Ersatzversorgung

Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag. Dies kann zum Beispiel dann eintreten, wenn der Energielieferant mit dem Sie einen Vertrag haben, nicht liefern kann. Um die Versorgung sicher zu stellen, tritt automatisch eine Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger ein.

Die Ersatzversorgung mit Energie ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Zweck des Gesetzes ist die sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas. Zudem soll ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb sichergestellt werden.

Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger durchgeführt. Mark-E ist der Grundversorger in Altena, Breckerfeld (außer Innenstadt), Hagen (Westfalen), Halver, Hemer, Herdecke, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle und Werdohl.

Die Preise der Ersatzversorgung für gewerbliche Niederspannungskunden mit ¼-h-Leistung stehen hier zum Download:

Preise Ersatzversorgung inkl. Netznutzung für gewerbliche Niederspannungskunden mit gemessener 1/4-h-Leistung
Preise Ersatzversorgung ohne Netznutzung für gewerbliche Niederspannungskunden mit gemessener 1/4-h-Leistung

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