Veröffentlichungspflichten

Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Erneuerbare Energien Gesetz EEG 2009 sind alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die an die Übertragungsnetzbetreiber gemeldeten Stromliefermengen an Letztverbraucher zu veröffentlichen.

Die von Mark-E übermittelten Daten stehen hier zum Download bereit:

Letztverbraucherabsatz 2010
EEG-Bericht 2010

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