Stromkennzeichnung

Wir sorgen dafür, dass der Mix stimmt!

Um den Kunden mehr Transparenz und Information zu geben, hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Hier gilt die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2003. Diese Richtlinie wurde am 7. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen. Hierbei geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Als Vergleich werden ebenfalls die Werte des bundesdeutschen und europäischen Durchschnitts aufgeführt.

Stromkennzeichnung - Basisjahr 2008

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