Zum Zeitpunkt der Jahresverbrauchsabrechnung ermitteln wir die Differenz zwischen dem tatsächlichen Verbrauch (Stichtag: Zählerablesung) und der Verbauchsangabe, für die Sie Abschläge gezahlt haben. Ihr tatsächlicher Verbrauch im Abrechnungszeitraum bildet dann die Grundlage für die Berechnung der Abschläge für das soeben begonnene Abrechnungsjahr. Dabei berücksichtigen wir alle aktuellen Abrechnungskomponenten – neben Grund- und Arbeitspreis zum Beispiel auch die Entwicklung der Steuern und Abgaben.
Diese Vorausberechnung Ihrer nächsten Jahresabrechnung wird durch 12 (Monate) geteilt und als neue Abschlagszahlung 11 Monate lang in Rechnung gestellt. Der 12. Abschlag fällt in den Abrechnungsmonat und ist somit Bestandteil der Jahresrechnung. Ziel dieser Vorgehensweise ist, unseren Kunden möglichst passgenaue Abschläge zu berechnen.