Die staatliche Photovoltaik-Förderung ist immer noch für viele Betreiber von Solaranlagen eine attraktive Art, Gewinne mit dem Verkauf von Strom zu erzielen. Wir erklären, welche Förderungen es für welche Anlagengrößen gibt und was Ihnen die PV-Förderung auch 2022 ganz konkret bringt.
2000 trat das “Erneuerbare-Energien-Gesetz” (EEG) in Kraft. Es diente dazu, die Errichtung von Photovoltaikanlagen für Betreiber profitabler zu machen – und so auch die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien anzustoßen.
Solarenergie unterteilt sich in:
Für beide Technologien gilt das EEG.
Im Folgenden gehen wir vor allem auf die Förderung von Photovoltaik ein, weil sie in Deutschland im Gegensatz zur Solarthermie den weitaus größeren Teil der bestehenden Solaranlagen ausmachen.
Das zentrale Instrument zur Solarförderung durch den Staat ist seit dem EEG die sogenannte Einspeisevergütung: Besitzer von Photovoltaikanlagen bekommen für den Solarstrom, den sie erzeugen und ins öffentliche Stromnetz überführen, eine Vergütung, die über 20 Jahre festgeschrieben ist. Anlagenbesitzer erhalten diese von den Netzbetreibern. Da diese den Strom allerdings teurer einkaufen als verkaufen, erstattet ihnen der Staat den entstandenen Verlust mit Hilfe der EEG-Umlage.
Wie hoch die Einspeisevergütung ausfällt, hängt einerseits von der Anlagengröße bzw. der installierten Leistung ab, aber auch vom Jahr der Inbetriebnahme: Die Höhe der staatlichen EEG-Vergütung ist in den letzten Jahren stetig gesunken. Die aktuelle Höhe der Vergütung sowie die Werte der vergangen Jahre sind bei der Bundesnetzagentur einsehbar.
Solaranlagen mit mehr als 100 Kilowatt Peak (kW(p)) installierter Leistung, die nach dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden, sind dazu verpflichtet, ihren erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien an der Strombörse zu verkaufen. Die Anlagenbetreiber können den Strom dort entweder selbst vermarkten oder erlösoptimiert und professionell durch einen Dienstleister, den sogenannten Direktvermarkter, vermarkten lassen.
Die EEG-Anlagenbetreiber erhalten bei der Direktvermarktung keine fixe Einspeisevergütung mehr, sondern erzielen Ihre Erlöse mit dem Marktprämienmodell: Die Betreiber erhalten den Verkaufserlös ihres Solarstroms an der Strombörse (Marktwert) vom Direktvermarkter sowie eine Marktprämie vom zuständigen Netzbetreiber. Die Marktprämie dient dazu, Unterschiede zwischen den Börsenpreisen und dem sogenannten anzulegenden Wert auszugleichen, der vergleichbar mit einer festen staatlichen Vergütung ist.
Sie sind Betreiber einer älteren Photovoltaikanlage ohne Direktvermarktungspflicht, interessieren sich aber trotzdem für das Erlösmodell?
Gute Nachricht: Sie haben die Möglichkeit zur freiwilligen Direktvermarktung. Mithilfe unseres Erlösrechners ermitteln Sie ganz einfach, ob sich die Direktvermarktung für Sie lohnt.
Die EEG-Solarförderung war von Anfang an als Anschubhilfe für die Solarenergie gedacht. Deshalb sinkt sie seit dem Jahr 2000 regelmäßig. Das bedeutet für viele Anlagenbesitzer, die ab dem Jahr 2000 ihre Photovoltaikanlage errichtet haben, dass ihre festgeschriebene Vergütung nun allmählich ausläuft. Aber auch nach dem Ende der Förderung lohnt es sich meist, die sogenannten “Post-EEG-Anlagen” weiter zu betreiben.
Diese PV-Anlagen können grundsätzlich weiterbetrieben werden, wenn es Abnehmer für den erzeugten Solarstrom gibt. Unter diese Abnahme fällt beispielsweise auch die Nutzung für den eigenen Stromverbrauch. Und dieser Eigenverbrauch kann sich lohnen: Die Kosten zur Selbsterzeugung aus Solarenergie belaufen sich aktuell auf 10 bis 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Strom. Zum Vergleich: Die Kosten für Strom, den Sie aus dem öffentlichen Stromnetz beziehen, belaufen sich aktuell auf ca. 18 Cent pro kWh*. Ihre alte Solaranlage muss allerdings zuerst auf Eigenverbrauch umgerüstet werden. Bei großen PV-Anlagen kann sich auch der Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung ins öffentliche Netz lohnen. Hier ist es möglich, den Eigenverbrauch mit Direktvermarktung zu kombinieren.
* aktueller Durchschnittswert des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
Auch für sogenannten Post-EEG-Anlagen gibt es aber auch Möglichkeiten, den Strom weiter zu vermarkten:
Übrigens: Auch noch nach der Reduzierung der Einspeisevergütung lohnt sich die Errichtung einer Solaranlage. Die Kosten für Photovoltaik-Module sind seit 2000 deutlich gesunken.
Das EEG wird seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2000 stetig weiterentwickelt (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, PV-Novelle, EEG 2014, EEG 2017). Seit dem 01.01.2021 gilt das EEG 2021. Darin sind nun beispielsweise auch Anschlussregelungen für die Post-EEG-Anlagen enthalten.
Ja, es ist möglich, zwischen EEG-Vergütung und Direktvermarktung zu wechseln. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Anlage auch technisch für die Direktvermarktung geeignet ist. So muss sie beispielsweise fernsteuerbar sein. Als Direktvermarkter unterstützt Sie Mark-E gerne dabei.
Ja, es ist möglich, Eigenverbrauch mit Direktvermarktung zu kombinieren. Diese Kombination wird häufig von Betrieben mit eigener PV-Anlage auf dem Dach genutzt, die einen sehr hohen Stromverbrauch haben und auf diese Weise maximale Erlöse aus der Überschusseinspeisung generieren können. Mark-E steht Ihnen als Direktvermarkter zur Seite, um einfach zusätzliche Erlöse an der Börse zu erzielen.