Zum Hauptinhalt

Barrierefreiheits-Erklärung zur App von Mark-E

Die Mark-E Aktiengesellschaft ist bemüht, die App im Einklang mit den nationalen Vorschriften zur Barrierefreiheit sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unter der Prämisse unserer markenbildenden Elemente gemäß unseres Corprorate Design und der technischen Möglichkeiten des Herstellers der App ist die Mark-E App teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) bzw. WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) in der Konformitätsstufe AA vereinbar. Es gibt einige Bereiche, die noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 erstellt. Die Bewertung der Mark-E App erfolgte durch eine Selbstbewertung unter Zuhilfenahme von fachkundiger Agenturberatung.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

Kontaktstelle für Barrierefreiheit:

Abteilung Juristische Dienste

der ENERVIE Gruppe

Feldmann, Fabian

E-Mail: Fabian.Feldmann@enervie-gruppe.de

Telefon: +49 2331 123 22661

Durchsetzungsverfahren

Falls Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden:

Durchsetzungsstelle:

Ombudsstelle für barrierefreie IT des Landes Nordrhein-Westfalen

Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf

Telefon:  +49 211 855-3451

E-Mail:

ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Website:

mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik