Direktver­marktung für Handwerker

Ihre Vorteile mit Mark-E

Handwerkliche Fachbetriebe sind wichtige Akteure beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Für Dachdecker, Elektriker, Installateure und andere Handwerker stellen wir hier die wichtigsten Informationen zur Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen online zur Verfügung.

Vermitteln Sie Ihre Kunden zum Thema Direktvermarktung an Mark-E und unterstützen Sie diese auch bei der Anmeldung: Wir bieten Ihnen eine verlässliche Komplettlösung mit sicheren Abläufen ohne versteckte Zusatzkosten. Informieren Sie sich zur Direktvermarktung und ermitteln Sie die finanziellen Vorteile mit unserem Erlösrechner!

Direktvermarktung für Handwerker – einfach erklärt

Der Begriff Direktvermarktung beschreibt den direkten Verkauf von Strom aus Erneuerbare-Energie-Anlagen (wie z. B. Photovoltaik und Windkraft). Dabei unterstützt Sie Mark-E als erfahrener Anbieter: Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und verlassen Sie sich auf einen erfahrenen Direktvermarkter an Ihrer Seite, der die Anmeldung und alle erforderlichen Schritte unkompliziert abwickelt. Wir vermarkten den Strom sicher, bedarfsgerecht und erlösorientiert an der europäischen Strombörse. Die Vergütung erfolgt gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) über das Marktprämienmodell.

Ihre Vorteile als Handwerker bei der Direktvermarktung von Strom über Mark-E

So funktioniert der Start in die Direktvermarktung: Erlöse berechnen und online anmelden

Sie möchten wissen, was die Direktvermarktung bei Mark-E kostet und mit welchen Einnahmen zu rechnen ist? Unser Erlösrechner ermittelt Ihnen für Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 100 und 750 kW(p), wie sich die Erträge zusammensetzen und wie hoch das Dienstleistungsentgelt ausfällt. Die Kosten und Einnahmen berechnen wir anhand der anlagenspezifischen Daten und den Angaben zum Eigenverbrauch.

Beispielrechnung des Erlösrechners für eine Solaranlage in Hagen mit einer installierten Leistung von 350 kW(p).

Unsere Beispielrechnung zeigt Ihnen die zu erwartenden Erlöse für eine EEG-Anlage (Photovoltaik) in Hagen mit einer installierten Leistung von 500 kW(p) inklusive Redispatch 2.0.

Hier mögliche Erlöse berechnen

 

Für Anlagen über 750 kW(p) erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit unserem Direktvermarktungs-Team auf.

Ein Mann mit Brille in der Hand sitzt an einem Holztisch und schaut auf seinen Laptop.

Kontakt

Team Direktvermarktung
Telefon: 02331– 123 28800
Telefax: 02331– 123 18800
direktvermarktung@mark-e.de

Warum lohnt sich die Direktvermarktung von Strom?

Das EEG regelt die Vergütung nach dem Marktprämienmodell und schafft damit Anreize für den Wechsel in die Direktvermarktung: Neben dem Marktwert auf Basis der Börsenpreise erhalten Anlagenbetreiber für ihren eingespeisten Strom eine Marktprämie vom Netzbetreiber. Die Summe aus Marktwert und Marktprämie entspricht mindestens der fixen EEG-Einspeisevergütung. Dadurch gehen Anlagenbetreiber kein finanzielles Risiko ein und haben die Möglichkeit, mit ihrer EEG-Anlage Mehrerlöse zu erzielen (auch in Verbindung mit Eigenverbrauch).
Das Marktprämienmodell nimmt darüber hinaus Einfluss auf Stromhandelsmarkt und die bedarfsgerechte Einspeisung, wie unsere Gegenüberstellung zeigt:

Einspeisevergütung

 

  • für Bestandsanlagen und Anlagen unter 100 kW(p)
  • gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung (marktunabhängig)
  • marktwirtschaftliches Verhalten wird nicht gefördert, da die Einspeisung unkontrolliert erfolgt

Marktprämienmodell

 

  • verpflichtend für Neuanlagen über 100 kW(p) und optional für Bestandsanlagen
  • Höhe der Marktprämie orientiert sich an den Börsenpreisen und ist damit nachfrageabhängig
  • fördert marktwirtschaftliches Verhalten
  • Erlöse sind für Anlagenbetreiber kalkulierbar und transparent

Häufige Fragen zur Direktvermarktung

Was bedeutet die verpflichtende Direktvermarktung für eine Photovoltaik-Großanlage?

Die verpflichtende Direktvermarktung sagt aus, dass Betreiber einer Neuanlage mit einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2016 zur direkten Vermarktung ihres Stroms verpflichtet sind. Diese Direktvermarktungspflicht trifft auf Anlagen mit einer installierten Leistung von 100 kW(p) und mehr zu. Als Betreiber haben Sie die Möglichkeit, selbst einen Abnehmer für Ihren Strom zu finden oder die Direktvermarktung über einen professionellen Anbieter abzuwickeln. Durch die Zusammenarbeit mit Mark-E entsteht Ihnen kein Mehraufwand – wir kümmern uns um Einspeiseprognosen und alle weiteren Aufgaben der Direktvermarktung.

Welche technischen Voraussetzungen müssen für die EEG-Direktvermarktung erfüllt werden?

An der EEG-Direktvermarktung können Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer installierten Leistung von mindestens 100 kW(p) teilnehmen. Eine weitere wichtige Voraussetzung nach EEG ist die Fernsteuerbarkeit der Anlage: Eine Fernwirktechnik erlaubt es dem Direktvermarkter, die Ist-Einspeisung abzurufen und die Anlagenleistung gegebenenfalls ferngesteuert zu drosseln. Dadurch ist es dem Direktvermarkter möglich, die Erzeugungsmenge an die Nachfrage anzupassen und fallenden Preisen an der Energiebörse entgegenzuwirken. Ein spezialisierter Dienstleister nimmt den Einbau der Fernwirktechnik für Sie vor. Mark-E verfügt über ein Netzwerk mit über 40 Fernsteuerbarkeitsdienstleistern, die optimale Kompatibilität gewährleisten und Ihre Anlage an unser virtuelles Kraftwerk anschließen.

Welche Fristen muss ich im Anmeldeprozess für die Strom-Direktvermarktung einhalten?

Bei der Anmeldung von EEG-Anlagen für die Direktvermarktung sind folgende Fristen zu beachten:

  • Neuanlage (Anlage noch nicht in Betrieb)
    Das Anmeldedatum (Datum des gewünschten Lieferbeginns) kann nur ein Monatserster sein. Die Meldung muss dafür mindestens einen Monat vorher beim Direktvermarkter eingehen.
  • Bestandsanlage ohne Direktvermarktung
    Das Anmeldedatum darf nur ein Monatserster sein. Die Meldung muss spätestens bis zum 5. Werktag im Monat zuvor beim Direktvermarkter eingehen.
  • Bestandsanlage in Direktvermarktung
    Der Lieferbeginn ist stets mit einer Frist von 10 Werktagen in der Zukunft möglich.

Wer schließt die Anlage ans Netz an?

Mark-E unterstützt Sie bei allen erforderlichen Schritten zur Direktvermarktung. Für die Anbindung Ihrer Anlage an unser virtuelles Kraftwerk benötigen wir diese Unterlagen von Ihnen: eine Fernsteuerbarkeitserklärung und den Einbaubeleg der Fernwirktechnik Ihrer Anlage.

Wie geht es mit PV-Anlagen weiter, wenn nach 20 Jahren die EEG-Einspeisevergütung endet?

Nach 20 Jahren endet die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Nach dieser Laufzeit haben die die PV-Anlagen in der Regel ihre technische Lebensdauer aber noch nicht erreicht und können weiter betrieben werden. Damit sich der Betrieb auch weiterhin wirtschaftlich lohnt, haben Sie die Möglichkeit, sich durch ein Power Purchase Agreement (PPA) für Post-EEG-Anlagen weiter Erlöse zu sichern.