Photo­voltaik in der Land­wirt­­schaft

Direktvermarktung von PV-Strom

Strom aus einer EEG-Anlage ist nicht nur sauber und umweltfreundlich – der Betrieb einer Photovoltaikanlage bietet landwirtschaftlichen Betrieben zudem die Möglichkeit, für den Eigenverbrauch Strom zu erzeugen und mit dem Verkauf von Strom zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Eine PV-Anlage auf Ihrer Scheune oder Halle bringt die Energiewende voran und unterstreicht zudem das positive Image Ihres Hofes. Lernen Sie jetzt die Vorteile der Direktvermarktung mit Mark-E für Landwirte kennen!

PV-Strom verkaufen als Landwirt: Strom-Direktvermarktung bietet Vorteile

Ob PV-Anlage auf dem Dach Ihrer Reithalle oder ein Solarpark auf landwirtschaftlichen Flächen: Lassen Sie Ihren Strom an der Energiebörse von uns vermarkten und erzielen Sie ggf. sogar Mehrerlöse. Landwirtschaftliche Betriebe mit hohem Stromverbrauch können aus der Überschusseinspeisung maximale Erlöse generieren.

In der Landwirtschaft fällt ein Großteil des Stromverbrauchs in den Tageszeiten an, in denen die Photovoltaikanlage viel Solarstrom produziert – das macht die Anlage rentabel. Denn durch den Eigenverbrauch von selbst produzierten Strom sparen Sie Kosten für den Strombezug ein, während überschüssige Strommengen vermarktet werden können. Einen weiteren Vorteil von Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen stellen die vergleichsweise geringeren Kosten dar: Weil die Investitionskosten pro Quadratmeter Solarfläche tendenziell mit der Größe der Anlage sinken.

Für landwirtschaftliche Unternehmen sind neben Solarstromanlagen auf Dachflächen insbesondere Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Agri-Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen, die auf Gestellen über Kornfeldern o.Ä. aufgestellt werden) interessant. Für den Betrieb der Anlage mit Stromeinspeisung erhalten Sie eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Wie kann ich mit meiner PV-Anlage Strom verkaufen?

Für die Direktvermarktung mit Mark-E eignen sich EEG-Anlagen, die eine installierte Leistung ab 100 kW(p) und mehr aufweisen. Eine weitere Voraussetzung aufgrund der Gesetzgebung ist, dass Ihre Anlage mit einer Fernsteuerbarkeitstechnik ausgestattet ist.

Jetzt zu Direktvermarktung informieren

Laut EEG von 2014 müssen alle Anlagen in der Direktvermarktung fernsteuerbar sein. Das bedeutet, dass Ihr Direktvermarkter die IST-Einspeiseleistung Ihrer Anlage jederzeit abrufen können. So kann er besser einschätzen, wie viele Kilowattstunden Strom er aus Ihrer Anlage vermarkten kann. Außerdem kann er die Leistung Ihrer Anlage entsprechend des Bedarfs am Markt regeln. Die Fernsteuerbarkeit wird über eine Fernwirktechnik realisiert. Dafür vermitteln wir Ihnen gerne einen entsprechenden Dienstleister. Er hilft Ihnen nach dem Einbau der Technik, Ihre Anlage an unser virtuelles Kraftwerk anzuschließen. Danach benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: die Fernsteuerbarkeitserklärung und den Einbaubeleg der Fernsteuerung Ihrer Anlage.


 

Ihre Vorteile der Direktvermarktung bei Mark-E:

Photovoltaik-Förderung für die Landwirtschaft

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit dem Jahr 2000 die Vergütung von Strom aus regenerativen Energiequellen. Das EEG zielt darauf ab, die Installation von EEG-Anlagen wie zum Beispiel Photovoltaik- und Windkraftanlagen zu fördern.

Einspeisevergütung

 

Darüber hinaus soll für Stromerzeuger ein Anreiz geschaffen werden, grünen Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Anlagenbetreiber erhalten über einen Zeitraum von 20 Jahren für jede Kilowattstunde eine feste Einspeisevergütung – aktuelle Höhe der Vergütung können Sie bei der Bundesnetzagentur abfragen.

Marktprämienmodell

 

Eine weitere Förderung besteht im Marktprämienmodell für den direkten Verkauf von Strom: Einer verpflichtenden Direktvermarktung unterliegen Neuanlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2016 und einer installierten Leistung von mindestens 100 kW(p). Zudem haben Betreiber von Bestandsanlagen die Möglichkeit, freiwillig in die Direktvermarktung zu wechseln und nach dem Marktprämienmodell vergütet zu werden. Anstelle einer fixen Einspeisevergütung verdienen Sie an den Börsenerlösen nach Marktwert. Die Differenz zwischen den durchschnittlichen Börsenpreisen und der anlagenspezifischen Förderung erhalten Sie in Form einer Marktprämie vom Netzbetreiber.

Welche Erlöse und Kosten fallen bei der Direktvermarktung an?

Unser Erlösrechner liefert Ihnen Klarheit darüber, ob sich die Direktvermarktung für Sie lohnt und welche Kosten dabei entstehen. Anhand der anlagenspezifischen Daten und Angaben zum Eigenverbrauch ermittelt der Rechner, wie hoch Ihre voraussichtlichen Erlöse mit und ohne Direktvermarktung ausfallen. Zusätzlich gibt Ihnen das Ergebnis an, wie hoch unser Dienstleistungsentgelt ausfällt, so dass Sie von Anfang an sicher planen können.

Beispielrechnung des Erlösrechners für eine Solaranlage in Hagen mit einer installierten Leistung von 350 kW(p).

Unsere Beispielrechnung zeigt Ihnen die zu erwartenden Erlöse für eine EEG-Anlage (Photovoltaik) in Hagen mit einer installierten Leistung von 650 kW(p) inklusive Redispatch 2.0.

Jetzt mögliche Erlöse ermitteln

Den anlagenspezifischen Vorteil in der Direktvermarktung berechnet unser Rechner für Solaranlagen mit einer installierten Leistung zwischen 100 kW(p) und 750 kW(p). Für Anlagen mit einer höheren installierter Leistung setzen Sie sich bitte direkt mit unserem Direktvermarktungs-Team für ein maßgeschneidertes Angebot in Verbindung.

Solarstrom verkaufen: Wie funktioniert die Direktvermarktung bei Mark-E?

Ihr Weg in die Direktvermarktung ist denkbar einfach. Sie fordern kostenlos und völlig unverbindlich Ihr Angebot an – als Betreiber einer Anlage bis 750 kW(p) sogar ganz einfach direkt online. So läuft’s mit uns als Anbieter:

  1. Füllen Sie die Angaben in unserem Erlösrechner aus …
  2. … und registrieren Sie Ihre Anlage
  3. Melden Sie sich in unserem Kundenportal
  4. Sie erhalten Ihren individuellen Preis für die Direktvermarktung …
  5. … und schließen einen Vertrag mit uns ab.
  6. Sie laden Ihre Dokumente (Vertrag etc.) ins Kundenportal hoch.
  7. Sie laden Ihre Unterlagen zur Fernsteuerbarkeit ins Kundenportal. Wir stellen Ihnen Kontakte zu qualifizierten Partnern bereit. Diese sorgen dafür, dass Ihre Anlage fernsteuerbar ist.
  8. Wir vermarkten Ihren Strom erlösorientiert und sicher an der Börse.
  9. Sie können jeden Monat ihre Abrechnung im Kundenportal einsehen und Ihre Anlage/n bequem verwalten.

Für Anlagen über 750 kW(p) erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit unserem Direktvermarktungs-Team auf.

Ein Mann mit Brille in der Hand sitzt an einem Holztisch und schaut auf seinen Laptop.

Kontakt

 

Team Direktvermarktung

Telefon: 02331– 123 28800

Telefax: 02331– 123 18800

direktvermarktung@mark-e.de

Häufige Fragen zu Photovoltaik in der Landwirtschaft

Welche Photovoltaik-Förderung gibt es für Landwirte?

Als Landwirt können Sie von einer Investitionsförderung durch die KfW mit zinsgünstigen Krediten profitieren. Das KfW-Förderprogramm 270 “Erneuerbare Energien – Standard” vergibt etwa Kredite für den Erwerb, die Errichtung oder Erweiterung von EEG-Anlagen. Auch das bundesweite Förderprogramm „Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau“ ist seit Ende 2020 ein wichtiger Bestandteil des Klimaschutzplans der Bundesregierung. Gefördert werden damit sowohl Beratungen als auch Investitionen in den Neubau oder die Modernisierung von energieeffizienten Anlagen. Je mehr Einsparpotenzial an CO2 vorliegt, desto höher kann die Förderung für Landwirte ausfallen – es ist eine Bezuschussung in von von bis zu 40 Prozent der Ausgaben möglich.

Wer kann eine Agri-Photovoltaik-Anlage betreiben?

Agri-Photovoltaik (kurz Agri-PV) ermöglicht die doppelte Flächennutzung: Damit stehen die landwirtschaftlichen Flächen sowohl der Stromerzeugung als auch für den Nutzpflanzenanbau zur Verfügung. Als Standort eignen sich Ackerflächen, die im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Agrophotovoltaik“ ausgewiesen werden – dafür kommen grundsätzliche alle fruchtbaren Flächen infrage. Als Landwirt bzw. Eigentümer dieser Flächen haben Sie weiterhin Anspruch auf Agrarsubvention.

Darf ich eine PV-Anlage auf bisherigen landwirtschaftlichen Flächen errichten?

Herkömmliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen stehen häufig auf ehemaligen Ackerflächen, die zuvor zu Grünflächen umgewandelt wurden. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen dann als „Sondergebiet Photovoltaik“ gekennzeichnet. Außerdem bieten sich als Standort brachliegende Gewerbegebiete und Konversionsflächen an. Die bis zu 100 Meter breiten Streifen entlang von Autobahnen und Schienen sind ebenfalls geeignet. Fruchtbare Ackerböden sollten vorrangig der Nahrungsversorgung zur Verfügung stehen – eine Lösung können hier Agri-Photovoltaik-Anlagen darstellen.

Welche Genehmigungen brauche ich für den Bau einer Photovoltaikanlage

Für Photovoltaik-Anlagen an Gebäuden und auf Dächern benötigen Sie im Normalfall keine Baugenehmigung. Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bedarf es in der Regel einer Baugenehmigung – die Details dazu regeln die jeweiligen Bauordnungen der Länder. Bei der Errichtung von Anlagen für Photovoltaik auf landwirtschaftliche Flächen ist es zudem erforderlich, dass die Gemeinde den Anlagenstandort im Flächennutzungsplan entsprechend als Sondergebiet darstellt. Für gebäudeunabhängige Solarenergieanlagen ist unter Umständen eine Genehmigung erforderlich, wenn die Anlage eine bestimmte Größe überschreitet. Darüber hinaus können Auflagen zum Denkmalschutz Ihrem Vorhaben im Wege stehen. Informieren Sie sich daher frühzeitig bei Ihrer Gemeinde oder beim Landratsamt.

Entsteht durch PV-Anlagen eine Bodenversiegelung?

Bei einer Photovoltaik-Freiflächenanlage handelt es sich um eine elektrische Betriebsstätte und damit um ein Gewerbe. Aus diesem Grund gehört die Anlage statistisch zu den versiegelten Flächen, für die Sie keine Agrarsubventionen erhalten. Bei Agri-Photovoltaik-Anlage findet dagegen keine Bodenversiegelung statt, da diese eine Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen erlauben.

Wie geht es mit PV-Anlagen weiter, wenn nach 20 Jahren die EEG-Einspeisevergütung endet?

Nach 20 Jahren endet die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Nach dieser Laufzeit haben die die PV-Anlagen in der Regel ihre technische Lebensdauer aber noch nicht erreicht und können weiter betrieben werden. Damit sich der Betrieb auch weiterhin wirtschaftlich lohnt, haben Sie die Möglichkeit, sich durch ein Power Purchase Agreement (PPA) für Post-EEG-Anlagen weiter Erlöse zu sichern.