Direktver­marktung von Photovoltaik

Gefördert durch das EEG

Mit einer PV-Anlage erzeugen Sie Ihren eigenen grünen Solarstrom selbst und senken Ihre Stromkosten. Neben der Produktion von Ökostrom für den Eigenverbrauch wird zudem die Direktvermarktung immer interessanter: Überschussmengen können Sie durch einen Direktvermarkter an der Strombörse verkaufen und damit Mehrerlöse erwirtschaften.

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Mit Photovoltaik Solarstrom produzieren: Wie funktioniert das?

Die Sonne dient uns als wichtiger Energielieferant: Solarenergie ist sauber, unerschöpflich und vielseitig nutzbar – sie dient sowohl für die Erzeugung von Strom (Photovoltaik) als auch von Wärme (Solarthermie). Die Verwendung von Sonnenenergie wird durch Sonnenkollektoren und Solarzellen ermöglicht.

Eine Solarzelle besteht aus 3 Schichten Silizium. Trifft Sonnenlicht auf die Solarzelle, werden die Silizium-Elektronen im Inneren der Zelle angeregt und geraten in Bewegung. Es entsteht ein elektrisches Feld. Der entstehende Strom wird durch Metallkontakte an beiden Seiten der Solarzelle abgeführt. Eine Photovoltaikanlage fängt mit ihren Solarzellen also die Energie der Sonne ein und wandelt sie in Elektrizität um. Dieser Strom steht dann z.B. für den Betrieb von gewerblichen Gebäuden oder Maschinen zur Verfügung – z.B. in Fertigungshallen oder im landwirtschaftlichen Betrieb. Überschüssige Mengen des Solarstroms werden entweder in das öffentliche Netz eingespeist oder in Solar-Akkus gespeichert.

PV-Anlagen sind technisch darauf ausgelegt, Gleichstrom aus Sonnenenergie zu produzieren. Ein Wechselrichter wandelt diesen dann in Wechselstrom für elektrische Verbraucher um.

Solarstrom verkaufen: Welche Ziele verfolgt die Direktvermarktung von Photovoltaik?

Die geförderte EEG-Direktvermarktung von Solarstrom soll dazu beitragen, einen wettbewerbsfähigen Markt für Erneuerbare Energien zu schaffen. Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen werden durch die Möglichkeit der direkten Vermarktung stärker an den Markt herangeführt. Durch die Direktvermarktung von Photovoltaik lässt sich außerdem eine bedarfsgerechte Stromproduktion erreichen: Energie steht dem Markt genau dann zur Verfügung, wenn die Nachfrage hoch ist.

Die Stromvermarktung übernimmt häufig ein spezialisierter Anbieter (Direktvermarkter), der die energiewirtschaftlichen Pflichten wie Einspeiseprognosen erfüllt. Der Mehraufwand für den Anlagenbetreiber wird dadurch minimiert. Auf Basis seiner Erfahrung und Expertise kümmert sich der Direktvermarkter außerdem darum, die Erträge Ihrer EEG-Anlage ohne extra Risiken zu optimieren.

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Häufige Fragen zur Direktvermarktung

Was steht im Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Direktvermarktung?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schafft Anreize zum Ausbau der erneuerbaren Energiequellen: Einerseits fördert das Gesetz die Stromerzeugung aus Photovoltaik sowie Windkraft- und anderen EEG-Anlagen, indem es eine fixe Einspeisevergütung für eingespeisten Strom festlegt. Zusätzlich schreibt das EEG den Netzbetreibern vor, regenerativ erzeugten Strom vorrangig einzuspeisen.

Einen weiteren Fördermechanismus stellt die EEG-Direktvermarktung dar: Anlagenbetreiber können ihren Strom über einen Direktvermarkter verkaufen und verzichten damit auf die Einspeisevergütung. Anstelle der fixen Vergütung erhalten sie einen Marktwert pro Kilowattstunde eingespeisten Strom. Neben den Erlösen aus der Direktvermarktung beziehen sie vom Netzbetreiber eine Marktprämie. Die Prämie schafft einen Ausgleich zwischen den durchschnittlichen Börsenpreisen und der anlagenspezifischen EEG-Vergütung: In Summe ergibt sich daraus der „Anzulegende Wert“, der in keinem Fall niedriger ausfällt als die Einspeisevergütung. Diese Vergütungsstruktur in der Direktvermarktung von Photovoltaik nennt sich Marktprämienmodell.

Welche Anlagen fallen unter die verpflichtende Direktvermarktung?

Die verpflichtende Direktvermarktung wurde durch das EEG 2014 eingeführt: Betreiber von EE-Anlagen mit einer installierten Leistung von mindestens 100 kW(p) und einer Inbetriebnahme seit dem 01.01.2016 müssen ihren Strom an der Strombörse vermarkten. Von der Pflicht zur direkten Vermarktung von Strom sind nur Bestandsanlagen ausgenommen, die vor dem EEG 2014 installiert wurden.

Warum ist die Fernsteuerbarkeit Voraussetzung für die Direktvermarktung?

Für die Anmeldung Ihrer EEG-Anlage zur Direktvermarktung ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Fernsteuerbarkeit besteht. Ihre Anlage muss für den Direktvermarkter fernsteuerbar sein, um die Ist-Einspeisung (Einspeiseleistung) abzurufen und die Anlagenleistung im Bedarfsfall zu drosseln. Diese technische Voraussetzung dient dem einfachen Zweck, die Einspeisung marktorientiert zu halten, Netzstabilität zu gewährleisten und negative Börsenpreise zu vermeiden.

Für die Herstellung einer gesicherten Schnittstelle sind spezielle Dienstleister zuständig. Wir empfehlen Ihnen, die Realisierung der Fernsteuerbarkeit gemeinsam mit Mark-E zu planen und umzusetzen. Wir vermitteln Ihnen gerne einen Fachbetrieb aus unserem Partnernetzwerk, der sich um den professionellen Einbau der Fernwirktechnik kümmert.

EEG-Einspeisevergütung: Wer bekommt die Vergütung noch?

Einen Anspruch auf die Einspeisevergütung haben nur noch Anlagen unterhalb der Leistungsgrenze von 100 kW(p) sowie Bestandsanlagen, für die keine verpflichtende Direktvermarktung gilt.

Gut zu wissen: Betreiber von Bestandsanlagen können zwischen der EEG-Einspeisevergütung und der Direktvermarktung wählen. Finden Sie heraus, ob sich der Wechsel Ihrer Bestandsanlage in die Direktvermarktung für Sie lohnt. Unser Erlösrechner berechnet Ihren persönlichen Vorteil (für Anlagen mit einer Leistung von 100 kW(p) bis 750 kW(p).

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Welche Optionen bestehen für Bestandsanlagen neben der sonstigen Direktvermarktung?

Die sonstige Direktvermarktung in Form von Power-Purchase-Agreements (PPA) bietet Betreibern von Post-EEG-Anlage eine wirtschaftliche Lösung für den Weiterbetrieb. Alternativ dazu gibt es mehrere weitere Möglichkeiten:

  • Auslgeichsvergütung für ausgeförderte Anlagen
  • Umrüstung der Anlage für die Eigenversorgung
  • Repowering (kompletter Abbau und Neuerrichtung)
  • Aufgabe des Standorts und Rückbau der Anlage