Was ist Direktvermarktung?

Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen steht die EEG-Direktvermarktung als rentables Vergütungsmodell bereits seit 2012 zur Verfügung. Mit dem EEG 2014 wurde die Direktvermarktung ab einer Anlagengröße von 100 kW(p) verpflichtend. Auch für Bestandsanlagen kann sich die direkte Vermarktung von Strom aufgrund attraktiver Mehrerlöse lohnen.

Wie funktioniert die Direktvermarktung für Strom aus EEG-Anlagen?

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien zählt zu den Klimaschutzzielen, mit denen die Bundesregierung die Energiewende vorantreibt. Als klimapolitisches Instrument wurde u. a. das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen, dass die Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen mit einer festen Einspeisevergütung fördert. Um die Marktintegration von Erneuerbare-Energie-Anlagen weiter zu stärken, gibt es seit 2012 die Möglichkeit der Direktvermarktung.

Das bedeutet für Sie als Anlagenbetreiber konkret: Sie können Ihren selbst erzeugten Strom an Dritte verkaufen und damit Erlöse erzielen. In der Direktvermarktung erhalten Sie keine fixe Auszahlung, sondern werden nach dem Marktprämienmodell vergütet – was lukrative Chancen auf Mehrerlöse bietet.

Wann ist die Direktvermarktung verpflichtend?

Die Direktvermarktung stellte für Anlagenbetreiber zunächst ein freiwilliges Modell dar. Mit dem EEG 2014 wurde die direkte Vermarktung dann verpflichtend ab einer bestimmten Anlagengröße: Alle Anlagen mit einer installierten Leistung von 100 kW(p) und mehr, die seit dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden, unterliegen damit der verpflichtenden Direktvermarktung. Betreibern von Bestandsanlagen steht dieser Weg der Stromeinspeisung ebenfalls offen: Voraussetzungen für die freiwillige Direktvermarktung sind eine installierte Leistung von 100 kW(p) und die Fernsteuerbarkeit der Anlage.

Was geschieht nach dem Ende der EEG-Förderung?

Für Post-EEG-Anlagen bietet Mark-E die sonstige Direktvermarktung als Power-Purchase-Agreement (PPA) an. Erhalten Sie eine garantierte Vergütung für Ihren PV-Strom und profitieren Sie von einer mehrjährigen Planungssicherheit.

Wie läuft der Wechsel zwischen EEG-Einspeisevergütung und Direktvermarktung ab?

Wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen für eine Direktvermarktung erfüllt, ist der Wechsel jederzeit unkompliziert möglich. Beachten Sie dabei die Anmeldefristen, um mit der Direktvermarktung zum gewünschten Anmeldetermin zu beginnen. Der Wechsel wird immer nur zum ersten Kalendertag eines Monats vorgenommen.
Sowohl bei Bestandsanlagen als auch bei einer neuen Anlage gilt: Sie müssen sich bis zum Monatsletzten bei Ihrem Direktvermarkter angemeldet haben, um zum Monatsersten des übernächsten Monats mit der Vermarktung zu beginnen. Die Anmeldung muss also immer einen Monat im Voraus erfolgen.