Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zielt darauf ab, die Stromversorgung durch saubere Energiequellen wie Sonne, Windkraft und Biomasse weiter auszubauen: Bis zum Jahr 2050 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zu 80 Prozent anwachsen.
Das EEG stellt ein wichtiges Förderinstrument für die Energiewende in Deutschland dar. Das Gesetz schreibt Netzbetreibern vor, Grünstrom aus Erneuerbare-Energie-Anlagen (z.B. Solaranlagen) vorrangig abzunehmen. Darüber hinaus regelt das Gesetz die Höhe der Vergütung, die Anlagenbetreiber für ihren eingespeisten Strom in das öffentliche Netz erhalten.

Im Laufe der Zeit wurden die Regelungen des EEG und die Direktvermarktung im Gesetz mehrfach reformiert:

  • Mit dem EEG 2012 haben Betreiber von Photovoltaikanlagen die Möglichkeit, ihren erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Die Marktprämie schafft Anreize für den Wechsel von der fixen Einspeisevergütung in die Direktvermarktung und für eine bedarfsgerechte Stromproduktion. Das EEG 2012 beschloss deshalb auch die monatliche Absenkung der EEG-Einspeisevergütung, um einem Anstieg der EEG-Umlage entgegenzuwirken. Die EEG-Umlage wiederum finanziert die Marktprämie. Diese bekommen Netzbetreiber ausgezahlt, um Verluste zwischen dem Einkaufspreis von grünem Strom und dem Verkaufspreis an der Strombörse auszugleichen.
  • Mit dem EEG 2014 wurde für Bestandsanlagen die Direktvermarktung verpflichtend. Darunter fallen Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW(p) und einer Inbetriebnahme seit dem 01.01.2016.
  • Das EEG 2017 führte die Ausschreibungspflicht für Anlagen ab einer installierten Leistung von 750 kW(p) bei Windenergie an Land und Solarenergie bzw. 150 kW(p) bei Biomasseanlagen ein. Die Ausschreibungen dienen dazu, die Förderhöhe für Erneuerbare-Energien-Anlagen im Wettbewerb und nicht mehr durch den Gesetzgeber festzulegen.

EEG 2021: Was ändert sich durch die EEG-Novelle?

Die aktuelle Novelle des EEG wurde 2020 beschlossen und ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Das EEG 2021 regelt die Anschlussförderung für Post-EEG-Anlagen, deren 20-jährige Vergütungsperiode abläuft. Betreiber ausgeförderter Anlagen erhalten somit vorübergehend eine Einspeisevergütung, die je nach Art der Anlage für eine befristete Dauer gezahlt wird. Als Alternative zur Einspeisevergütung haben Betreiber die Wahl, in die sonstige Direktvermarktung zu wechseln – wir bieten Ihnen hierzu “Power Purchase Agreement (PPA)”-Modelle an, um Ihre Anlagen weiter zu bewirtschaften. Für die Direktvermarktung ist seit 2021 die Fernsteuerbarkeit einer EEG-Anlage verpflichtend. Das bedeutet, dass der Direktvermarkter, an den der Strom verkauft wird, über eine technische Ausstattung jederzeit die Einspeiseleistung der Anlage aus der Ferne prüfen kann.

Die EEG-Novelle 2021 verankert zudem die Ziele des Klimaschutzprogramms 2030 in Form von konkreten Ausbau- und Strommengenpfaden: Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 65 Prozent ansteigen. Das neue EEG-Gesetz soll die Erreichung dieser Ausbauziele sicherstellen.

Welche Anlagen zählen nach dem EEG zu den Erneuerbaren Energien?

Das EEG bezieht sich auf Anlagen, die Strom aus regenerativen Energiequellen erzeugen. Dazu gehören:

  • Wasserkraft
  • Sonne
  • Biomasse
  • Windkraft
  • Erdwärme
  • Biogas

Erneuerbare-Energie-Anlagen sind beispielsweise Photovoltaikanlagen, Windparks und Geothermie-Kraftwerke.