf, welche weiteren Anmeldungen für die Anlage Ihres Kunden notwendig ist, wie zum Beispiel die Meldung der Solaranlage im Marktstammdatenregister
  • Wir geben Ihnen Hinweise darauf, welche Dokumente Ihrem Kunden noch fehlen, damit er in die Direktvermarktung starten kann.

Für das tägliche Geschäft und andere Anliegen stehen Ihnen zudem unsere Vertriebsmitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne stellen wir Ihnen auch die Vorteile unseres Kundenportals vor. Melden Sie sich telefonisch oder per Mail bei uns und erhalten Sie schnelle Hilfe.

Volle Transparenz im Kundenportal: Wie funktioniert die Abrechnung?

Mark-E gewährleistet seinen Kunden eine monatliche Gutschrift der Stromerlöse: Einsicht in die monatliche Abrechnung der Vergütung erhalten Sie über unser Kundenportal. Vereinbaren Sie als Solarteur am besten mit Ihren Kunden einen Termin, an dem Sie einen gemeinsamen Blick darauf werfen – es ist übrigens möglich, bestimmte Zugriffsmöglichkeiten im Kundenportal anzupassen. Die Abrechnung erfolgt jeweils zur Mitte eines Monats für den Vormonat. Alle erstellten Abrechnungen sind für mindestens zwei Jahre rückwirkend verfügbar. Die Gutschrift wird etwa zwei Tage nach Erhalt der Abrechnung ausgezahlt.

Welche Erlöse und Kosten fallen bei der Direktvermarktung an?

Unser Erlösrechner liefert Ihnen Klarheit darüber, wie hoch das Dienstleistungsentgelt bei Mark-E ausfällt und welche Kosten dabei entstehen. Den anlagenspezifischen Vorteil in der Direktvermarktung berechnet der Rechner für Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 100 kW(p) und 750 kW(p).

Die voraussichtlichen Erlöse berechnen sich anhand der durchschnittlichen Sonnenstunden pro Jahr für den Standort sowie der Leistung der Anlage. Unser Erlösrechner berücksichtigt zudem den Eigenverbrauch und den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Solaranlage. Als Ergebnis erhalten Sie eine Übersicht zum Marktwert und zur Marktprämie sowie zu unserem Dienstleistungsentgelt.

Unten sehen Sie eine Aufstellung einer beispielhaften Erlösrechnung. Unsere Dienstleistungsgebühr wird hier pro Jahr dargestellt. Sie ist abhängig von der installierten Leistung der Anlage. Die Dienstleistungsgebühr beinhaltet bereits den Preis für die Dienstleistung Redispatch (2€ pro Monat/pro Anlage/bis 750 kWp). Für die Dienstleistungsgebühr übernehmen wir folgende Serviceleistungen:

  • die Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Prognoseerstellung
  • Redispatch
  • Übernahme der Ausgleichsenergiekosten.
Beispielrechnung des Erlösrechners für eine Solaranlage in Hagen mit einer installierten Leistung von 350 kW(p).

Unsere Beispielrechnung zeigt Ihnen die zu erwartenden Erlöse für eine EEG-Anlage (Photovoltaik) in Hagen mit einer installierten Leistung von 350 kW(p) inklusive Redispatch 2.0.

Jetzt mögliche Erlöse ermitteln!

Häufige Fragen zur Direktvermarktung

Welche technischen Voraussetzungen gibt es für die Direktvermarktung?

Das EEG fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, dazu gehören Wasserkraft, Sonne, Windkraft, Biomasse-, Erdwärme- und Biogas.
Für die Direktvermarktung bei uns ist es erforderlich, dass die Anlage eine installierte Leistung von 100 kW(p) aufweist und über eine Fernsteuerbarkeit verfügt. Die Fernwirktechnik erlaubt es dem Direktvermarkter, die Einspeiseleistung zu regulieren und eine bedarfsgerechte Produktion sicherzustellen.

Wir vermitteln Ihren Kunden gerne einen Dienstleister, der die erforderliche Fernwirktechnik bei ihren Anlagen einbaut. Danach benötigen wir von Ihren Kunden nur noch folgende Dokumente:

  • die Fernsteuerbarkeitserklärung und
  • den Einbaubeleg der Fernsteuerung für die betreffende Anlage.

Liegen uns diese Dokumente vor, können wir die Anlage an unser virtuelles Kraftwerk anbinden.

Welche Anlagen sind zur Direktvermarktung ihres Stroms verpflichtet?

Mit der EEG-Novelle 2014 wurde die verpflichtende Direktvermarktung für Neuanlagen beschlossen. Die Direktvermarktungspflicht umfasst Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2016 und einer installierten Leistung von mindestens 100 kW(p). Für ältere EEG-Bestandsanlagen besteht weiterhin die Möglichkeit der optionalen Direktvermarktung. Mithilfe unseres Erlösrechners finden Sie in nur wenigen Schritten heraus, ob sich die Direktvermarktung lohnt.

Wie geht es mit PV-Anlagen weiter, wenn nach 20 Jahren die EEG-Einspeisevergütung endet?

Nach 20 Jahren endet die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Nach dieser Laufzeit haben die die PV-Anlagen in der Regel ihre technische Lebensdauer aber noch nicht erreicht und können weiter betrieben werden. Damit sich der Betrieb auch weiterhin wirtschaftlich lohnt, haben Sie die Möglichkeit, sich durch ein Power Purchase Agreement (PPA) für Post-EEG-Anlagen weiter Erlöse zu sichern.