Preis-Anpassung zum 01.09.2022 unumgänglich - Kunden sollten Abschläge anpassen
Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie der Mark-E können wir die Strompreise für Bestandskunden weiterhin stabil halten. Weiterhin profitieren unsere Kunden in vollem Umfang von dem Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli. Trotz der langfristigen Beschaffungsstrategie müssen die Gaspreise aufgrund explodierender Beschaffungskosten zum 1. September 2022 angepasst werden.
Bereits vor dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine sind die Preise für Energieträger an den Weltmärkten enorm gestiegen. Dies hatte auch mit einem „Nachholeffekt“ der Weltwirtschaft aufgrund der schwindenden Bedeutung der Corona-Pandemie für das Wirtschaftsleben zu tun. Nach dem Lockdown entstand eine deutlich höhere Nachfrage, vor allem nach Erdgas. Dies ließ die Preise schon vor dem Start Kriegs in der Ukraine steigen.
Seit dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine und den damit verbundenen Maßnahmen der Politik ist die Unsicherheit vor allem in Bezug auf die Gasversorgung groß. Deutschland bezieht einen großen Teil seines Erdgases aus Russland. Doch der Krieg wirkt sich nicht nur auf den Gaspreis aus, auch die Strom- und Wärmeversorgung für die Gas als Brennstoff eingesetzt wird, wird davon berührt.
Hinzu kommen Marktmechanismen, denn die nicht nur Gas wurde mit dem Wiederaufleben der Wirtschaft nach der Hochzeit der Corona-Maßnahmen verstärkt nachgefragt, sondern auch andere Brennstoffe wie Kohle. Für die C02-freisetzenden Brennstoffe müssen entsprechende CO2-Zertifikate im Emissionshandel erworben werden. Da hohe Nachfrage nach CO2-Zertifkaten führt auch zu höheren Preisen für die CO2-Kosten des Gasbedarfs. Das wirkt sich zusätzlich auf den Gaspreis aus.
Die bereits vor Beginn des Ukraine-Kriegs extrem stark gestiegenen Preise an der Börse machen die Anpassung unserer Preise unumgänglich. Aufgrund unserer langfristigen Beschaffungsstrategie für das Gebiet der Mark-E liegen die Preise trotzdem noch weit unter den aktuellen Tarifen bei Check24, Verivox und Co.
Hierzu können wir leider keine Aussage treffen. Die Preisentwicklung ist sehr stark von der weiteren Entwicklung der Ukraine-Krise abhängig.
In den letzten Wochen ging durch die Medien, dass Energieversorger bald das gesetzliche Recht bekommen sollen, gestiegene Gaspreise außerhalb etwaiger Vertragsvereinbarungen und ohne lange Vorankündigungsfristen anzupassen. Dieses Recht ist im kürzlich novellierten Energiesicherungsgesetz in §24 festgeschrieben. Aus juristischen Gründen mussten wir mit diesem Satz klarstellen, dass diese Preisanpassung nichts mit diesem neuen Gesetz zu tun hat.
Eine Prognose, wie sich die Situation über den Winter entwickeln wird und welche Maßnahmen die Politik treffen wird, können wir natürlich nicht abgeben. Aktuell gilt aufgrund gesetzlicher Grundlagen:
Haushalte sind in Deutschland besonders geschützt. Auch im Fall eines Engpasses werden Sie weiter versorgt, wenn die Industrie bereits Einsparungen vornehmen muss. Zu den gesetzlich (EnWG) „geschützten“ Kunden zählen außerdem z. B. Krankenhäuser, Pflegeheime und Kraftwerke, die der Wärmeversorgung von Haushalten dienen. Diese Kunden müssen solange versorgt werden wie möglich.
Es werden alle Gasverträge ohne aktive Preisgarantie angepasst.
Ja. Bedenken Sie jedoch die aktuelle Marktsituation. Wenn Sie keinen neuen Versorger finden, fallen Sie im schlimmsten Fall in die deutlich teurere Ersatzversorgung.