Abwendungsvereinbarung

Zahlungsrückstände abwenden - Sperrungen vermeiden

Hier finden Sie nützliche Hinweise, wenn Sie mit den Energiekosten Ihres Haushalts in Zahlungsrückstand geraten bzw. sogar schon eine Sperrung angekündigt wurde. Ein wichtiger Hinweis vorweg: Wenn Sie in Zahlungsverzug geraten, melden Sie sich so früh wie möglich bei uns. So kann eine Lösung gefunden werden. Denn mit jeder Mahnung oder sogar Ankündigung zur Sperre laufen weitere Kosten auf. Diese können Sie vermeiden, wenn Sie rechtzeitig Kontakt zu uns aufnehmen.

Zahlungsrückstand bei den Energiekosten?

Sie können Ihre Abschläge oder die Rechnung nicht bezahlen?

Ignorieren Sie Zahlungserinnerungen oder Mahnungen von uns nicht. Nehmen Sie schnell Kontakt zu uns auf! Gemeinsam suchen wir mit Ihnen nach Lösungen. Nur so vermeiden Sie zusätzliche Kosten und Ärger. Denn im schlimmsten Fall kommt es zur Energie-Sperre. Das möchten wir gerne vermeiden!

Die Folgen einer Energie-Sperrung

 

  • Sie sitzen im Dunklen, der Kühlschrank geht nicht, die Waschmaschine läuft nicht.  Sie haben keinen Internetanschluss und können selbst Ihr Handy nicht mehr laden. Auch Ihre Heizung bleibt kalt und Sie haben kein warmes Wasser.
  • Dazu entstehen Ihnen hohe Kosten. Denn eine Sperre ist immer mit Folgekosten verbunden.
  • Sie müssen zunächst all Ihre Schulden bezahlen, bevor wir Ihre Energieversorgung wieder aufnehmen lassen.

Also warten Sie nicht zu lang. Handeln Sie vorher!

Eine Möglichkeit, eine Sperrung zu vermeiden, ist die sog. Abwendungsvereinbarung. Ein Muster finden Sie hier.

Das können Sie tun - Tipps und Antworten für verschiedene Situationen

Wie vermeide ich Energieschulden?

Zahlen Sie regelmäßig Ihre Abschläge. Zu Vertragsbeginn und mit der Jahresrechnung informieren wir unsere Kundinnen und Kunden im Voraus über die fälligen Termine für die Zahlungen der Abschläge.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Diese Zahlungsmöglichkeiten haben Sie:

  • Überweisung:
    Sie können uns die Abschläge fristgerecht auf eines unserer Konten überweisen. Geben Sie dabei bitte immer Ihre Vertragskontonummer an.

  • SEPA-Lastschriftmandat:
    Noch einfacher geht es mit einem SEPA-Lastschriftmandat. Hier buchen wir die Abschläge einfach ab und Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Das Lastschriftmandat können Sie uns schnell und sicher über unser Online Center auf www.mark-e.de erteilen.
Kann ich meinen monatlichen Abschlag zu einem anderen Stichtag zahlen?

Wenn der Termin der Fälligkeit des Abschlags für Sie ungünstig liegt, können wir den Termin für Sie verlegen. Setzen Sie sich hierfür mit uns in Verbindung.

Wie kann ich herausbekommen, ob meine Abschläge zum Verbrauch passen?

Prüfen Sie Ihren Verbrauch. Lesen Sie hierzu einmal im Quartal Ihren Zählerstand ab und notieren Sie diesen. Den Zählerstand können Sie uns auch über das Online Center oder per WhatsApp mitteilen.

Prüfen Sie, ob Ihre Abschlagszahlungen zu Ihrem Verbrauch passen, damit am Ende keine hohe Nachzahlung droht.

Melden Sie sich, damit wir Ihren Abschlag anpassen. Sie können den Abschlag auch über unser Online Center erhöhen.

 

Informationen zum Online Center

So geht Zählerstand per WhatsApp

Haben Sie Ihre Jahresrechnung erhalten?

Schauen Sie sich den abgerechneten Zählerstand an. Ist der Ableser nicht an den Zähler gekommen, wurde der Zählerstand maschinell geschätzt. Das geschieht natürlich auf Basis solider Daten, aber wenn Sie gerade jetzt besonders sparsam waren, sollten Sie uns Ihren Zählerstand schnellstmöglich angeben. Gerne prüfen wir Ihre Rechnung und korrigieren Sie im Bedarfsfall.

Was kann ich tun, um Energie zu sparen?

Schauen Sie, ob es Einsparpotenziale bei Ihnen gibt. Schalten Sie z. B. alle Geräte aus und lassen Sie die Geräte nicht im Standby-Modus.

Viele nützliche Tipps finden Sie auch unter Energie sparen

Was muss ich tun, wenn ich meine Rechnung nicht bezahlen kann?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir finden gemeinsam einen Lösungsweg und treffen mit Ihnen eine Zahlungsvereinbarung oder einen Ratenplan nach individueller Prüfung.

Wo bekomme ich noch Unterstützung?

Sozialamt
Die Kosten für Strom und Gas sind in den Regelsätzen enthalten, wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung bekommen. Das Wohngeld kann die monatliche Belastung Ihrer Miete senken.

 

Jobcenter
Auch hier sind die Kosten für Energie in den Regelleistungen enthalten. Zusätzlich können Sie auch ein Darlehen zur Begleichung Ihrer Energieschulden beantragen.

Schuldnerberatung, Verbraucherzentrale oder andere Träger 
Unterstützung und Beratungen bekommen Sie auch bei den Verbraucherzentralen, den Schuldnerberatungen, bei der Caritas, der AWO oder dem Diakonischem Werk.  

 

Beziehen Sie Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt?

Ihre Abschläge können Sie auch direkt vom Sozialleistungsträger an uns überweisen lassen. Denken Sie aber daran, jede Abschlagsänderung dem Jobcenter oder Sozialamt mitzuteilen, damit der Betrag auch dort angepasst werden kann.