Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Erneuerbare Energien Gesetz EEG 2009 sind alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die an die Übertragungsnetzbetreiber gemeldeten Stromliefermengen an Letztverbraucher zu veröffentlichen.
Die von Mark-E übermittelten Daten stehen hier zum Download bereit: