Veröffentlichungspflichten

    Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Erneuerbare Energien Gesetz EEG 2009 sind alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die an die Übertragungsnetzbetreiber gemeldeten Stromliefermengen an Letztverbraucher zu veröffentlichen.

    Die von Mark-E übermittelten Daten stehen hier zum Download bereit:

    Letztverbraucherabsatz 2010
    EEG-Bericht 2010

    Kundenservice Hotline
    Kundenservice Hotline 321

    Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr
    Telefon
    0800. 123 1000

    Fax
    0800. 123 1001
    E-Mail
    privatkunden@mark-e.de
    close