Der neue Wassertarif setzt sich zusammen aus:
Auf alle Bestandteile werden 7 % Umsatzsteuer erhoben.
Statt der Größe des Wasserzählers bildet ab dem 01.01.2024 die abgenommene Jahresmenge bezogen auf 365 Tage die Grundlage für den Grundpreis. In acht Verbrauchsklassen wird dann abhängig vom Verbrauch eines Gebäudes bzw. Objektes der Grundpreis festgelegt.
Bei höherem Wasserverbrauch werden die Produktionsanlagen und das Wassernetz mehr in Anspruch genommen, daher berücksichtigt der neue Wassertarif die bezogene Wassermenge als Bemessungsgrundlage für den jeweiligen Grundpreis.
Unser neuer Wassertarif berücksichtigt, dass der Wasserverbrauch pro Haushalt in den letzten Jahren gesunken ist.
Würde Mark-E ausschließlich den Grundpreis erhöhen, wären vorrangig Kunden mit einem geringen Verbrauch überproportional belastet worden. Für sie wäre die Gesamtpreis um mehr Prozentpunkte gestiegen als für Kunden mit einem hohen Wasserverbrauch.
Hätte Mark-E hingegen ausschließlich den Mengenpreis angehoben, würden überwiegend Kunden mit höherem Verbrauch die Mehrkosten tragen müssen. Im Zuge einer ausgewogenen und gerechten Preisgestaltung ist der Grundpreis angemessen anzupassen.
Der Mengenpreis wird zum 01.01.2024 sogar günstiger. Beim Grundpreis hängt es vom Gesamtverbrauch Ihrer Immobilie ab. So wird die Trinkwasserrechnung einer Familie im Eigenheim mit einem Verbrauch von 150 Kubikmeter Wasser pro Jahr sogar etwas günstiger.
Bei einem 6-Parteien Mehrfamilienhaus mit einem Zähler vom Typ Q3/10 (bzw. Qn 6 alte Bezeichnung) und einem Gesamtverbrauch von 720 Kubikmeter (also 120 Kubikmeter pro Mietwohnung) würde der Preis um 74,28 steigen. Allerdings ist dies eine sehr idealtypische Berechnung, denn die Umlage des Wasserverbrauchs auf Mietparteien erfolgt i.d.R. unter Berücksichtigung der Wohnungsgröße und/oder Personenzahl im jeweiligen Haushalt.
Grundsätzlich gilt aber: Wenn in Mehrparteienhäusern jede Partei einen Beitrag zum Wassersparen leistet, wirkt sich der niedrigere Verbrauch ab 2024 auch auf den Grundpreis aus.
Ja, durch die Splittung der Preiserhöhung und -senkung auf den Grund- und Mengenpreis werden die Kosten auf die Verbrauchergruppen gerechter verteilt. So wird beispielsweise in Mehrfamilienhäusern der Grundpreis in der Nebenkostenabrechnung auf mehrere Parteien umgelegt, daher ist die Grundpreiserhöhung geringer spürbar. Durch die Senkung des Mengenpreises werden die Parteien weiter entlastet.
Ja, der Grundpreis ändert sich bei Über- oder Unterschreitung der Verbrauchsgrenzen in vollem Umfang.
Mark-E hat aufgrund der bergigen Landschaft (Topologie) einen höheren Aufwand zur Sicherstellung der Wasserversorgung mit vielen Druckzonen, Hochbehältern und Pumpen. So wird für die starken Höhenunterschiede für die Pumpen sehr viel Strom benötigt, um das Wasser mit ausreichendem Druck und Menge verteilen zu können.
Um die erstklassige Qualität des Wassers sicherzustellen, investiert Mark-E stets in die Anlagen, zuletzt in eine weitergehende Aufbereitungsstufe im Wasserwerk Hengstey, die für rund 17 Mio. Euro errichtet wurde.
Wasserkosten können durch einen behutsameren Umgang mit Wassermengen erreicht werden.
Bitte beachten Sie: Es gibt auch Grenzen bei der Wasserersparnis.
Wenn immer weniger Wasser benötigt wird, werden auch die Wasserversorgungsanlagen weniger durchspült. Um einwandfreie Qualität sicherzustellen, werden Spülungen unsererseits nötig. Dass erhöht die Betriebskosten und später die Preise.