Das Prinzip "Grundversorgung" ist ein wichtiger Beitrag zum Verbraucherschutz. Denn Grundversorgung findet gewissermaßen automatisch statt: Verbrauchen Sie an einer Lieferstelle Energie ohne einen zugehörigen Energieliefervertag geschlossen zu haben, kommt ein Energieliefervertrag mit dem Grundversorger zustande. Das heißt in der Fachsprache „konkludentes Verhalten“.
Das kann bei einem Umzug oder Neueinzug, für Montagearbeiter oder Pendler mit kurzfristigem Zweitwohnsitz außerordentlich praktisch sein, denn die Grundversorgung kann kurzfristig an- und abgemeldet werden und jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.