Ersatzversorgung

    Die Ersatzversorgung ist eine Verordnung des Gesetzgebers. Sie schützt Ihre Rechte als Verbraucher. Denn Sie stellt sicher, dass Sie nicht ohne Strom dastehen. Sollte Ihr Stromversorger Insolvenz anmelden oder aus technischen Gründen nicht in der Lage sein, Sie mit Energie zu beliefern, beliefert Sie zum Ersatz der örtliche Grundversorger. Die Ersatzversorgung wird jedoch nur für maximal 3 Monate aufrechterhalten.

    Mark-E ist der Grundversorger in Altena, Breckerfeld (außer Innenstadt), Hagen (Westfalen), Halver, Herdecke, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle und Werdohl. In diesem Gebiet beliefern wir Sie automatisch – auch ohne bestehenden Stromliefervertrag – mit Strom.

    Die genauen gesetzlichen Bestimmungen zur Ersatzversorgung können Sie in der Stromgrundversorgungsverordnung - kurz StromGVV - nachlesen.

    Download StromGVV


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